Aufregung um AUVA
Die Gesundheitsministerin geht davon aus, dass die Unfallversicherung ihre Sparziele nicht erreichen kann und daher aufgelöst werden muss. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum aktuellen Aufregerthema.
Warum sorgt die angedachte Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherung für Aufregung? Fragen & Antworten.
Frage: Was ist die AUVA?
Antwort: Sie ist die Unfallversicherungsanstalt für 5 Millionen Versicherte in Österreich. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt hat im Wesentlichen vier Aufgaben: die Unfallbehandlung, die Rehabilitation nach Unfällen, die Prävention (durch Beratung und Schulung von Unternehmen) sowie bei bleibenden Schäden das Ausbezahlen von Unfallrenten.
Frage: Welche Einrichtungen gibt es?
Antwort: Zur AUVA gehören sieben Unfallkrankenhäuser mit 918 Betten. Zwei gibt es in Wien (Lorenz Böhler, Meidling), je eines in Graz, Kalwang, Klagenfurt, Linz und Salzburg. Einerseits werden Arbeitsunfallverletzte versorgt, anderseits kommen die meisten Patienten (mehr als 80 Prozent) aber nach Freizeitunfällen. Dazu kommen vier Rehabilitationszentren (Häring, Meidling, Tobelbad, Weißer Hof in Klosterneuburg). Insgesamt arbeiteten Ende 2016 rund 5900 Mitarbeiter für die AUVA, davon 4370 in Behandlungseinrichtungen. Pro Jahr gibt es rund 330.000 ambulante und 45.000 stationäre Behandlungsfälle.
Frage: Wie finanziert sich die AUVA?
Antwort: Großteils durch Beiträge der Arbeitgeber. Sie müssen 1,3 Prozent der Lohnsumme abliefern. Im Jahr 2016 kam die AUVA auf Einnahmen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro.
Frage: Was will die Regierung nun?
Antwort: Im Regierungsprogramm steht, dass der Unfallversicherungsbeitrag auf 0,8 Prozent gesenkt werden soll, was einer Entlastung der Betriebe um 500 Millionen Euro entsprechen würde. Die AUVA würde also um ein gutes Drittel der Einnahmen umfallen. Der „erste finanzielle Erfolg“muss laut Koalitionspakt bis Ende 2018 „nachweisbar sein“. Ansonsten werde man gesetzliche Maßnahmen setzen und die AUVA in die Kranken- bzw. Pensionsversicherung überführen. Gesundheitsministerin Beate HartingerKlein erklärte nun, sie rechne nicht damit, dass die geforderten 500 Millionen an Einsparungen erreicht werden, weshalb die AUVA wohl aufgelöst werde. Frage: Was sagt die AUVA zu den Sparvorgaben? Antwort: AUVA-Obmann Anton Ofner bezeichnet es im STANDARD- Gespräch als „unerklär- lich“, dass sich Hartinger-Klein nicht an das Regierungsprogramm halte und der AUVA nicht bis Jahresende Zeit für Reformvorschläge gebe. In der Sache meint er, 100 Millionen könne man per 1. Jänner 2019 einsparen. Die restlichen 400 Millionen seien nur möglich, wenn man von „versicherungsfremden Leistungen“entlastet werde.
Frage: Was ist damit gemeint?
Antwort: Für Arbeitsunfälle, die in Spitälern der Länder behandelt werden, zahlt die AUVA laut Ofner 160 Millionen Euro mehr, als diese tatsächlich an Kosten verursachen. Für die Kosten von Freizeitunfällen wiederum zahlen die Länder 150 Millionen Euro zu wenig an die AUVA. Und auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verursacht bei der AUVA Kosten von 100 Millionen, obwohl diese eigentlich nichts mit der Unfallversicherung zu tun haben.
Frage: Wie fallen die weiteren politischen Reaktionen aus?
Antwort: Sowohl Arbeiterkammer und ÖGB als auch Ärztekammer und der von der Wirtschaftskammer nominierte Hauptverbands- chef Alexander Biach sprechen sich gegen eine Auflösung der AUVA aus. „Die AUVA als eigener Versicherungszweig hat sich bewährt“, meint Biach. „Massiven Widerstand“kündigte Rainer Wimmer, designierter Chef der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter an. SP-Geschäftsführer Max Lercher vermutet gar „persönliche Rachegelüste“bei Hartinger. Schließlich hatte sie sich einst als AUVA-Generaldirektorin beworben. Sie blitzte aber ab und scheiterte auch, wie die
Kleine Zeitung im Jänner berichtete, mit Klagen nach dem Gleichbehandlungsgesetz.
Frage: Steht auch eine Schließung von AUVA-Krankenhäusern im Raum?
Antwort: In den Ländern, unter anderem durch Wiens nächsten Bürgermeister Michael Ludwig, wird bereits davor gewarnt, dass in diesem Fall die Versorgung verunfallter Personen gefährdet sein könnte. Davor warnt auch der ärztliche Leiter des Unfallkrankenhauses Meidling, Christian Fialka. Von einer Schließung ist bis jetzt aber keine Rede. Es geht primär um die Frage, wer für die Einrichtungen zuständig sein soll. Ofner meint, dass die Länder bisher kein Interesse an einer Übernahme signalisiert hätten. Volkswirtschaftlich wäre das auch keine Einsparung. Die Kosten würden sich lediglich von den Dienstgebern auf die Allgemeinheit verlagern.
Frage: Kann man nicht bei der Verwaltung sparen? Wie viel wird dafür ausgegeben?
Antwort: Laut dem AUVA-Jahresbericht lag der Verwaltungsaufwand 2016 bei gut 92 Millionen Euro. Das entspricht 6,5 Prozent der gesamten Einnahmen.
Frage: Und wie ist das mit den Funktionären, die im Rahmen der Selbstverwaltung tätig sind?
Antwort: Da gibt es schon einige. Die Sozialpartner sitzen in der Generalversammlung (je 30 Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter), im Vorstand (je sieben), in der Kontrollversammlung (je drei) sowie in den Landesstellenausschüssen (je drei). Die Funktionäre sind aber nicht angestellt, sondern bekommen nur eine Aufwandsentschädigung. Im Vorstand, der vier Mal jährlich tagt, sind das 41 Euro pro Sitzung und Mitglied. Ofner meint daher, dass man hier keine großen Summen einsparen könne. „Wer das vorgaukelt, betreibt reine Polemik.“