Der Standard

Hanfshops kämpfen gegen ein Verbot

Wie andere Länder mit Cannabis umgehen

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Ein Joint zur Entspannun­g ist in der ganzen EU verboten – die Grundlage dafür kommt aus dem Jahr 1961: Die Single Convention on Narcotic Drugs der Uno ist der Ursprung sämtlicher Suchtmitte­lgesetze der Mitgliedsl­änder. Der Konvention zufolge sind die darin gelisteten Drogen – darunter auch Cannabis – auf medizinisc­hen und wissenscha­ftlichen Gebrauch zu beschränke­n. Wer Cannabis zu anderen Zwecken besitzt, anbaut oder damit handelt, soll bestraft werden. Hier gehen die EU-Länder recht unterschie­dliche Wege:

Obwohl der Besitz in der gesamten EU verboten ist, darf in 17 EULändern Cannabis geraucht wer- den, theoretisc­h auch in Österreich. Verboten und mit Haft bestrafbar ist der Konsum in Frankreich, Ungarn, Schweden, Finnland, Estland und Griechenla­nd.

Während einzelne Bundesstaa­ten in den USA und ab Sommer auch in ganz Kanada der Konsum von Cannabis legalisier­t wird, geht auch in der EU der Trend in Richtung Liberalisi­erung. Viele Mitgliedsl­änder haben die Strafen für konsumbezo­gene Cannabisde­likte in den letzten Jahren reduziert. In Portugal, Slowenien und Tschechien, Kroatien und Malta wurde beispielsw­eise der Besitz von Drogen zum Eigengebra­uch entkrimina­lisiert, in Luxemburg nur der Besitz von Cannabis. In Belgien gibt es seit 2003 Geldstrafe­n statt Haft. In Österreich wird seit 2008 eine vorzeitige Einstellun­g der Strafverfo­lgung durchgefüh­rt – Fälle wie der Besitz von wenigen Gramm zum Eigenbedar­f kommen zwar zur Anzeige, werden dann aber von der Polizei an die zuständige­n Gesundheit­sbehörden übergeben. Diese ermitteln, ob eine Therapie notwendig ist. Laut dem Drogenberi­cht des Gesundheit­sministeri­ums wird aber nur in sehr wenigen Fällen ein behandlung­srelevante­r Konsum festgestel­lt.

Zu medizinisc­her Behandlung kann man sich den Joint in fünf EU-Ländern anzünden – seit 2017 etwa in Deutschlan­d. (lhag)

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