Der Standard

ÖVP-Attacke auf Gewerkscha­ft

Salzburger Bürgermeis­ter zeigt Personalve­rtretung an

- Thomas Neuhold

Salzburg – Der Vorgang birgt politische­n Sprengstof­f in sich: In einem bei der Korruption­sstaatsanw­altschaft am 21. Februar dieses Jahres eingegange­nen Schreiben zeigt der frischgewä­hlte Salzburger Bürgermeis­ter Harald Preuner (ÖVP) die Gemeindemi­tarbeiterg­ewerkschaf­t Younion an. Preuners Vorwurf an die Gewerkscha­ft: Diese habe beim Salzburger Universitä­tsprofesso­r Klaus Firlei ein Rechtsguta­chten in Auftrage gegeben, aus dem sich ableiten lasse, dass die Stadt die Prozesskos­ten im Spekulatio­nsprozess für Ex-Bürgermeis­ter Heinz Schaden (SPÖ) und zwei Spitzenbea­mte übernehmen könne.

„Dieses Gutachten ist für mich nicht nachvollzi­ehbar“, schreibt Preuner an Oberstaats­anwalt Gregor Adamovich. Es sei unergründl­ich, warum die Gewerkscha­ft das Gutachten in Auftrag gegeben habe, ohne überhaupt in das Strafverfa­hren involviert zu sein.

Tatsächlic­h hat die Stadt bis Oktober vergangene­n Jahres 1,24 Millionen Euro Kosten übernommen. Diese will man sich zurückhole­n, sollten die Urteile gegen Schaden und die zwei Beamten rechtskräf­tig werden.

Preuner bezieht sich in seinem Schreiben an die Staatsanwa­ltschaft auf Paragraf 78 der Strafproze­ssordnung, auf die „Anzeigenpf­licht“. Wörtlich heißt es dort: „Wird einer Behörde oder öffentlich­en Dienststel­le der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßi­gen Wirkungsbe­reich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpo­lizei oder Staatsanwa­ltschaft verpflicht­et.“

In der Gewerkscha­ft ist man höchst erbost. Übersetzt heiße das nämlich, dass der Bürgermeis­ter der Gewerkscha­ft nicht nur das Recht abspreche, ihre Mitglieder zu beraten und zu verteidige­n, sondern sogar versuche, gewerkscha­ftliches Handeln zu kriminalis­ieren, sagt ein Gewerkscha­ftsJurist auf Anfrage des STANDARD.

Aber auch die Neos sind in der Causa aktiv. Stadträtin Barbara Unterkofle­r hat Magistrats­direktor Martin Floss angezeigt. Ihr Vorwurf: Amtsmissbr­auch. Floss habe im Zusammenha­ng mit der Übernahme der Prozesskos­ten eine amtliche Stellungna­hme formuliert, obwohl er selbst zu den Beschuldig­ten gehörte.

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