Regeln für Leihbikes in Wien
Entfernung falsch abgestellter Räder wird verpflichtend
Wien – Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) hatte es im STANDARD- Interview angekündigt, am Montag wurden die Details präsentiert: Die Anbieter der immer mehr werdenden stationslosen Leihräder in Wien müssen künftig strengere Regeln befolgen. Die Stadt reagiert damit auf die Zunahme von Beschwerden wegen widerrechtlich geparkter oder weggeworfener Billigräder.
Konkret regelt die Stadt durch eine ortspolizeiliche Verordnung, dass beanstandete Fahrräder an Werktagen zwischen 6 und 18 Uhr innerhalb von vier Stunden abgeholt werden müssen. Nachts und am Wochenende haben die Unternehmen zwölf Stunden für die Beseitigung Zeit. Nach dieser Frist werden die Räder kostenpflichtig entfernt, zudem kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt werden.
Die stationslosen Leihräder sind – anders als etwa die Citybikes – auf keine fixen Plattformen für das Ausborgen und Abstellen der Bikes angewiesen. Die Stadt wies aber am Montag darauf hin, dass die Räder beispielsweise auch nicht in öffentlichen Grünanlagen abgestellt werden dürfen – außer es gibt dort Fahrradständer oder einen Weg, der mehr als 2,5 Meter breit ist und mit dem Rad genutzt werden kann.
Höchstgrenze pro Anbieter
Pro Anbieter dürfen höchstens 1500 Fahrräder angeboten werden. Der chinesische Anbieter Ofo hatte im Vorjahr 700 Räder in der Stadt verteilt, ehe die Flotte über den Winter reduziert wurde. Die Firma Obike aus Singapur verfügte laut Daten des Vorjahres über 800 Räder. Jedes Rad erhält eine Nummer, eine Servicetelefonnummer muss gut sichtbar ausgeschildert sein. Die Bikeanbieter müssen einen Firmensitz in Wien haben. Wie die Überwachung genau erfolgt, soll in den kommenden Wochen geklärt werden. In Kraft treten soll die Verordnung in zwei Monaten. (krud)