Amokopfer außer Lebensgefahr
Tatverdächtiger Afghane seit 2016 untergetaucht
Wien – Der 67-Jährige, der sich nach einer Messerattacke am Mittwoch in Wien-Leopoldstadt in Lebensgefahr befunden hatte, war am Freitag in einem stabilen Zustand, wie die PR-Agentur des behandelnden Krankenhauses mitteilte. Über den Verdächtigen Afghanen wurde indes noch keine U-Haft verhängt, da er weiterhin in Polizeigewahrsam war, gab eine Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft bekannt.
Der 23-Jährige hat sich gestern, Donnerstag, zu zwei Messerattacken geständig gezeigt, bei denen insgesamt vier Menschen verletzt worden sind. Er hatte in der Praterstraße eine Familie angegriffen, am Praterstern dann einen 20-jährigen Bekannten. Am ersten Tatort am Nestroyplatz wurde auch der 67-jährige Vater schwer verletzt, der sich zunächst in kritischem Zustand und im künstlichen Tiefschlaf befand. Die drei weiteren Opfer waren bereits am Tag nach der Tat außer Lebensgefahr.
Was die Vorgeschichte des Verdächtigen in Österreich betrifft, so habe dieser laut dem Wiener Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl im Jahr 2015 um Asyl angesucht, sich aber dem Verfahren entzogen und sei untergetaucht, wie er am Donnerstag in der ZiB 2 sagte. Er soll dann seit 2016 bis zu seiner Fest- nahme am Mittwoch als „U-Boot“gelebt haben. Davor sei der afghanische Staatsbürger jedoch polizeilich auffällig geworden und ins Drogenmilieu abgeglitten, sagte Pürstl weiter. Gegenüber den Behörden habe er angegeben, Österreich ohnehin wieder verlassen zu wollen.
Familie bedankt sich
Die betroffene Familie hat sich am Freitag auch für die öffentliche Anteilnahme bedankt. Zugleich appellierte ihre, auch für den Standard tätige, Anwältin Maria Windhager, die die Familie medienrechtlich vertritt, bei der Berichterstattung über den Fall die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.
In einigen Medien seien bereits identifizierende Angaben gemacht worden – das gelte auch für nicht ausreichend verpixelte Fotos. „Das wäre ab sofort zu unterlassen. Bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte werden rechtliche Schritte ergriffen“, sagte die Anwältin. (APA, red)