Streitthema Rauchpausen im Betrieb
Müssen Mitarbeiter Rauchpausen wieder einarbeiten? Diese Frage beschäftigt derzeit mehrere öffentliche Betriebe in Österreich. Eine gesetzlich festgehaltene Regelung gibt es bisher nicht.
Wien – Während Raucher in Restaurants und Bars wohl weiterqualmen dürfen, wird der Zigarettengenuss für Mitarbeiter in öffentlichen Betrieben zunehmend eingeschränkt. Mitte der Woche gab der Geschäftsführer der Salzburger Landeskliniken bekannt, dass Angestellte während der Rauchpausen künftig ausstempeln müssen. Noch steht die notwendige Zustimmung des Betriebsrates aus. Nun zieht auch die Gebietskrankenkasse Niederösterreich (NÖGKK) nach: In einer Betriebsvereinbarung wurde beschlossen, dass Rauchpausen während der Gleitzeit einzuarbeiten sind. Während der Kernarbeitszeit dürfen Mitarbeiter das Betriebsgelände ohne wesentlichen Grund nicht verlassen – dazu zählen auch Rauchpausen. In dieser Zeit dürfen sie demnach nicht qualmen.
Bisher gibt es in Österreich keine klare Regelung für Rauchpausen. „Im Arbeitszeitgesetz ist nur die Pausenfrage geregelt“, sagt Rechtsexperte Elias Felten von der Universität Salzburg. Demnach haben Angestellte nach sechs Arbeitsstunden den Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Ob diese Pause früher oder aufgeteilt in mehreren kleinen Pausen konsumiert wird, kann betriebsintern geregelt werden. Aber: „Pause heißt eigentlich unbezahlt.“
Laut dem österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) gab es in Österreich bisher nur einen Fall aus dem Jahr 2008, in dem die Raucherfrage vor einer Schlichtungsstelle landete. Damals wollte ein Betrieb mit 400 Mitarbeitern, davon 80 Rauchern, ein generelles Rauchverbot durchsetzen. Die rauchenden Mitarbeiter erkämpften sich letztlich das Recht auf mehrere Raucherräume.
Raucherkammerl bleibt noch
Wie eine Sprecherin dem STANDARD bestätigte, plant die NÖGKK die neue Regelung mit 31. Mai durchzusetzen. Laut dem Betriebsratsvorsitzenden Michael Fiala dürfte es jedoch bis Jahresende ein zugedrücktes Auge geben: Bis dahin soll ein Raucherraum innerhalb des Geländes be- stehen bleiben, „damit sie nicht auf die Straße müssen“. Für eine komplette Entwöhnung sei die Frist bis Ende Mai einfach zu kurz.
Langfristig will die Kasse laut Fiala „alles ausschöpfen“, um Mitarbeitern die Entwöhnung zu erleichtern, dazu zählen Therapieprogramme wie auch Hypnose. Bei Nichteinhaltung müssen Angestellte wahrscheinlich mit Konsequenzen rechnen, einen Kündigungsgrund sieht Fiala, der auch Vizepräsident der Arbeiterkammer NÖ ist, darin jedoch nicht.
Während die Raucherregelung in Niederösterreich noch durch den Vorstand genehmigt werden muss, ist sie in anderen Gebietskrankenkassen bereit Usus: In der GKK Kärnten gilt seit rund einem Jahr ein komplettes Rauchverbot. Wollen Mitarbeiter eine Zigarette genießen, so müssen sie ausstempeln und das Gebäude verlassen. In den Kernzeiten ist das Rauchen ganz verboten. Der stellvertretende Direktor Maximilian Miggitsch hält die Regelung für eine sinnvolle Lösung: Mittlerweile hätten einige Angestellte das Rauchen dadurch aufgegeben.