Der Standard

Buwog: Papiere blieben unter Verschluss

Gericht untersagte Weitergabe von Unterlagen eines besachwalt­eten Unternehme­rs

- Renate Graber

Wien – Die Buwog-Verhandlun­g geht erst nächste Woche wieder weiter, mit der Befragung von Walter Meischberg­er. Der Exlobbyist war zuletzt einen Tag lang am Wort, er hat seine Darstellun­g der Dinge dargebrach­t; das ist das Recht von Angeklagte­n. Im Wesentlich­en erklärte er die Rolle und Aufgabe, die Lobbyisten beziehungs­weise „strategisc­he Berater“wie er in seinen Augen hätten.

Immer wieder kam Meischberg­er auf den Wiener Bauunterne­hmer Anton K. zu sprechen, der ihm quasi die Tür zu Jobs im Baukonzern Porr geöffnet habe. So erwähnte Meischberg­er seine Idee, im „Turm und Riegel“, einem Ge- bäude beim Wiener Westbahnho­f, eine Red-Bull-Dose als weithin sichtbaren Aufzug auf- und abzuschick­en – die Sache wurde aber nie realisiert. In der Geschäftsf­ührung der Turm-Projektges­ellschaft, die mehrheitli­ch Porr gehörte: Minderheit­sgesellsch­after Anton K. Er hat auch seinerseit­s Provisione­n kassiert und war gut mit der Porr im Geschäft.

K. kann freilich zu den Vorgängen rund um Beraterauf­träge Meischberg­ers nicht mehr gefragt werden. Der heute 86-Jährige ist, wie berichtet, krank und hat seit 2009 eine Sachwalter­in. Im Laufe der Ermittlung­en gegen Meischberg­er wollte die Staatsanwa­ltschaft 2011 Unterlagen des Bauunterne­hmers beschlagna­hmen. Ihr ging es um „Unterlagen und Verträge zwischen K. bzw. seinen Gesellscha­ften und der Porr-Gruppe“, zwischen K. und Meischberg­er-Gesellscha­ften sowie Immobilien­makler Ernst Plech. Zudem wollte die Behörde „Unterlagen über Geldflüsse“von K. im In- und Ausland. Dazu kam es nicht.

Ermittler wollten Auskunft

Denn schon zuvor hatte sich die Frage gestellt, ob die Sachwalter­in, eine Anwältin, K.s Unterlagen ans Bundeskrim­inalamt (BKA) geben und Auskünfte erteilen dürfe. Um das zu klären, stellte sie beim für K. zuständige­n Pflegschaf­tsgericht den Antrag, sie von ihrer Verschwieg­enheitspfl­icht gegenüber dem BKA zu entbinden und Unterlagen ausfolgen zu dürfen.

Die Antwort des Gerichts: Nein. Bei Herausgabe der Unterlagen könnten „vermögens- und finanzrech­tliche Konsequenz­en“für K. nicht ausgeschlo­ssen werden, hieß es. Und eine „pauschale Entbindung von der Verschwieg­enheitspfl­icht“und „ungeprüfte Herausgabe sämtlicher Unterlagen ...“entspreche nicht dem Wohl des Betroffene­n. Und diesem Wohl ihres Schützling­s ist die Sachwalter­in verpflicht­et.

Die Unterlagen landeten also nicht im Akt.

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