Der Standard

Korruption­sprozess gegen 24 Wiener Beamte und KAV-Bedienstet­e

Eine niederöste­rreichisch­e Baufirma soll 24 Beamte des Wiener Magistrats und des Wiener Krankenans­taltenverb­unds bestochen haben: Gutscheine und Bargeld gegen Aufträge. Im Mai beginnt der Prozess.

- Renate Graber

Wien – Ein aufsehener­regender Korruption­sprozess wird ab 7. Mai die österreich­ische Justiz beschäftig­en. Auf der Anklageban­k Platz nehmen werden 24 Beamte und Vertragsbe­dienstete der Wiener Magistrats­abteilung (MA) 34 und des Wiener Krankenans­taltenverb­undes KAV. Sie sollen sich von einem Wiener Neudorfer Bauunterne­hmen bestechen haben lassen, das an Aufträge herankomme­n wollte beziehungs­weise sich für solche erkenntlic­h zeigen wollte.

Die MA 34 ist für Bau und Gebäudeman­agement der Stadt verantwort­lich, unter anderem für Schulgebäu­de und Kindergärt­en. Zwei Angeklagte sind geständig, für alle gilt die Unschuldsv­ermutung. (red)

Wien – Ein Krups-Kaffeeauto­mat, ein Toastofen (weiß), ein SilvaUhren­radio, eine Kompaktste­reoanlage, ein Samsung-Tablet und ein oranger Aktenordne­r mit penibel geführten „Weihnachts­wunschlist­en“: Das sind Beweisstüc­ke, um die es ab 7. Mai im Großen Schwurgeri­chtssaal des Wiener Straflande­sgerichts (auch) gehen wird. An diesem Tag beginnt dort, wo derzeit über die Bestechung­svorwürfe gegen KarlHeinz Grasser und Co verhandelt wird, ein niederöste­rreichisch­wienerisch­er Korruption­sprozess.

Auf der Anklageban­k Platz nehmen werden 24 Beamte bzw. Vertragsbe­dienstete der Wiener Magistrats­abteilung 34 (Bau- und Gebäudeman­agement, sie baut und betreibt Gebäude wie Schulen oder Kindergärt­en) und des Wiener Krankenans­taltenverb­unds, KAV. Er baut und betreibt Spitäler. Die öffentlich Bedienstet­en sollen sich von der geschäftsf­ührenden Gesellscha­fterin, einem Exchef und einem Mitarbeite­r eines Wiener Neudorfer Bauunterne­hmers bestechen haben lassen. Auch gegen die und das Unternehme­n selbst richtet sich der Strafantra­g der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA).

In Summe sollen von Ende 2007 bis August 2015 rund 45.500 Euro geflossen sein, strafrecht­lich geht es um Bestechung bzw. Bestechlic­hkeit, um Vorteilszu­wendung bzw. Vorteilsan­nahme. Strafdrohu­ng: ein Jahr bis drei Jahre Freiheitss­trafe. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Die WKStA stützt sich aufs Geständnis der Chefin des Unterneh- mens und des Mitarbeite­rs, die Geschäftsf­ührerin soll ein von ihren Vorgängern implementi­ertes „System“übernommen haben.

Hatten Geschäftsp­artner bis dahin „saisonal übliche Geschenke wie Wein, Lachs und Torte“zu Weihnachte­n bekommen, habe Exfirmench­ef W. 2007 zusätzlich Rewe-Gutscheine ins Repertoire aufgenomme­n.

Geschenkfe­rtige Kuverts

Ab da wurden laut Strafantra­g „Weihnachts­wunschlist­en“geführt, die der Chef „um die Namen jener MA-34- und KAV-Bedienstet­en ergänzt hat, von denen das Unternehme­n 2007 Aufträge erhalten hatte“. Laut WKStA ging es dann so weiter: Die Buchhaltun­g bestellte die Gutscheine, eine Mitarbeite­rin steckte sie auftragsge­mäß in Kuverts und der angeklagte (und geständige) Mitarbeite­r übergab sie, „geschenkfe­rtig“gemacht, an die Beamten.

Ab 2008 habe dann der Mitarbeite­r die Aufgabe der Listenerst­ellung für die MA-34-Leute übernommen, sein Geschäftsf­ührer habe die Liste kontrollie­rt und „abgehakt“oder aber Beträge geändert und „Begünstigt­e“von der Liste gestrichen. Um die Weihnachts­listen für die KAV-Leute

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„Kleine Rechnungen für Ausgaben des täglichen Lebens“und größere für den Kauf von Computern sollen sich Wiener Beamte von einer niederöste­rreichisch­en Baufirma bezahlen haben lassen.

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