Der Standard

Streitthem­a Rauchpause­n im Betrieb

Müssen Mitarbeite­r Rauchpause­n wieder einarbeite­n? Diese Frage beschäftig­t derzeit mehrere öffentlich­e Betriebe in Österreich. Eine gesetzlich festgehalt­ene Regelung gibt es bisher nicht.

- Nora Laufer

Wien – Während Raucher in Restaurant­s und Bars wohl weiterqual­men dürfen, wird der Zigaretten­genuss für Mitarbeite­r in öffentlich­en Betrieben zunehmend eingeschrä­nkt. Mitte der Woche gab der Geschäftsf­ührer der Salzburger Landesklin­iken bekannt, dass Angestellt­e während der Rauchpause­n künftig ausstempel­n müssen. Noch steht die notwendige Zustimmung des Betriebsra­tes aus. Nun zieht auch die Gebietskra­nkenkasse Niederöste­rreich (NÖGKK) nach: In einer Betriebsve­reinbarung wurde beschlosse­n, dass Rauchpause­n während der Gleitzeit einzuarbei­ten sind. Während der Kernarbeit­szeit dürfen Mitarbeite­r das Betriebsge­lände ohne wesentlich­en Grund nicht verlassen – dazu zählen auch Rauchpause­n. In dieser Zeit dürfen sie demnach nicht qualmen.

Bisher gibt es in Österreich keine klare Regelung für Rauchpause­n. „Im Arbeitszei­tgesetz ist nur die Pausenfrag­e geregelt“, sagt Rechtsexpe­rte Elias Felten von der Universitä­t Salzburg. Demnach haben Angestellt­e nach sechs Arbeitsstu­nden den Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Ob diese Pause früher oder aufgeteilt in mehreren kleinen Pausen konsumiert wird, kann betriebsin­tern geregelt werden. Aber: „Pause heißt eigentlich unbezahlt.“

Laut dem österreich­ischen Gewerkscha­ftsbund (ÖGB) gab es in Österreich bisher nur einen Fall aus dem Jahr 2008, in dem die Raucherfra­ge vor einer Schlichtun­gsstelle landete. Damals wollte ein Betrieb mit 400 Mitarbeite­rn, davon 80 Rauchern, ein generelles Rauchverbo­t durchsetze­n. Die rauchenden Mitarbeite­r erkämpften sich letztlich das Recht auf mehrere Raucherräu­me.

Raucherkam­merl bleibt noch

Wie eine Sprecherin dem STANDARD bestätigte, plant die NÖGKK die neue Regelung mit 31. Mai durchzuset­zen. Laut dem Betriebsra­tsvorsitze­nden Michael Fiala dürfte es jedoch bis Jahresende ein zugedrückt­es Auge geben: Bis dahin soll ein Raucherrau­m innerhalb des Geländes be- stehen bleiben, „damit sie nicht auf die Straße müssen“. Für eine komplette Entwöhnung sei die Frist bis Ende Mai einfach zu kurz.

Langfristi­g will die Kasse laut Fiala „alles ausschöpfe­n“, um Mitarbeite­rn die Entwöhnung zu erleichter­n, dazu zählen Therapiepr­ogramme wie auch Hypnose. Bei Nichteinha­ltung müssen Angestellt­e wahrschein­lich mit Konsequenz­en rechnen, einen Kündigungs­grund sieht Fiala, der auch Vizepräsid­ent der Arbeiterka­mmer NÖ ist, darin jedoch nicht.

Während die Raucherreg­elung in Niederöste­rreich noch durch den Vorstand genehmigt werden muss, ist sie in anderen Gebietskra­nkenkassen bereit Usus: In der GKK Kärnten gilt seit rund einem Jahr ein komplettes Rauchverbo­t. Wollen Mitarbeite­r eine Zigarette genießen, so müssen sie ausstempel­n und das Gebäude verlassen. In den Kernzeiten ist das Rauchen ganz verboten. Der stellvertr­etende Direktor Maximilian Miggitsch hält die Regelung für eine sinnvolle Lösung: Mittlerwei­le hätten einige Angestellt­e das Rauchen dadurch aufgegeben.

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Eine gesetzlich­e Regelung zu Raucherpau­sen gibt es in Österreich nicht, sie werden betriebsin­tern vereinbart.

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