Der Standard

Transparen­z als Qualitätsk­riterium

Wie belastet die Herstellun­g eines Produkts die Umwelt, wie wird mit Ressourcen umgegangen, und welche Empfehlung gibt es für Kunden? Über diese Punkte müssen Unternehme­n nun Auskunft erteilen. Genaue Vorgaben dafür gibt es aber noch nicht.

- Bettina Pfluger

Wien – Der Wert eines Unternehme­ns ist nicht allein in Zahlen zu messen. Auch nichtfinan­zielle Aspekte sind zu einem wichtigen Teil der Berichters­tattung geworden. Dabei geht es vor allem um nachhaltig­e Kriterien. „Im Zentrum steht die Frage: Was tue ich mit der Umwelt, wenn ich mein Produkt herstelle, und was tut mein Produkt mit der Gesell- schaft?“, erklärt Aslan Milla, Berufsgrup­penobmann der Wirtschaft­sprüfer. Offengeleg­t werden muss demnach etwa, welche Ressourcen bei der Herstellun­g eines Produkts eingesetzt werden, welche Zulieferer beschäftig­t werden, welche Schadstoff­rückstände sich eventuell noch im Produkt befinden und wie Kunden das Produkt am besten anwenden sollten.

Eine EU-Richtlinie, die in Österreich mit dem Nachhaltig­keits- und Diversität­sverbesser­ungsgesetz (Nadiveg) umgesetzt wurde, verpflicht­et Unternehme­n zu dieser Art der Transparen­z. Betroffen davon sind aber nur Unternehme­n von öffentlich­em Interesse, die kapitalmar­ktorientie­rt oder Finanzdien­stleister sind und eine Bilanzsumm­e von 20 Millionen oder einen Umsatz von 40 Millionen Euro aufweisen sowie mehr als 500 Mitarbeite­r beschäftig­en. In Österreich sind damit etwas mehr als 100 Unternehme­n betroffen.

In dem Gesetz fehlen allerdings genaue Vorgaben, wie diese Informatio­nen aufbereite­t und dargestell­t werden müssen. Um hier eine einheitlic­he Form und Vergleichb­arkeit herzustell­en, die auch für externe Prüfungen wich- tig ist, hat die Kammer der Steuerbera­ter und Wirtschaft­sprüfer (KSW) mit dem Ministeriu­m für Nachhaltig­keit und Tourismus Leitlinien entwickelt. Als eine anerkannte Grundlage dient auch die Global Reporting Initiative. Eine externe Prüfung der NadivegAng­aben ist für Unternehme­n allerdings nicht Pflicht.

Mit den Jahresabsc­hlüssen 2017 sind diese Angaben erstmals verpflicht­end. „Noch ist vieles ein Herantaste­n an das Thema“, sagt Herbert Houf, Präsident der Landesstel­le Wien der KSW. Derzeit würden Unternehme­n oft nur den Aufwand sehen und unterschät­zen, dass diese Form der Transparen­z auch ein wertsteige­rndes Qualitätsk­riterium sein kann.

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