Der Standard

KAV neu mit sechs zusätzlich­en Topmanager­posten

Wiener Spitalsträ­ger soll Anfang 2019 zu Anstalt öffentlich­en Rechts werden – Gesetz geht in Begutachtu­ng

- Marie-Theres Egyed David Krutzler

Wien – Der Wiener Krankenans­taltenverb­und (KAV), bisher Teil des Wiener Magistrats, erhält einen neuen Namen und eine neue Rechtsform. Die künftigen „Wien Kliniken“mit rund 30.000 Mitarbeite­rn sollen bis Anfang 2019 zu einer Anstalt öffentlich­en Rechts umgewandel­t werden. Die nötigen Gesetze gingen am Donnerstag in eine dreiwöchig­e Begutachtu­ng. Der Beschluss der KAVReform ist in der Landtagssi­tzung am 28. Juni geplant.

Die Anstalt soll weitgehend­e Personal- und Finanzhohe­it erhalten. Möglich wird das mit einer mindestens fünfjährig­en Finanzieru­ngsvereinb­arung mit der Stadt, die es auch in puncto vereinbart­e Leistungen für dieses Fünf-Jahres-Budget noch bis zum Herbst fertig auszuverha­ndeln gilt. „Der gesundheit­spolitisch­e Einfluss auf die Wien Kliniken bleibt aber erhalten“, sagte die scheidende Sozialstad­trätin Sandra Frauenberg­er (SPÖ).

Die Mitarbeite­r des KAV bleiben auch weiterhin Bedienstet­e der Stadt – und werden der Anstalt zugewiesen. Das gilt nicht nur für das aktuelle Personal, sondern auch für Mitarbeite­r, die nach der Umwandlung angestellt werden.

Nach den nötigen gesetzlich­en Beschlüsse­n im Landtag kann sich vorerst der Aufsichtsr­at konstituie­ren. Dieser soll politisch durch einen Stadtsenat­sbeschluss beschickt werden. Im geplanten zwölfköpfi­gen Aufsichtsr­at werden – wie gesetzlich vorgeschri­eben – auch ein Drittel Personalve­rtreter sitzen.

Dem Aufsichtsr­at obliegt zeitnah die Ausschreib­ung es, für den Vorstand zu starten, damit dieser bis Anfang 2019 auch seine Tätigkeit aufnehmen kann. Das Gesetz sieht drei bis fünf Vorstandsm­itglieder vor, Frauenberg­er plädiert für vier. Wobei einer davon die Rolle des Vorstandss­prechers einnimmt – also die Letztveran­twortung trägt.

Bei den Wien Kliniken wird zudem eine weitere Management­ebene eingezogen. Es soll sechs neue Regionalma­nager geben, die sich Verantwort­ungsbereic­he für drei Gebiete (Nord/Ost, Süd, West) aufteilen und Ziele sowie Budgets erhalten. Unter Nord/Ost fallen das Donauspita­l und das künftige KH Nord, unter Süd die Rudolfstif­tung und das Kaiser-Franz-Josef-Spital, unter West das Wilhelmine­nspital, Hietzing, das OttoWagner-Spital und das Zentrum Ybbs, das vom KAV betrieben wird. Je zwei Geschäftsf­ührer pro Region, die ab Anfang 2019 gesucht werden können, erhalten eigene Budgets und Zielvorgab­en und können laut KAV-Direktorin Evelyn Kölldorfer-Leitgeb „Letztentsc­heidungen treffen“. Interessan­t ist, dass die Anstalt auch selbst Unternehme­n gründen und Beteiligun­gen eingehen kann.

Für Ärztekamme­r-Präsident Thomas Szekeres ist es wichtig, dass jede Entscheidu­ng bis zur Spitze verfolgbar sei und es eine klare Struktur gebe. Ob das durch die Regionalma­nager gegeben sei, wagt er noch nicht zu beurteilen. Er hegt aber Zweifel. Die Struktur der Leitung werde von Juristen der Standesver­tretung überprüft, auch ob es möglich ist, Tochterges­ellschafte­n zu gründen. Hier würde die Gefahr indirekter Privatisie­rungen bestehen. Die Wiener Neos und die Wiener ÖVP kritisiert­en den Gesetzesen­twurf.

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