Korruptionsprozess gegen 24 Wiener Beamte und KAV-Bedienstete
Eine niederösterreichische Baufirma soll 24 Beamte des Wiener Magistrats und des Wiener Krankenanstaltenverbunds bestochen haben: Gutscheine und Bargeld gegen Aufträge. Im Mai beginnt der Prozess.
Wien – Ein aufsehenerregender Korruptionsprozess wird ab 7. Mai die österreichische Justiz beschäftigen. Auf der Anklagebank Platz nehmen werden 24 Beamte und Vertragsbedienstete der Wiener Magistratsabteilung (MA) 34 und des Wiener Krankenanstaltenverbundes KAV. Sie sollen sich von einem Wiener Neudorfer Bauunternehmen bestechen haben lassen, das an Aufträge herankommen wollte beziehungsweise sich für solche erkenntlich zeigen wollte.
Die MA 34 ist für Bau und Gebäudemanagement der Stadt verantwortlich, unter anderem für Schulgebäude und Kindergärten. Zwei Angeklagte sind geständig, für alle gilt die Unschuldsvermutung. (red)
Wien – Ein Krups-Kaffeeautomat, ein Toastofen (weiß), ein SilvaUhrenradio, eine Kompaktstereoanlage, ein Samsung-Tablet und ein oranger Aktenordner mit penibel geführten „Weihnachtswunschlisten“: Das sind Beweisstücke, um die es ab 7. Mai im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts (auch) gehen wird. An diesem Tag beginnt dort, wo derzeit über die Bestechungsvorwürfe gegen KarlHeinz Grasser und Co verhandelt wird, ein niederösterreichischwienerischer Korruptionsprozess.
Auf der Anklagebank Platz nehmen werden 24 Beamte bzw. Vertragsbedienstete der Wiener Magistratsabteilung 34 (Bau- und Gebäudemanagement, sie baut und betreibt Gebäude wie Schulen oder Kindergärten) und des Wiener Krankenanstaltenverbunds, KAV. Er baut und betreibt Spitäler. Die öffentlich Bediensteten sollen sich von der geschäftsführenden Gesellschafterin, einem Exchef und einem Mitarbeiter eines Wiener Neudorfer Bauunternehmers bestechen haben lassen. Auch gegen die und das Unternehmen selbst richtet sich der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
In Summe sollen von Ende 2007 bis August 2015 rund 45.500 Euro geflossen sein, strafrechtlich geht es um Bestechung bzw. Bestechlichkeit, um Vorteilszuwendung bzw. Vorteilsannahme. Strafdrohung: ein Jahr bis drei Jahre Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die WKStA stützt sich aufs Geständnis der Chefin des Unterneh- mens und des Mitarbeiters, die Geschäftsführerin soll ein von ihren Vorgängern implementiertes „System“übernommen haben.
Hatten Geschäftspartner bis dahin „saisonal übliche Geschenke wie Wein, Lachs und Torte“zu Weihnachten bekommen, habe Exfirmenchef W. 2007 zusätzlich Rewe-Gutscheine ins Repertoire aufgenommen.
Geschenkfertige Kuverts
Ab da wurden laut Strafantrag „Weihnachtswunschlisten“geführt, die der Chef „um die Namen jener MA-34- und KAV-Bediensteten ergänzt hat, von denen das Unternehmen 2007 Aufträge erhalten hatte“. Laut WKStA ging es dann so weiter: Die Buchhaltung bestellte die Gutscheine, eine Mitarbeiterin steckte sie auftragsgemäß in Kuverts und der angeklagte (und geständige) Mitarbeiter übergab sie, „geschenkfertig“gemacht, an die Beamten.
Ab 2008 habe dann der Mitarbeiter die Aufgabe der Listenerstellung für die MA-34-Leute übernommen, sein Geschäftsführer habe die Liste kontrolliert und „abgehakt“oder aber Beträge geändert und „Begünstigte“von der Liste gestrichen. Um die Weihnachtslisten für die KAV-Leute