BZÖ-Broschüre: Trübe Aussicht für Expolitiker
Generalprokuratur sieht keinen Grund für Urteilsaufhebung – OGH ist am Zug
Wien – Schlechte Karten haben die früheren Kärntner BZÖ-Politiker Gerhard Dörfler (Exlandeshauptmann) und Uwe Scheuch (Exlandesrat) in der Causa BZÖ-Werbebroschüre. Am 19. April wird der Oberste Gerichtshof (OGH) über die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Angeklagten entscheiden.
Im März 2017 wurden der frühere Sprecher Jörg Haiders, Stefan Petzner, sowie Dörfler, Scheuch und Exfinanzlandesrat Harald Dobernig wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig ge- sprochen. Scheuch bekam eine Geldstrafe von 220 Tagsätzen zu je 100 Euro, er hat Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH sowie Berufung gegen die Strafhöhe eingelegt. Auch Dörfler (acht Monate bedingt und 300 Tagsätze je 50 Euro) hat diese Rechtsmittel eingelegt.
Die Generalprokuratur, die den OGH berät, hält die Nichtigkeitsbeschwerden für unbegründet, wie ein Sprecher auf Anfrage bestätigt. Sie sieht keine Mängel in rechtlicher Beurteilung oder Urteilsbegründung. Sollte der OGH diese Ansicht teilen, wären die Schuldsprüche rechtskräftig. Allenfalls könnte noch die Strafhöhe verringert werden.
In der Causa wird den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten eine BZÖ-Broschüre aus öffentlichem Geld (186.000 Euro) finanziert. Petzner (zehn Monate bedingt) und Dobernig (vier Monate bedingt) haben gestanden, dass die Broschüre fürs BZÖ produziert worden sei. Dörfler und Scheuch sagen aus, sie hätten davon nichts gewusst. Bezahlt hat eine landeseigene Immogesellschaft, sie will ihr Geld zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.