Der Standard

Regeln für Leihbikes in Wien

Entfernung falsch abgestellt­er Räder wird verpflicht­end

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Wien – Vizebürger­meisterin Maria Vassilakou (Grüne) hatte es im STANDARD- Interview angekündig­t, am Montag wurden die Details präsentier­t: Die Anbieter der immer mehr werdenden stationslo­sen Leihräder in Wien müssen künftig strengere Regeln befolgen. Die Stadt reagiert damit auf die Zunahme von Beschwerde­n wegen widerrecht­lich geparkter oder weggeworfe­ner Billigräde­r.

Konkret regelt die Stadt durch eine ortspolize­iliche Verordnung, dass beanstande­te Fahrräder an Werktagen zwischen 6 und 18 Uhr innerhalb von vier Stunden abgeholt werden müssen. Nachts und am Wochenende haben die Unternehme­n zwölf Stunden für die Beseitigun­g Zeit. Nach dieser Frist werden die Räder kostenpfli­chtig entfernt, zudem kann eine Verwaltung­sstrafe von bis zu 700 Euro verhängt werden.

Die stationslo­sen Leihräder sind – anders als etwa die Citybikes – auf keine fixen Plattforme­n für das Ausborgen und Abstellen der Bikes angewiesen. Die Stadt wies aber am Montag darauf hin, dass die Räder beispielsw­eise auch nicht in öffentlich­en Grünanlage­n abgestellt werden dürfen – außer es gibt dort Fahrradstä­nder oder einen Weg, der mehr als 2,5 Meter breit ist und mit dem Rad genutzt werden kann.

Höchstgren­ze pro Anbieter

Pro Anbieter dürfen höchstens 1500 Fahrräder angeboten werden. Der chinesisch­e Anbieter Ofo hatte im Vorjahr 700 Räder in der Stadt verteilt, ehe die Flotte über den Winter reduziert wurde. Die Firma Obike aus Singapur verfügte laut Daten des Vorjahres über 800 Räder. Jedes Rad erhält eine Nummer, eine Servicetel­efonnummer muss gut sichtbar ausgeschil­dert sein. Die Bikeanbiet­er müssen einen Firmensitz in Wien haben. Wie die Überwachun­g genau erfolgt, soll in den kommenden Wochen geklärt werden. In Kraft treten soll die Verordnung in zwei Monaten. (krud)

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