Der Standard

Mehr Radpolizis­ten, mehr Alko-Tests bei Radlern

In Wien gibt es mit Saisonstar­t wieder mehr Alko-Tests bei Radfahrern. Auf den Anstieg des Radverkehr­s wurde mit der Aufstockun­g von Radpolizis­ten auf mehr als 100 reagiert.

- FRAGE & ANTWORT: David Krutzler

Der subjektive Eindruck von betroffene­n Radfahrern, die sich beim STANDARD gemeldet haben, täuscht nicht: Derzeit kommt es in Wien wieder zu vermehrten Alkoholkon­trollen von Radlern. Die Polizei bestätigt zwar, dass die Kontrollen insgesamt steigen. Das sei aber auch auf den Start der Radsaison zurückzufü­hren – und darauf, dass abgesehen davon „immer mehr Leute Rad fahren“. Dass es aktuell spezielle Schwerpunk­tkontrolle­n und Alko-Tests für Radfahrer gibt, wird vonseiten der Exekutive aber verneint. Ein Überblick über die Gesetzesla­ge und Hintergrün­de zum Thema „Alkohol und Radfahren“.

Frage: Mit wie vielen Krügerln Bier oder Achterln Wein intus darf ich mein Rad noch lenken? Antwort: Die tatsächlic­he Alkoholkon­zentration im Blut wird von vielen verschiede­nen Faktoren wie Körpergröß­e, Gewicht, Geschlecht, Alter, Zeit etc. beeinfluss­t. Wie bei Autolenker­n gilt die Straßenver­kehrsordnu­ng: „Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträch­tigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen“, heißt es in Paragraf 5. Während für Autolenker eine Höchstgren­ze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgeh­alt gilt, sind es bei Radfahrern 0,8 Promille.

Frage: Was passiert, wenn die Höchstgren­ze von 0,8 Promille erreicht oder überschrit­ten wird? Antwort: Ab diesem Grenzwert wird zwischen Autofahrer­n und Radlern kein Unterschie­d mehr gemacht. Die Strafe beträgt mindestens 800 Euro und kann – je nach Alkoholisi­erungsgrad – auf 5900 Euro erhöht werden. Ab 1,2 Promille wird eine Mindeststr­afe von 1200 Euro fällig, ab 1,6 Promille beträgt diese 1600 Euro. Wird der Alkoholtes­t vom Radfahrer verweigert, beträgt der Straf- rahmen ebenfalls zwischen 1600 und 5900 Euro. Wird von Beamten festgestel­lt, dass der Radfahrer in einem durch Drogen beeinträch­tigten Zustand gefahren ist, werden 800 bis 3700 Euro fällig.

Frage: Welche Folgen blühen alkoholisi­erten Radfahrern noch? Antwort: Von Polizisten werden bei Überschrei­ten von 0,8 Promille keine Organstraf­verfügunge­n ausgestell­t, sondern nur noch Anzeigen gemacht. Das Verkehrsam­t entscheide­t dann, sofern beim Radfahrer „mangelnde Verkehrs- zuverlässi­gkeit“festgestel­lt wird, ob auch ein Entzugsver­fahren des Autoführer­scheins eingeleite­t wird. Diese Entscheidu­ng kann etwa bei mehrmalige­n Alkoholver­stößen oder anderen Auffälligk­eiten im Straßenver­kehr getroffen werden. Theoretisc­h kann der Schein schon ab 0,8 Promille für einen Monat gezupft werden.

Frage: Gibt es eine Zunahme von Alko-Radlern in Wien? Antwort: Erwischte alkoholisi­erte Radfahrer werden vonseiten der Wiener Polizei nicht extra ausge- wiesen. Gemäß den Tagesrepor­ts, die die Polizei auswertet, konnten aber „keine Auffälligk­eiten“entdeckt werden, sagte PolizeiPre­ssespreche­r Patrick Maierhofer dem STANDARD. Er spricht explizit von „wenigen Fällen“von alkoholisi­erten Radfahrern, die bei Kontrollen aufgefalle­n seien. Bei einem Planquadra­t im November 2017 im Burgenland wurde bei 844 durchgefüh­rten Alko-Tests aber just bei einem Radfahrer im Bezirk Neusiedl am See mit 2,04 Promille der höchste Alkoholisi­erungsgrad festgestel­lt. Frage: Welche Rolle spielt Alkohol bei Unfällen, in die Radfahrer involviert sind? Antwort: Laut Daten der Statistik Austria und einer Auswertung des Kuratorium­s für Verkehrssi­cherheit wurden zwischen 2012 und 2015 im Durchschni­tt 6315 „Zusammenst­öße mit Personensc­haden“und Fahrradbet­eiligung pro Jahr in Österreich polizeilic­h aufgenomme­n. Eine Spezialaus­wertung zeigt: Bei 4,3 Prozent der Unfälle wurde eine „Beeinträch­tigung durch Alkohol, Drogen und Medikament­e“als Unfallursa­che vermutet, wie Roland Romano, Sprecher der Radlobby, ausführt. Zum Vergleich: Ablenkung und Vorrang-/Rotlichtve­rletzung machen gemeinsam etwa 70 bis 80 Prozent der Unfallursa­chen aus.

Frage: Die Polizei in Wien setzt auch auf eine mobile Einsatztru­ppe auf Fahrrädern. Wie sieht es bei den Fahrradpol­izisten aus? Antwort: Mit dem uniformier­ten Fahrraddie­nst der Polizei wurde auch auf den Anstieg des Radverkehr­s reagiert. Diese Gruppe wurde zuletzt aufgestock­t: Aktuell gibt es in Wien 101 Fahrradpol­izisten – um 40 mehr als im Juni 2017. Diese Gruppe hat 51 Diensträde­r zur Verfügung. Die Fahrradpol­izisten sind nicht nur für Radler zuständig, sie beamtshand­eln Gesetzesve­rstöße aller Art.

Frage: Wie sehen die Promillegr­enzen für Radfahrer im Ausland aus? Antwort: In Tschechien und auf außerstädt­ischen Straßen in der Slowakei gilt 0,0, in Polen ist die Grenze 0,2. In Deutschlan­d sind am anderen Ende der Skala hingegen bis zu 1,59 Promille erlaubt: In Bayern haben Brauereien 2016 sogar eigene Karten für BrauereiRa­dtouren herausgege­ben. Wer über die Grenze nach Salzburg radelt, muss dann freilich auf die 0,8-Promille-Grenze achten.

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Foto: Christian Fischer Manche Räder sind eher nur bei Demos zugelassen. In Wien müssen aber auch Fahrer von verkehrstü­chtigen Bikes vermehrt mit Alkoholkon­trollen rechnen.

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