Der Standard

Whistleblo­wer: A1 speicherte Daten jahrelang illegal

Anzeige gegen Telekomfir­ma wegen Datensamml­ungen

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Wien – Der Telekomkon­zern A1 soll die Daten zigtausend­er Kunden nicht fristgerec­ht gelöscht haben. Das geht aus einer Anzeige hervor, die der Anwalt Ewald Scheucher eingebrach­t hat. Der Kurier konnte eine Datei mit über 14.000 Bearbeitun­gsfällen einsehen. Dort waren auch Informatio­nen zu aufgerufen­en Webseiten und Handystand­orten aufgeliste­t.

Die gespeicher­ten Daten sollen teilweise bis 2013 zurückgehe­n. Sie stammen von Kunden, die sich beim Kundenserv­ice gemeldet hatten. Dieser speicherte dann die überprüfte­n Verkehrsda­tensätze ab, eine automatisc­he oder manuelle Löschung war offensicht­lich nicht vorgesehen. Ein Whistleblo­wer habe diese Informatio­nen zur Verfügung gestellt, sagt Scheucher dem STANDARD. Seine Kanzlei handle in dieser Causa unentgeltl­ich und ausschließ­lich im öffentlich­en Interesse. A1 gab an, die interne Revision eingeschal­tet zu haben. Man analysiere nun „unternehme­nsinterne Prozesse“und treffe, wenn notwendig, „erforderli­che Maßnahmen“. Die Vorwürfe werden ernst genommen, so das Unternehme­n. Konkurrent „3“schloss derartige Praktiken im eigenen Unternehme­n aus. T-Mobile beantworte­te eine Anfrage nicht.

Unternehme­n betroffen

Von der Causa sollen tausende Kunden bei A1-Mobil, A1-Festnetz, Bob und Red Bull Mobile betroffen sein. Neben Privatkund­en befinden sich auch Anwaltskan­zleien, Unternehme­n und Politiker in den Datensätze­n. Das Telekommun­ikationsge­setz sieht vor, dass Daten unter anderem bis zur Bezahlung der Rechnung zu speichern sind. Dann müssen sie binnen dreier Monate gelöscht werden. Kommt es zu Rechnungss­treitigkei­ten, ist eine längere Speicherun­g möglich. Diese soll „auf das unbedingt notwendige Minimum“beschränkt werden. Eine mehrjährig­e Speicherun­g nur aufgrund einer Kundenanfr­age sei laut Scheucher „nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringen“. A1 hat am Donnerstag auf die Vorwürfe reagiert. Eine Sprecherin erklärte der APA, dass die beanstande­ten Daten bereits aus allen operativen Systemen gelöscht, auf einen Datenträge­r übertragen und in einen Tresor gesperrt worden seien. „Wir bedauern die nicht fristgerec­hte Löschung dieser Daten außerorden­tlich“, so die Sprecherin. Die Daten bewahre man für den Fall, dass sie im laufenden Verfahren notwendig sind, versperrt auf. (fsc, muz)

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