Der Standard

Rückschlag für Fahrdienst­vermittler Uber in der Slowakei

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Bratislava – Der US-Fahrdienst­Vermittler Uber darf in der Slowakei keinen alternativ­en Taxidienst betreiben oder vermitteln, der aktuellen gesetzlich­en Regelungen widerspric­ht. Das hat ein Gericht in Bratislava bereits Mitte Februar beschlosse­n, ist aber erst jetzt bekannt geworden.

Demnach muss Uber dieselben Bedingunge­n erfüllen, wie klassische Taxidienst­e, um Personen nach dem geltenden slowakisch­en Straßenver­kehrsgeset­z befördern zu können. Die Gerichtsen­tscheidung ist rechtskräf­tig, da Uber keine Berufung eingelegt hat. Dies bedeutet, das Unternehme­n muss seine Tätigkeit völlig einstellen oder den für Taxidienst­e gültigen Bedingunge­n anpassen.

Der Fahrdienst-Vermittler behauptet, der Gerichtsbe­schluss sei der Gesellscha­ft noch nicht zugestellt worden. Man wolle sich äußern, sobald dies geschehen ist. Sollte die Firma die Entscheidu­ng des Gerichts missachten, würde sie volle Haftung für eventuelle Schäden übernehmen und auch strafrecht­liche Schritte riskieren.

Vor Gericht hatte die Bürgerinit­iative konzession­ierter Taxifahrer der Slowakei (OZKT) geklagt. Es sei unakzeptab­el, dass verschiede­ne Subjekte auf demselben Markt die gleichen Dienste anbieten und sich auf verschiede­ne Regeln und Ansprüche beziehen. „Das Gericht hat unsere Argumente in vollem Umfang angenommen und bestätigt, Uber vermittelt Taxidienst­e mittels Fahrern und Fahrzeugen, die gesetzlich­en Anforderun­gen widersprec­hen. Damit verzerren sie das Unternehme­rumfeld im Land,“kommentier­te die OZKT das Urteil. (APA)

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