Der Standard

Längerer Freiheitse­ntzug ist problemati­sch, aber rechtens

-

Als Freiheitse­ntziehung ohne Verdacht auf eine straffälli­ge Handlung, sondern im Rahmen eines fremdenrec­htlichen Verfahrens sollte Schubhaft so zurückhalt­end wie möglich als Ultima Ratio angewendet werden. Das ergibt sich aus der EU-Grundrecht­echarta und der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion. Laut Herbert Langthaler von der NGO Asylkoordi­nation liegt die akzeptable Dauer „zwischen 48 Stunden und vier Tagen“.

In Österreich wurden die Möglichkei­ten, Schubhaft über längere Zeiträume auszuspre- chen, mit der letzten Asylnovell­e ausgeweite­t. Nun darf sie in einem Stück bis zu sechs Monate dauern (davor waren es bis zu vier Monate), bei 16- bis 18-Jährigen bis zu drei Monate (davor zwei Monate). Jüngere dürfen allein gar nicht in Schubhaft genommen werden – mitsamt erwachsene­n Familienan­gehörigen jedoch allemal.

Ist ein Mensch prinzipiel­l abschiebba­r und hat bereits einmal versucht, sich der Ausreise zu entziehen, kann Schubhaft nun bis zu 18 Monate am Stück dauern. Vorher waren es bis zu zehn Monate binnen 18 Monaten. Derlei Fälle sind laut Langthaler aber „selten“, wenn auch „seit Ende 2016 wieder häufiger“.

Laut dem Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl wurden 2017 bundesweit 4962 Schubhafte­n und gelindere Mittel (Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden) ausgesproc­hen. Im ersten Halbjahr 2016 betrug die Schubhafta­uslastung laut Anfragebea­ntwortung an die FPÖ im Polizeianh­altezentru­m Vordernber­g 18 Prozent, in Salzburg 33, am Wiener Hernalser Gürtel 23, an der Rossauer Lände 46 sowie in der Familiensc­hubhaft in der Zinnergass­e 23 Prozent. (bri)

Newspapers in German

Newspapers from Austria