Afghane war Behörden bekannt
Mutmaßlicher Messerstecher schon zweimal verurteilt
Wien – Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Sonntag über den 23-jährigen Afghanen die U-Haft verhängt, der am vergangenen Mittwoch in Wien-Leopoldstadt vier Personen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben soll. Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen versuchten Mordes gegen den Verdächtigen. Bei diesem Delikt gebe es grundsätzlich eine bedingt obligatorische U-Haft.
Der 23-Jährige war vor dem Journalrichter, der die U-Haft zu prüfen hatte, anwaltlich nicht vertreten. Informationen zu Angaben, die der Verdächtige vor dem Journalrichter gemacht hat, seien nicht möglich, sagte Salzborn. Wie berichtet, soll der im Jahr 2015 nach Österreich gekommene Asylwerber im Polizeiverhör die Attacken auf ein Ehepaar und dessen Tochter sowie unmittelbar danach auf einen Landsmann zugegeben haben. Als Motiv soll er angegeben haben, dass er aus Frust über seine Gesamtsituation zugestochen habe.
Für einige Verwirrung sorgte die Polizei mit Angaben zur Person des Verdächtigen. Der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl hatte zunächst in der Zeit im Bild erklärt, der Mann habe von 2016 bis zur Festnahme nach den Messerattacken „als U-Boot“gelebt. Später stellte sich allerdings heraus, dass der Asylwerber für die heimischen Behörden kein Unbekannter ist.
Drogenhandel
Er ist 2016 wegen Drogenhandels verurteilt worden, der junge Mann fasste damals drei Monate bedingte Haft aus. Ein Jahr später – von August bis Dezember 2017 – saß der Afghane ebenfalls wegen Drogenhandels in Klagenfurt in Strafhaft. Haftentlassungen würden der Polizei üblicherweise nicht mitgeteilt. Seit damals habe er sich eigenen Angaben zufolge in „szenetypischen Gegenden“aufgehalten, hieß es am Wochenende bei der Polizei. (APA, simo)