Hanfshops kämpfen gegen ein Verbot
Wie andere Länder mit Cannabis umgehen
Ein Joint zur Entspannung ist in der ganzen EU verboten – die Grundlage dafür kommt aus dem Jahr 1961: Die Single Convention on Narcotic Drugs der Uno ist der Ursprung sämtlicher Suchtmittelgesetze der Mitgliedsländer. Der Konvention zufolge sind die darin gelisteten Drogen – darunter auch Cannabis – auf medizinischen und wissenschaftlichen Gebrauch zu beschränken. Wer Cannabis zu anderen Zwecken besitzt, anbaut oder damit handelt, soll bestraft werden. Hier gehen die EU-Länder recht unterschiedliche Wege:
Obwohl der Besitz in der gesamten EU verboten ist, darf in 17 EULändern Cannabis geraucht wer- den, theoretisch auch in Österreich. Verboten und mit Haft bestrafbar ist der Konsum in Frankreich, Ungarn, Schweden, Finnland, Estland und Griechenland.
Während einzelne Bundesstaaten in den USA und ab Sommer auch in ganz Kanada der Konsum von Cannabis legalisiert wird, geht auch in der EU der Trend in Richtung Liberalisierung. Viele Mitgliedsländer haben die Strafen für konsumbezogene Cannabisdelikte in den letzten Jahren reduziert. In Portugal, Slowenien und Tschechien, Kroatien und Malta wurde beispielsweise der Besitz von Drogen zum Eigengebrauch entkriminalisiert, in Luxemburg nur der Besitz von Cannabis. In Belgien gibt es seit 2003 Geldstrafen statt Haft. In Österreich wird seit 2008 eine vorzeitige Einstellung der Strafverfolgung durchgeführt – Fälle wie der Besitz von wenigen Gramm zum Eigenbedarf kommen zwar zur Anzeige, werden dann aber von der Polizei an die zuständigen Gesundheitsbehörden übergeben. Diese ermitteln, ob eine Therapie notwendig ist. Laut dem Drogenbericht des Gesundheitsministeriums wird aber nur in sehr wenigen Fällen ein behandlungsrelevanter Konsum festgestellt.
Zu medizinischer Behandlung kann man sich den Joint in fünf EU-Ländern anzünden – seit 2017 etwa in Deutschland. (lhag)