Buwog: Papiere blieben unter Verschluss
Gericht untersagte Weitergabe von Unterlagen eines besachwalteten Unternehmers
Wien – Die Buwog-Verhandlung geht erst nächste Woche wieder weiter, mit der Befragung von Walter Meischberger. Der Exlobbyist war zuletzt einen Tag lang am Wort, er hat seine Darstellung der Dinge dargebracht; das ist das Recht von Angeklagten. Im Wesentlichen erklärte er die Rolle und Aufgabe, die Lobbyisten beziehungsweise „strategische Berater“wie er in seinen Augen hätten.
Immer wieder kam Meischberger auf den Wiener Bauunternehmer Anton K. zu sprechen, der ihm quasi die Tür zu Jobs im Baukonzern Porr geöffnet habe. So erwähnte Meischberger seine Idee, im „Turm und Riegel“, einem Ge- bäude beim Wiener Westbahnhof, eine Red-Bull-Dose als weithin sichtbaren Aufzug auf- und abzuschicken – die Sache wurde aber nie realisiert. In der Geschäftsführung der Turm-Projektgesellschaft, die mehrheitlich Porr gehörte: Minderheitsgesellschafter Anton K. Er hat auch seinerseits Provisionen kassiert und war gut mit der Porr im Geschäft.
K. kann freilich zu den Vorgängen rund um Berateraufträge Meischbergers nicht mehr gefragt werden. Der heute 86-Jährige ist, wie berichtet, krank und hat seit 2009 eine Sachwalterin. Im Laufe der Ermittlungen gegen Meischberger wollte die Staatsanwaltschaft 2011 Unterlagen des Bauunternehmers beschlagnahmen. Ihr ging es um „Unterlagen und Verträge zwischen K. bzw. seinen Gesellschaften und der Porr-Gruppe“, zwischen K. und Meischberger-Gesellschaften sowie Immobilienmakler Ernst Plech. Zudem wollte die Behörde „Unterlagen über Geldflüsse“von K. im In- und Ausland. Dazu kam es nicht.
Ermittler wollten Auskunft
Denn schon zuvor hatte sich die Frage gestellt, ob die Sachwalterin, eine Anwältin, K.s Unterlagen ans Bundeskriminalamt (BKA) geben und Auskünfte erteilen dürfe. Um das zu klären, stellte sie beim für K. zuständigen Pflegschaftsgericht den Antrag, sie von ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem BKA zu entbinden und Unterlagen ausfolgen zu dürfen.
Die Antwort des Gerichts: Nein. Bei Herausgabe der Unterlagen könnten „vermögens- und finanzrechtliche Konsequenzen“für K. nicht ausgeschlossen werden, hieß es. Und eine „pauschale Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht“und „ungeprüfte Herausgabe sämtlicher Unterlagen ...“entspreche nicht dem Wohl des Betroffenen. Und diesem Wohl ihres Schützlings ist die Sachwalterin verpflichtet.
Die Unterlagen landeten also nicht im Akt.