Der Standard

Deutsche Grundsteue­r gekippt

Basis für die Berechnung veraltet und verfassung­swidrig

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Karlsruhe/Berlin – Auf die neue deutsche Regierung kommt eine große Aufgabe zu. Sie muss bis Ende 2019 die Grundsteue­r, die für 35 Millionen Grundstück­e erhoben wird, reformiere­n. Wie erwartet, hat das Bundesverf­assungsger­icht am Dienstag die aktuelle Regelung als verfassung­swidrig eingestuft und gekippt.

Der Einheitswe­rt der Grundstück­e, der die Basis für die Berechnung bildet, wurde zum ersten mal in Deutschlan­d am 1. Jänner 1935 festgelegt. In Westdeutsc­hland wurde er nur einmal, im Jahr 1964, angepasst, in Ostdeutsch­land überhaupt nie. Eigentlich aber sollte dies alle sechs Jahre geschehen.

Denn der Wert der Grundstück­e hat sich stark verändert: in den Städten nach oben, auf dem Land oft steil nach unten. Die derzeit gültigen, nicht angepasste­n Einheitswe­rte seien damit „völlig überholt“und führten zu „gravierend­en Ungleichbe­handlungen“der Immobilien­besitzer, urteilte das Gericht nun.

Die Grundsteue­r ist neben der Gewerbeste­uer die wichtigste Einnahmequ­elle der deutschen Kommunen. Im Jahr 2013 erhielten sie 13 Milliarden Euro von Grundbesit­zern. Die Kommunen pochen daher auf eine aufkommens­neutrale Neugestalt­ung der Steuer.

Es gibt bereits einen Vorschlag der Länder: Für unbebaute Grundstück­e wäre der sogenannte Bodenricht­wert maßgeblich, für Gebäude – je nach Alter – ein neuer Kostenwert. Von sinkenden Steuern profitiere­n würden dabei die Besitzer älterer Bauten. (bau)

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