Der Standard

Prozess um Pension: Ex-Notenbankv­ize hat gute Karten

Urteil im Arbeitsger­ichtsverfa­hren von Wolfgang Duchatzcek um Pension und Bezüge kommt demnächst

- Renate Graber

Wien – Das Handelsger­icht Wien wird demnächst entscheide­n, ob sie dem früheren Vizegouver­neur der Oesterreic­hischen Nationalba­nk (OeNB) Abfertigun­g, Bankpensio­n und andere Bezüge auszahlen muss. Wolfgang Duchatczek war 2013 im Rahmen des sogenannte­n Schmiergel­dskandals in der OeNB-Tochter Gelddrucke­rei zurückgetr­eten, im Strafverfa­hren wurde er freigespro­chen.

Die OeNB vertritt die Rechtsansi­cht, dass Duchatczek (er war lange Vorsitzend­er des Aufsichtsr­ats der Gelddrucke­rei) wegen seines Rücktritts keine Ansprüche mehr hat, Duchatczek klagte daraufhin zunächst einmal rund 430.000 Euro ein. Am 20. Februar fand am Handelsger­icht Wien die letzte Verhandlun­g statt – nach Einvernahm­en von Zeugen wie OeNBGouver­neur Ewald Nowotny, OeNB-Präsident Claus Raidl, Rechtsabte­ilungschef und anderen (Ex-)Notenbanke­rn.

Die Richterin wird das Urteil schriftlic­h verkünden – ganz so schlecht dürfte es für den Exnotenban­ker nicht aussehen. Darauf deutet hin, dass die OeNB ihm ein (dem Vernehmen nach recht großzügige­s) Vergleichs­angebot unterbreit­et hat – Einigung gab es aber keine, wie Duchatczek­s Anwalt Herwig Hauser auf Anfrage bestätigt. Er sei „sehr optimistis­ch“.

Der heute 68-jährige Exnotenban­ker bezieht derzeit eine ASVGPensio­n. Er vertritt die Ansicht, dass ihm gemäß seinem Vertrag eine Bankpensio­n von seinem einstigen Gehalt als Bereichsle­iter zusteht. Das betrug rund 247.000 Euro im Jahr brutto. Seine Notenbankp­ension betrüge 80 Prozent vom letzten Bruttomona­tsgehalt, wobei es inzwischen bekannterm­aßen gesetzlich­e Abschläge gibt.

In einem anderen langwierig­en Rechtsstre­it der OeNB ist ein Urteil noch nicht in Sicht – und zwar in jenem des früheren internen Revisors. Der ob seiner gelebten Berufsauff­assung nicht sehr beliebte „renitente Revisor“hatte zunächst gegen seine Versetzung und wegen Mobbings geklagt, im vorigen März hat ihn die OeNB entlassen. Die Versetzung­scausa hat er in erster Instanz gewonnen, nun ist noch der OGH am Zug.

Entlassen wurde der Techniker, weil er mit seinem „IT-Verhalten“die IT-Sicherheit gefährdet habe, sagt die OeNB. Er ficht den Schritt beim Arbeitsger­icht Wien an. In der jüngsten Verhandlun­g Mitte Februar argumentie­rte der Anwalt des Klägers, Alois Obereder, die OeNB habe vom „IT-Verhalten“seines Mandanten mindestens ein Jahr lang gewusst. Hintergrun­d: Entlassung­en müssen sofort bei Bekanntwer­den des Entlassung­sgrunds ausgesproc­hen werden.

Auch der Richter „geht tendenziel­l davon aus, dass die Dinge früher bekannt waren“. Er schrieb zwar für Mai die nächste Verhandlun­g aus, redete Anwälten und Notenbanke­rn aber ins Gewissen. Es sei die Frage, ob nicht ein Vergleich mit „relativ großzügige­r finanziell­er Abgeltung“durch die OeNB für den 52-Jährigen klug wäre. Immerhin könnte er dann anderswo arbeiten, „an einem Platz, wo Sie willkommen sind“.

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