Mordverdacht auf Intensivstation Kindergartenausbau ohne Budget Kopftuchverbot: Kippa laut Ministerium ausgenommen
Mann lag im Sterben, Frau entfernte Beatmungsschlauch 2019 nur 1000 Euro vom Bund, Verhandlung mit Ländern
Wien – Es war der Abschiedsbesuch bei ihrem Lebensgefährten auf der Intensivstation eines Wiener Spitals, laut Auskunft der Ärzte hatte der Mann nur noch wenige Stunden zu leben. Die 52jährige Frau war mit dem 70-Jährigen allein im Krankenzimmer, als sie – so die Landespolizeidirektion Wien – vom Beatmungsgerät des Mannes die Schläuche abgezogen habe. Sie soll zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert gewesen sein.
Danach, so die Polizei, habe sie das Spital verlassen. Sie wurde noch am selben Abend festgenommen. Das Krankenhaus hatte die Polizei verständigt.
Der Vorfall trug sich bereits am Donnerstag vergangener Woche zu. Nun wurde bekannt, dass die Wienerin unter Mordverdacht steht. Jedoch wurde sie nach ihrer Beschuldigteneinvernahme und nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft am Samstag inzwischen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ihr Lebensgefährte hatte sich seit 1. April auf der Intensivstation des Spitals befunden. Nach einer Nierentransplantation vor mehreren Wochen hatte er sich nicht mehr erholt und hatte bereits wiederholt hospitalisiert werden müssen. Nach der letzten Einlieferung ins Krankenhaus hatte sich sein Zustand binnen weniger Tage stark verschlechtert. Er erlitt einen Atemstillstand und musste künstlich beatmet werden.
Am Donnerstag hatte das Spital die 52-Jährige telefonisch verständigt. Die Ärzte gingen von einem baldigen Tod des Mannes aus.
Seit mehreren Jahren liiert
Laut einer Sprecherin der Wiener Polizei war der Mann bereits seit mehreren Jahren mit der um 18 Jahre jüngeren Frühpensionistin liiert. Die beiden lebten jedoch in getrennten Wohnungen.
Medienberichten zufolge soll das Paar in der Vergangenheit vereinbart haben, dass Lebensverlängerung um jeden Preis für sie nicht infrage komme. Die beiden dürften jedoch weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen haben. (APA, red) Wien – Der Ausbau eines „qualitätsvollen Kinderbetreuungsangebots“steht im Programm der Bundesregierung. Doch für 2019 sind dafür im Entwurf für das Doppelbudget 2018/19 keine Mittel vorgesehen. Während die für Kindergärten zuständigen Länder vom Bund heuer 52,5 Millionen Euro für den Ausbau bekommen, beschränkt sich der Bundesvoranschlag 2019 auf 1000 Euro, also auf de facto nichts.
Derzeit leistet der Bund über mehrere Bund-Länder-Vereinbarungen Zuschüsse für die vorschulische Kinderbetreuung. Neben den 52,5 Millionen Euro für den Kindergartenausbau erhalten die Länder pro Jahr 70 Millionen Euro für das Gratiskindergartenjahr und 20 Millionen Euro für die sprachliche Frühförderung. Die jahrelangen Vereinbarungen enden mit dem aktuellen Kindergartenjahr bzw. Ende 2018.
Im Budgetbericht 2018/19 und im Strategiebericht 2018 bis 2022 sind die „Fortführung der Kostenbeteiligung des Bundes für den weiteren Ausbau der Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen und die Ausweitung des kostenlosen und verpflichtenden Kindergartenbesuchs“festgeschrieben. Doch während im Budgetbericht die 20 Millionen Euro für die Sprachförderung und die 70 Millionen Euro für den Gratiskindergarten sowohl für heuer als auch für 2019 budgetiert sind, ist beim Kindergartenausbauzuschuss für 2019 von einem „Wegfall“die Rede. Die Auszahlungen im Finanzausgleich würden in diesem Jahr „–52,5 Mio.“betragen.
Im Familienministerium kalmiert man: Der Bund werde sich auch künftig an den Kosten zum Kinderbetreuungsausbau beteiligen. Im Büro von Ministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verweist man zusätzlich auf derzeit laufende Verhandlungen, um die drei Bund-Länder-Vereinbarunge n zu einer einzigen Vereinbarung zusammenzulegen. Hier gebe es„vorbereitende Gespräche zwischen den zuständigen Ressorts“. Bis Sommer wolle man eine Einigung erzielen.
Einigung bis Sommer geplant
Offen bleibt bei alldem die künftige Höhe des Bundeszuschusses an die Länder im Kinderbetreuungsbereich: Es seien „vorsorglich bereits entsprechende Mittel“reserviert, heißt es im Familienministerium – unter Verweis auf die 90 Millionen Euro allein für Sprachförderung und Gratiskindergarten. Die Gesamtsumme ab 2019 werde „erst nach Abschluss der Verhandlungen feststehen“.
Von den Neos kam massive Kritik: „Anstatt langfristig im Sinne der Kinder zu planen, missbraucht die Regierung die wichtigste Bildungseinrichtung dazu, den Schein ihres PR-Projekts namens Nulldefizit zu wahren“, sagte Klubobmann Matthias Strolz. (APA, bri) Wien – Das Justizministerium sieht sich vom Verfassungsdienst bestätigt, dass das geplante Kopftuchverbot nicht auch für andere religiöse Kopfbedeckungen wie die Kippa gelten muss. Im Unterschied zu anderen Staaten gehe es in Österreich um einen neutral formulierten Schutz vor Diskriminierung, teilte das Ressort am Sonntag mit. Darum dürfte die geplante Regelung verfassungs- wie menschenrechtlich halten. (red)