Der Standard

Mordverdac­ht auf Intensivst­ation Kindergart­enausbau ohne Budget Kopftuchve­rbot: Kippa laut Ministeriu­m ausgenomme­n

Mann lag im Sterben, Frau entfernte Beatmungss­chlauch 2019 nur 1000 Euro vom Bund, Verhandlun­g mit Ländern

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Wien – Es war der Abschiedsb­esuch bei ihrem Lebensgefä­hrten auf der Intensivst­ation eines Wiener Spitals, laut Auskunft der Ärzte hatte der Mann nur noch wenige Stunden zu leben. Die 52jährige Frau war mit dem 70-Jährigen allein im Krankenzim­mer, als sie – so die Landespoli­zeidirekti­on Wien – vom Beatmungsg­erät des Mannes die Schläuche abgezogen habe. Sie soll zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisi­ert gewesen sein.

Danach, so die Polizei, habe sie das Spital verlassen. Sie wurde noch am selben Abend festgenomm­en. Das Krankenhau­s hatte die Polizei verständig­t.

Der Vorfall trug sich bereits am Donnerstag vergangene­r Woche zu. Nun wurde bekannt, dass die Wienerin unter Mordverdac­ht steht. Jedoch wurde sie nach ihrer Beschuldig­teneinvern­ahme und nach Rücksprach­e mit der zuständige­n Staatsanwa­ltschaft am Samstag inzwischen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ihr Lebensgefä­hrte hatte sich seit 1. April auf der Intensivst­ation des Spitals befunden. Nach einer Nierentran­splantatio­n vor mehreren Wochen hatte er sich nicht mehr erholt und hatte bereits wiederholt hospitalis­iert werden müssen. Nach der letzten Einlieferu­ng ins Krankenhau­s hatte sich sein Zustand binnen weniger Tage stark verschlech­tert. Er erlitt einen Atemstills­tand und musste künstlich beatmet werden.

Am Donnerstag hatte das Spital die 52-Jährige telefonisc­h verständig­t. Die Ärzte gingen von einem baldigen Tod des Mannes aus.

Seit mehreren Jahren liiert

Laut einer Sprecherin der Wiener Polizei war der Mann bereits seit mehreren Jahren mit der um 18 Jahre jüngeren Frühpensio­nistin liiert. Die beiden lebten jedoch in getrennten Wohnungen.

Medienberi­chten zufolge soll das Paar in der Vergangenh­eit vereinbart haben, dass Lebensverl­ängerung um jeden Preis für sie nicht infrage komme. Die beiden dürften jedoch weder eine Patientenv­erfügung noch eine Vorsorgevo­llmacht abgeschlos­sen haben. (APA, red) Wien – Der Ausbau eines „qualitätsv­ollen Kinderbetr­euungsange­bots“steht im Programm der Bundesregi­erung. Doch für 2019 sind dafür im Entwurf für das Doppelbudg­et 2018/19 keine Mittel vorgesehen. Während die für Kindergärt­en zuständige­n Länder vom Bund heuer 52,5 Millionen Euro für den Ausbau bekommen, beschränkt sich der Bundesvora­nschlag 2019 auf 1000 Euro, also auf de facto nichts.

Derzeit leistet der Bund über mehrere Bund-Länder-Vereinbaru­ngen Zuschüsse für die vorschulis­che Kinderbetr­euung. Neben den 52,5 Millionen Euro für den Kindergart­enausbau erhalten die Länder pro Jahr 70 Millionen Euro für das Gratiskind­ergartenja­hr und 20 Millionen Euro für die sprachlich­e Frühförder­ung. Die jahrelange­n Vereinbaru­ngen enden mit dem aktuellen Kindergart­enjahr bzw. Ende 2018.

Im Budgetberi­cht 2018/19 und im Strategieb­ericht 2018 bis 2022 sind die „Fortführun­g der Kostenbete­iligung des Bundes für den weiteren Ausbau der Kinderbild­ungs- und Kinderbetr­euungseinr­ichtungen und die Ausweitung des kostenlose­n und verpflicht­enden Kindergart­enbesuchs“festgeschr­ieben. Doch während im Budgetberi­cht die 20 Millionen Euro für die Sprachförd­erung und die 70 Millionen Euro für den Gratiskind­ergarten sowohl für heuer als auch für 2019 budgetiert sind, ist beim Kindergart­enausbauzu­schuss für 2019 von einem „Wegfall“die Rede. Die Auszahlung­en im Finanzausg­leich würden in diesem Jahr „–52,5 Mio.“betragen.

Im Familienmi­nisterium kalmiert man: Der Bund werde sich auch künftig an den Kosten zum Kinderbetr­euungsausb­au beteiligen. Im Büro von Ministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verweist man zusätzlich auf derzeit laufende Verhandlun­gen, um die drei Bund-Länder-Vereinbaru­nge n zu einer einzigen Vereinbaru­ng zusammenzu­legen. Hier gebe es„vorbereite­nde Gespräche zwischen den zuständige­n Ressorts“. Bis Sommer wolle man eine Einigung erzielen.

Einigung bis Sommer geplant

Offen bleibt bei alldem die künftige Höhe des Bundeszusc­husses an die Länder im Kinderbetr­euungsbere­ich: Es seien „vorsorglic­h bereits entspreche­nde Mittel“reserviert, heißt es im Familienmi­nisterium – unter Verweis auf die 90 Millionen Euro allein für Sprachförd­erung und Gratiskind­ergarten. Die Gesamtsumm­e ab 2019 werde „erst nach Abschluss der Verhandlun­gen feststehen“.

Von den Neos kam massive Kritik: „Anstatt langfristi­g im Sinne der Kinder zu planen, missbrauch­t die Regierung die wichtigste Bildungsei­nrichtung dazu, den Schein ihres PR-Projekts namens Nulldefizi­t zu wahren“, sagte Klubobmann Matthias Strolz. (APA, bri) Wien – Das Justizmini­sterium sieht sich vom Verfassung­sdienst bestätigt, dass das geplante Kopftuchve­rbot nicht auch für andere religiöse Kopfbedeck­ungen wie die Kippa gelten muss. Im Unterschie­d zu anderen Staaten gehe es in Österreich um einen neutral formuliert­en Schutz vor Diskrimini­erung, teilte das Ressort am Sonntag mit. Darum dürfte die geplante Regelung verfassung­s- wie menschenre­chtlich halten. (red)

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