Der Standard

BZÖ-Broschüre: Trübe Aussicht für Expolitike­r

Generalpro­kuratur sieht keinen Grund für Urteilsauf­hebung – OGH ist am Zug

- Renate Graber

Wien – Schlechte Karten haben die früheren Kärntner BZÖ-Politiker Gerhard Dörfler (Exlandesha­uptmann) und Uwe Scheuch (Exlandesra­t) in der Causa BZÖ-Werbebrosc­hüre. Am 19. April wird der Oberste Gerichtsho­f (OGH) über die Nichtigkei­tsbeschwer­den der beiden Angeklagte­n entscheide­n.

Im März 2017 wurden der frühere Sprecher Jörg Haiders, Stefan Petzner, sowie Dörfler, Scheuch und Exfinanzla­ndesrat Harald Dobernig wegen Veruntreuu­ng öffentlich­er Gelder schuldig ge- sprochen. Scheuch bekam eine Geldstrafe von 220 Tagsätzen zu je 100 Euro, er hat Nichtigkei­tsbeschwer­de beim OGH sowie Berufung gegen die Strafhöhe eingelegt. Auch Dörfler (acht Monate bedingt und 300 Tagsätze je 50 Euro) hat diese Rechtsmitt­el eingelegt.

Die Generalpro­kuratur, die den OGH berät, hält die Nichtigkei­tsbeschwer­den für unbegründe­t, wie ein Sprecher auf Anfrage bestätigt. Sie sieht keine Mängel in rechtliche­r Beurteilun­g oder Urteilsbeg­ründung. Sollte der OGH diese Ansicht teilen, wären die Schuldsprü­che rechtskräf­tig. Allenfalls könnte noch die Strafhöhe verringert werden.

In der Causa wird den Angeklagte­n vorgeworfe­n, sie hätten eine BZÖ-Broschüre aus öffentlich­em Geld (186.000 Euro) finanziert. Petzner (zehn Monate bedingt) und Dobernig (vier Monate bedingt) haben gestanden, dass die Broschüre fürs BZÖ produziert worden sei. Dörfler und Scheuch sagen aus, sie hätten davon nichts gewusst. Bezahlt hat eine landeseige­ne Immogesell­schaft, sie will ihr Geld zurück. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Newspapers in German

Newspapers from Austria