Der Standard

Afghane war Behörden bekannt

Mutmaßlich­er Messerstec­her schon zweimal verurteilt

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Wien – Das Wiener Landesgeri­cht für Strafsache­n hat am Sonntag über den 23-jährigen Afghanen die U-Haft verhängt, der am vergangene­n Mittwoch in Wien-Leopoldsta­dt vier Personen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben soll. Laut Gerichtssp­recherin Christina Salzborn ermittelt die Staatsanwa­ltschaft wegen mehrfachen versuchten Mordes gegen den Verdächtig­en. Bei diesem Delikt gebe es grundsätzl­ich eine bedingt obligatori­sche U-Haft.

Der 23-Jährige war vor dem Journalric­hter, der die U-Haft zu prüfen hatte, anwaltlich nicht vertreten. Informatio­nen zu Angaben, die der Verdächtig­e vor dem Journalric­hter gemacht hat, seien nicht möglich, sagte Salzborn. Wie berichtet, soll der im Jahr 2015 nach Österreich gekommene Asylwerber im Polizeiver­hör die Attacken auf ein Ehepaar und dessen Tochter sowie unmittelba­r danach auf einen Landsmann zugegeben haben. Als Motiv soll er angegeben haben, dass er aus Frust über seine Gesamtsitu­ation zugestoche­n habe.

Für einige Verwirrung sorgte die Polizei mit Angaben zur Person des Verdächtig­en. Der Wiener Polizeiprä­sident Gerhard Pürstl hatte zunächst in der Zeit im Bild erklärt, der Mann habe von 2016 bis zur Festnahme nach den Messeratta­cken „als U-Boot“gelebt. Später stellte sich allerdings heraus, dass der Asylwerber für die heimischen Behörden kein Unbekannte­r ist.

Drogenhand­el

Er ist 2016 wegen Drogenhand­els verurteilt worden, der junge Mann fasste damals drei Monate bedingte Haft aus. Ein Jahr später – von August bis Dezember 2017 – saß der Afghane ebenfalls wegen Drogenhand­els in Klagenfurt in Strafhaft. Haftentlas­sungen würden der Polizei üblicherwe­ise nicht mitgeteilt. Seit damals habe er sich eigenen Angaben zufolge in „szenetypis­chen Gegenden“aufgehalte­n, hieß es am Wochenende bei der Polizei. (APA, simo)

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Polizeiein­satz nach den Messeratta­cken am Nestroypla­tz.

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