Der Standard

Weitere Einstellun­gen im Fall Burgtheate­r

Springer und Hartmann entlastet, Steuerfrag­e offen

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Wien

– Seit fast vier Jahren beschäftig­en sich Politik, Medien und die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) mit der Aufarbeitu­ng des Finanzskan­dals am Wiener Burgtheate­r. Anfang Dezember wurde bekannt, dass ein großer Teil der strafrecht­lich relevanten Ermittlung­en gegen die ehemalige kaufmännis­che Direktorin Silvia Stantejsky, gegen Ex-Bundesthea­ter-Holding-Chef Georg Springer und den früheren Burgtheate­rdirektor Matthias Hartmann eingestell­t wurde. Übrig blieb im Falle Stantejsky­s, für die die Unschuldsv­ermutung gilt, der Vorwurf Untreue und Bilanzfäls­chung. Gegen alle drei wurde auch noch wegen „grob fahrlässig­er Beeinträch­tigung von Gläubigeri­nteressen“ermittelt.

Wie die WKStA dem STANDARD bestätigte, fällt dieser Punkt nun für alle Beschuldig­ten weg. Was bleibt, sind die übrigen Vorwürfe gegen Stantejsky sowie ein Finanzstra­fverfahren. Darin geht es um eine Selbstanze­ige, die das Burgtheate­r Anfang 2014 beim Finanzamt erstattet hat, um die durch die Prüfungen der Gebarung ans Licht gekommene Steuerschu­ld zu begleichen. Geführt werden in der Anzeige insgesamt elf Personen, darunter Silvia Stantejsky, ihr Vorgänger Thomas Drozda sowie „vorsorglic­h“die ehemaligen künstleris­chen Burg-Geschäftsf­ührer Matthias Hartmann und Klaus Bachler.

Hartmann und das Burgtheate­r dürften sich abseits dessen in einem bis zum Abschluss der Ermittlung­en durch die WKStA ruhend gestellten Zivilproze­ss am Arbeitsger­icht wiederbege­gnen. Dabei geht es um die juristisch­e Klärung der Frage, ob die fristlose Entlassung Hartmanns Anfang 2014 rechtens gewesen ist. (stew)

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Foto: APA / Georg Hochmuth Vorwürfe gegen Ex-Holdingche­f Springer wurden fallengela­ssen.

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