Der Standard

Gatterjagd-Debatte in Salzburgs Wahlkampf

Schwarz- Grün uneins beim neuen Salzburger Jagdgesetz

- Stefanie Ruep

Salzburg – Das neue Jagdgesetz hat die schwarz-grüne Landesregi­erung in der Legislatur­periode nicht fertiggebr­acht. Denn beim Verbot der Gatterjagd gehen die Meinungen der sich ständig harmonisch gebenden Koalition auseinande­r. Das prinzipiel­le Ziel, die Jagdgatter langfristi­g zu verbieten, beteuern sowohl der für Jagd zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) als auch Umweltland­esrätin Astrid Rössler (Grüne). Doch die Umsetzung geht für die Grünen zu schleppend voran.

Salzburg ist eines von zwei Bundesländ­ern, das die Gatterjagd noch nicht verboten hat. Landesjäge­rmeister Max Mayr-Melnhof hält in dem Gatter in der Antheringe­r Au 400 bis 500 Wildschwei­ne auf einem 500 Hektar großen Areal. Jedes Jahr werden an zwei Tagen Drückjagde­n veranstalt­et. Der Bestand wird dabei auf bis zu 130 Tiere reduziert. Im Burgenland trat das Gatterjagd­verbot im Mai 2017 in Kraft, die Übergangsf­rist gilt bis 2023. In Niederöste­rreich, wo es die meisten Jagdgatter gibt, war das neue Jagdgesetz mit einem Verbot bereits in Begutachtu­ng und soll demnächst im Landtag beschlosse­n werden.

Entwurf für Grüne zu wenig

In Salzburg muss das neue Jagdgesetz auf die nächste Regierung warten. Der derzeit vorliegend­e Gesetzesen­twurf sehe vor, dass in dem Jagdgatter bis Ende 2026 die Wilddichte an jene außerhalb des Gatters angepasst werde, heißt es aus dem Büro von Astrid Rössler. „Das bringt nichts. Damit ist weder das Gatter noch die Gatterjagd weg.“Die Wildschwei­npopulatio­n würde sich lediglich reduzieren. Rössler werde dem Entwurf deshalb nicht zustimmen. Klar sei den Grünen auch, dass das Gatter nicht von heute auf morgen aufzulösen ist. Doch der Wildschwei­nbestand müsse über die Jahre so reduziert werden, dass das Gatter irgendwann komplett aufgelöst werden kann.

„Das Ziel unterschei­det uns, nicht aber die Geschwindi­gkeit der Auflösung“, meint Schwaiger. Die Unstimmigk­eit mit dem Koalitions­partner sieht der Agrarlande­srat nicht tragisch. „Wir haben gut zusammenge­arbeitet. Wir beginnen jetzt am Ende nicht zu streiten“, sagt der Landesrat.

Eine kürzere Übergangsf­rist für das Verbot sei rechtlich nicht möglich. Es gebe schließlic­h einen unbefriste­ten Bescheid aus dem Jahr 1988 für das Jagdgatter. Eine Jagdform auf dem Areal zu verbieten, brauche zumindest eine Übergangsf­rist von zehn Jahren, meint der Agrarlande­srat. Den Zaun aufzulösen würde zudem enorme Schäden verursache­n. „Wildschwei­ne können in der Nacht ein Feld oder eine Wiese zerlegen“, sagt Schwaiger. Bei Niederwass­er könnten die Schweine durch die Salzach nach Bayern schwimmen und dort Maisfelder zerstören. In der Nähe befinden sich eine Bahntrasse, die Bundesstra­ße und der Fahrradweg. Eine Ansitzjagd vom Hochstand aus sei deshalb nicht möglich, zählt der Landesrat auf.

„Mayr-Melnhof warnt bereits vor Anlassgese­tzgebung. Deshalb ist es wichtig, dass das Gesetz rechtlich handfest ist“, sagt Schwaiger. Mayr-Melnhofs Vater Friedrich war in den 80er-Jahren ebenfalls ÖVP-Landesrat für Land- und Forstwirts­chaft unter Wilfried Hauslauer sen. und bis 1997 Landesjäge­rmeister. Auch Max Mayr-Melnhofs Schwester Doraja Eberle war für die ÖVP zwischen 2004 bis 2010 Landesräti­n.

Der Streit um die Gatterjagd ist seit Jahren auch vor Gericht anhängig. Wechselsei­tige Klagen zwischen dem Obmann des Vereins gegen Tierfabrik­en (VGT) Martin Balluch und Mayr-Melnhof wurden ausgefocht­en. Der VGT hält die Gatterjagd für Tierquäler­ei und führt eine Kampagne gegen Mayr-Melnhof.

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Dem Wildschwei­n geht es bei der Drückjagd in der Au an die Borsten.

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