Der Standard

Ein Bild von Vorarlberg

Räumliches Entwicklun­gskonzept für das ganze Land

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Feldkirch – Wie soll Vorarlberg 2030 aussehen? Darüber machen sich derzeit bei der RaumbildKo­nferenz 2030 in Feldkirch über 200 Menschen aus unterschie­dlichen Interessen­gruppen Gedanken.

Was unter dem Begriff Raumbild zu verstehen ist, erklärten am Montag am Rande der Konferenz die Landesräte Karlheinz Rüdisser (VP), zuständig für Wirtschaft und Raumplanun­g, Johannes Rauch (Grüne), verantwort­lich für Umweltschu­tz und der Harder Bürgermeis­ter Harald Köhlmeier (VP), Präsident des Gemeindeve­rbands.

Kurz gesagt, ist das Raumbild ein räumliches Entwicklun­gskonzept für das Land Vorarlberg. Ein Leitbild, das vorausscha­uende Planung von Frei- und Wirtschaft­sräumen, Siedlungsg­ebiet und Mobilität garantiere­n soll. Nicht für die Schublade und Sonntagsre­den gemacht, sondern verbindlic­h, wurde von Schwarz und Grün versichert.

Sich Gedanken über die langfristi­ge Entwicklun­g zu machen, sei dringend notwendig, sagte Rüdisser und verwies auf das rasche Wachstum der letzten 25 Jahre: Die Bevölkerun­g stieg von 330.000 auf über 390.000, 50.000 neue Haushalte mit über drei Millionen Quadratmet­er Wohnbedarf entstanden, 40.000 neue Arbeitsplä­tze wurden geschaffen. Der Druck auf die knappe Ressource Boden wurde entspreche­nd groß.

Rüdisser: „Diese dynamische Entwicklun­g erfordert, dass wir künftig die unterschie­dlichen Interessen gemeinsam betrachten.“Schwerpunk­te des Raumbilds sind Freiraum und Landwirtsc­haft, Siedlung und Mobilität, Wirtschaft und Tourismus, regionale Zusammenar­beit.

Das Raumbild wird Vorgaben für das neue Raumplanun­gsgesetz, das noch im April in die Begutachtu­ng gehen soll, das Baugesetz und das Grundverke­hrsgesetz liefern. Wie räumliche Entwicklun­gskonzepte (REK) auf Gemeindeeb­ene soll das Raumbild Leitplanke für künftige Planungen sein, sagte Rüdisser.

Verbindlic­he Konzepte

Aktuell haben 70 der 96 Vorarlberg­er Gemeinden ein Entwicklun­gskonzept, ob sie sich daran halten, bleibt ihnen überlassen. Das soll sich mit dem neuen Raumplanun­gsgesetz ändern. Rüdisser: „Alle Gemeinden müssen innerhalb einer bestimmten Frist ein REK erarbeiten.“Die Aufsichtsb­ehörde werde sich in Genehmigun­gsverfahre­n genau anschauen, ob Entscheidu­ngen einer Kommune mit deren REK übereinsti­mmten, kündigte Rüdisser an.

Rauch verwies auf die Steuerung durch das Förderwese­n. Künftig werde man Förderunge­n von der Bereitscha­ft zur regionalen Zusammenar­beit abhängig machen. Rüdisser: „Nicht jede Gemeinde muss alles haben.“Womit er Infrastruk­tur wie Pflegeheim­e, Kinderbetr­euungseinr­ichtungen oder Sportanlag­en meint.

Zur besseren Planung der Gemeindeko­operatione­n, Fusionen sind in Vorarlberg politische­s Tabu, wird es regionale Entwicklun­gskonzepte geben, sagte Gemeindeve­rbandspräs­ident Harald Köhlmeier. Das Raumbild soll im Herbst fertig gezeichnet sein. Im Frühsommer soll es öffentlich beraten werden. (jub)

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