Uber-Fahrer mit höheren Auflagen wieder unterwegs
– Uber hat nach einer einstweiligen Verfügung gegen den Fahrerdienst einige Bestimmungen geändert. Darin werden die Fahrer angewiesen, dass sie nicht einfach „auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren“dürfen. Wenn kein neuer Auftrag vom Sitz des Mietwagenunternehmens erfolge, müsse die Rückkehr zum Stammsitz erfolgen. Uber versucht damit, die vom Handelsgericht Wien beanstandeten Mängel zu beheben.
Der wesentlichste Punkt dabei dürfte sein, dass die Fahrer direkt vom Mietwagenunternehmen zu Kunden geschickt werden. Bisher hatte Uber diese Vermittlung übernommen. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob die selbstständigen Betriebe ihre Chauffeure in gewohnter Schnelligkeit abrufen bzw. beauftragen können. Zur erschwerten Vermittlung kommt hinzu, dass die Wagen nun nach absolviertem Transport in Richtung Betriebsstätte aufbrechen müssen.
Rechtsanwalt Dieter Heine, der Taxifirmen im Kampf gegen Uber vertritt, ist mit den vom Konkurrenten vorgenommenen Änderungen formal zufrieden. Nun bleibe abzuwarten, inwieweit die Auflagen auch erfüllt werden. Vor allem bei der Rückfahrt in die Betriebsstätte ist Heine skeptisch, da viele der in Wien operierenden Fahrer aus Niederösterreich oder noch weiter entfernten Gebieten stammten. Klar ist für Heine jedenfalls: „Uber schiebt jetzt die Verantwortung auf die Mietwagenunternehmen ab.“(as)