Im Zweifel prüft EU- Gericht
Heimische Datenschutzbehörde hat Bedenken
Auch die im Justizministerium angesiedelte Datenschutzbehörde äußert sich kritisch zur Freigabe von Bürgerdaten für die Forschung. Was die Anonymisierung der Daten angeht, gebe es zwar Fortschritte gegenüber dem Erstentwurf, doch das Gesetz sei insgesamt nicht ausgewogen.
Konkret vermissen die Datenschützer der Justiz eine Interessenabwägung zwischen dem Datenschutz und der Wissenschaftsfreiheit. Weil es sich dabei um zwei konkurrierende Grundrechte handelt, wäre eigentlich in jedem Fall zu prüfen, ob der Zweck eines Forschungsprojekts den Eingriff in den Datenschutz der betroffenen Bürger wirklich rechtfertige. Diese „Interessenabwägung“sei aber im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen.
Außerdem werde das Recht der Bürger auf Datenauskunft, Löschung und Berichtigung falscher Daten gegenüber Forschungsein- richtungen eingeschränkt. Die Speicherfristen für persönliche Daten werden erweitert.
Und für (teil)staatliche Forschungseinrichtungen sei weitgehende Straffreiheit bei Verstößen gegen die EU-Datenschutzregeln vorgesehen. Ob das im Lichte EU-Datenschutzgrundverordnung überhaupt zulässig sei, werde im Zweifel der Europäische Gerichtshof prüfen müssen, sagt Matthias Schmidl, der stellvertretende Leiter der Datenschutzbehörde.
Österreich war einer der ersten europäischen Staaten mit einer Behörde für den Datenschutz, der Datenschutzkommission, die 1978 geschaffen wurde. Aus der Datenschutzkommission ist mittlerweile die Datenschutzbehörde geworden, und die ist im vergangenen Jänner aus dem Bundeskanzleramt ins Justizministerium übersiedelt.
Der Datenschutzrat wiederum ist ein Beratungsgremium für die Bundesregierung. (APA, simo)