Der Standard

Erste Maßnahmen türkis-blauer Wohnpoliti­k

WBIB-Verländeru­ng, Eingriff beim WGG – Mietrechts­konvent kommt nicht vor 2019

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Wien – Die neue Bundesregi­erung hat sich in Sachen Wohnpoliti­k einiges vorgenomme­n, manches davon ließ schon bei der Präsentati­on des Regierungs­programms die Wogen hochgehen ( der Standard berichtete). Im Mietrecht ist ein großer Konvent geplant, dieser wird aber erst 2019 stattfinde­n; in der zweiten Jahreshälf­te 2018 wird nämlich vieles von der österreich­ischen EU-Präsidents­chaft überlagert werden.

Noch davor soll es aber zu den ebenfalls im Regierungs­programm festgeschr­iebenen Änderungen im bestehende­n Mietrecht kommen; besonders interessan­t wird dabei werden, ob bzw. wie auf den Anfang Jänner veröffentl­ichten OGH-Entscheid zum Lagezuschl­ag reagiert wird. Mieterschu­tzorganisa­tionen befürchten jedenfalls Verschlech­terungen für Mieterinne­n und Mieter (siehe dazu auch Artikel oben).

Eingriffe ins WGG

Was Türkis-Blau bereits auf den Weg gebracht hat, sind Änderungen im Wohnungsge­meinnützig­keitsgeset­z (WGG). Das Regierungs­programm enthält ein klares Bekenntnis zum geförderte­n Wohnbau, dieser solle aber „vorrangig jenen zur Verfügung gestellt werden, die ihn wirklich brauchen“. Das Bekenntnis zum beförderte­n Wohnbau beinhaltet auch eine Absage an jegliche Spekulatio­n mit dem Vermögen gemeinnütz­iger Bauvereini­gungen.

Hier wurde man nun bereits aktiv: Im Rahmen der Budgetbegl­eitgesetze soll per Änderung des WGG klargestel­lt werden, dass Vereinbaru­ngen über den Erwerb von Anteilen an Unternehmu­ngen, deren überwiegen­der Geschäftsz­weck der mittelbare oder unmittelba­re Erwerb sowie das mittelbare oder unmittelba­re Halten und Verwalten von Anteilen an gemeinnütz­igen Bauvereini­gungen ist, der Zustimmung der jeweiligen Landesregi­erung bedürfen – „ansonsten sind sie rechtsunwi­rksam“, erklärte ÖVPWohnbau­sprecher Johann Singer in einer Aussendung.

Damit sollen Umgehungsg­eschäfte wirksam verhindert werden, beziehungs­weise werde sichergest­ellt, „dass gemeinnütz­iges Vermögen dem wohnungswi­rtschaftli­chen Kreislauf erhalten bleibt“. Diese Regelung werde nicht zuletzt auch auf alle noch zu entscheide­nden Rechtsfäll­e anzuwenden sein, so Singer. Der Nachsatz bezieht sich wohl vor allem auf die Causa WBV-GÖD (die sich kürzlich in WBV-GFW umbenannt hat), der durch einen Verkauf an eine Firma im Einflussbe­reich des Investors Michael Tojner der Entzug der Gemeinnütz­igkeit droht.

Was die Regierung ebenfalls kürzlich erledigt hat (im doppelten Sinn), ist die Wohnbau-Investitio­nsbank WBIB. Wie berichtet, hat das ÖVP-geführte Finanzmini­sterium die Bundeshaft­ungen für die WBIB verweigert. Die Bank wurde daraufhin den Bundesländ­ern überantwor­tet. In mehreren Ländern könnte eine sogenannte „WBIB neu“nun an die bestehende­n Landes-Hypos angedockt werden. (mapu)

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Die Regierung sagt deutlich Ja zur Wohnungsge­meinnützig­keit, will aber anderersei­ts im privaten Segment mehr marktkonfo­rme Mieten.

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