Wiederbetätigungsprozess gegen Kroaten
69-Jähriger soll bei Feier in Bleiburg Hitlergruß gezeigt und Hitler gelobt haben
Klagenfurt – Vorfälle bei der umstrittenen jährlichen kroatischen Gedenkveranstaltung auf dem Loibacher Feld bei Bleiburg haben am Donnerstag ein Geschworenengericht unter Vorsitz von Christian Liebhauser-Karl in Kärntens Landeshauptstadt beschäftigt. Bei der kirchlichen Veranstaltung soll ein 69-jähriger Kroate in einer Uniform der faschistischen Ustascha-Bewegung aufgetreten sein, den Hitlergruß gezeigt und in Interviews Hitlers Herrschaft verherrlicht haben.
Das Treffen sei „als faschistische Veranstaltung umstritten, obwohl nicht alle Teilnehmer ein solches Gedankengut teilen“, sagte Staatsanwältin Nicole Zwirn. In den Interviews habe der Angeklagte gesagt, Hitler sei einfach ein „kluger Mann“gewesen, der nur Ordnung schaffen wollte. Es gebe keinen Zweifel über das Vorhaben des Angeklagten, Hitler und die NS-Ideologie in der Öffentlichkeit zu verherrlichen, sagte Zwirn. Sie warf ihm die Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus vor.
Verteidiger Michael Krautzer entgegnete, sein Mandant habe mit dem Nationalsozialismus nie etwas am Hut gehabt. Er habe einen alten, kroatischen Gruß gezeigt. Sein Mandant demonstrierte diesen mehrfach im Gerichtssaal. Er besteht demnach aus dem Ausstrecken der rechten Hand nach vorn – wie der Hitlergruß – anschließend wird die Hand jedoch aufs Herz gelegt. Staatsanwältin Zwirn widersprach: Der kroatische Gruß bestehe aus einer nach vorn gestreckten geballten Faust.
Befragt nach seiner Meinung über Hitler antwortete der Angeklagte: Auschwitz, Judenverfolgung und Krieg verurteile er, aber Hitler habe eben auch Autobahnen gebaut. „Er war ein Herrscher seiner Zeit. Es gab Gutes, aber auch Schlechtes.“Die beisitzende Richterin Sabine Roßmann wollte nicht glauben, was sie hörte: „Das Ergebnis ist, dass Hitler ein kluger Mann war. Also sind die Autobahnen wichtiger als die Millionen ermordeten Menschen?“– „Dass er Menschen umgebracht hat, diesen Weg hätte er nicht einschlagen müssen, und das verurteile ich“, entgegnete der Angeklagte.
Ein Urteil gab es nicht: Da Unklarheit, welche Geste der „kroatische Gruß“ist, muss ein Sachverständiger bestellt werden, daher wird vertagt. (APA, red)