Deutsche Grundsteuer gekippt
Basis für die Berechnung veraltet und verfassungswidrig
Karlsruhe/Berlin – Auf die neue deutsche Regierung kommt eine große Aufgabe zu. Sie muss bis Ende 2019 die Grundsteuer, die für 35 Millionen Grundstücke erhoben wird, reformieren. Wie erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag die aktuelle Regelung als verfassungswidrig eingestuft und gekippt.
Der Einheitswert der Grundstücke, der die Basis für die Berechnung bildet, wurde zum ersten mal in Deutschland am 1. Jänner 1935 festgelegt. In Westdeutschland wurde er nur einmal, im Jahr 1964, angepasst, in Ostdeutschland überhaupt nie. Eigentlich aber sollte dies alle sechs Jahre geschehen.
Denn der Wert der Grundstücke hat sich stark verändert: in den Städten nach oben, auf dem Land oft steil nach unten. Die derzeit gültigen, nicht angepassten Einheitswerte seien damit „völlig überholt“und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“der Immobilienbesitzer, urteilte das Gericht nun.
Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Kommunen. Im Jahr 2013 erhielten sie 13 Milliarden Euro von Grundbesitzern. Die Kommunen pochen daher auf eine aufkommensneutrale Neugestaltung der Steuer.
Es gibt bereits einen Vorschlag der Länder: Für unbebaute Grundstücke wäre der sogenannte Bodenrichtwert maßgeblich, für Gebäude – je nach Alter – ein neuer Kostenwert. Von sinkenden Steuern profitieren würden dabei die Besitzer älterer Bauten. (bau)