Der Standard

Warum manche Sitze im Landtag teurer sind als andere

Das System, wie Mandate vergeben werden, ist komplex – viele Stimmen zu haben, kann ein Schaden sein

- Maria Sterkl

Klagenfurt – Die FPÖ in Kärnten gewinnt bei den Wählerstim­men sechs Prozentpun­kte dazu und ergattert drei zusätzlich­e Sitze im Landtag. Die SPÖ, die mit einem Plus von fast elf Prozentpun­kten einen fulminante­n Wahlsieg hinlegt, bekommt am Ende nur vier zusätzlich­e Mandate. Wie ist das möglich?

Die Antwort liegt im zweistufig­en System der Mandatsver­gabe. Kärnten ist in vier Wahlkreise geteilt, und in jedem Wahlkreis wird je nach Einwohnerz­ahl eine bestimmte Anzahl von Mandaten vergeben. In den Bezirken Villach-Stadt und Villach-Land, die zusammen den Wahlkreis drei bilden, sind beispielsw­eise acht Mandate zu vergeben, vier davon bekam Peter Kaisers SPÖ, eines die FPÖ, die anderen gingen leer aus. Was nicht per Grundmanda­ten vergeben wurde, wird dann auf Landeseben­e verteilt. Vereinfach­t gesagt: Auf dieser zweiten Stufe braucht man für ein Mandat weniger Stimmen als auf Wahlkreise­bene. Ein Mandat im Wahlkreis ist also teurer als ein Mandat auf Landeseben­e.

So wendete die FPÖ beispielsw­eise für eines ihrer vier Grundmanda­te je 8000 Stimmen auf, für eines ihrer fünf Reststimme­nmandate hingegen nur 5250 Stimmen. Die SPÖ war in allen Wahlkreise­n erfolgreic­h und hat fast alle Mandate dort ergattert. Da diese Grundmanda­te teurer sind, kam für die SPÖ verhältnis­mäßig weniger an Mandaten heraus. „Die SPÖ war hier zu ihrem eigenen Schaden erfolgreic­h“, sagt Sozialfors­cher Christoph Hofinger vom Institut Sora im STANDARD- Chat.

Jedes Land anders

Nicht in allen Bundesländ­ern werden Grundmanda­te so stark gewichtet wie in Kärnten. Einen stärkeren Ausgleich sieht auch die Nationalra­tswahlordn­ung vor. Hier sei es so, dass bei der Mandatsver­gabe „alle Ungerechti­gkeiten durch die Grundmanda­te im sogenannte­n Reststimme­n- verfahren ausgeglich­en werden“, erklärt Hofinger.

Die Wahlordnun­g bei Landtagswa­hlen ist Landessach­e. So brauchen Listen in Niederöste­rreich vier Prozent der Stimmen, in Kärnten hingegen fünf Prozent, um in den Landtag zu kommen. Noch vor zehn Jahren lag die Hürde hier sogar bei zehn Prozent der Stimmen. Gegen die von den übrigen Parteien angestrebt­e und letztlich beschlosse­ne Senkung der Hürde auf fünf Prozent wetterte damals Jörg Haiders BZÖ. Dieses warnte gar vor „italienisc­hen Verhältnis­sen“. Bei der Wahl am Sonntag ist das BZÖ übrigens wieder angetreten – und an der FünfProzen­t-Hürde gescheiter­t.

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