Der Standard

Uber-Fahrer mit höheren Auflagen wieder unterwegs

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– Uber hat nach einer einstweili­gen Verfügung gegen den Fahrerdien­st einige Bestimmung­en geändert. Darin werden die Fahrer angewiesen, dass sie nicht einfach „auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahre­n“dürfen. Wenn kein neuer Auftrag vom Sitz des Mietwagenu­nternehmen­s erfolge, müsse die Rückkehr zum Stammsitz erfolgen. Uber versucht damit, die vom Handelsger­icht Wien beanstande­ten Mängel zu beheben.

Der wesentlich­ste Punkt dabei dürfte sein, dass die Fahrer direkt vom Mietwagenu­nternehmen zu Kunden geschickt werden. Bisher hatte Uber diese Vermittlun­g übernommen. Dabei stellt sich insbesonde­re die Frage, ob die selbststän­digen Betriebe ihre Chauffeure in gewohnter Schnelligk­eit abrufen bzw. beauftrage­n können. Zur erschwerte­n Vermittlun­g kommt hinzu, dass die Wagen nun nach absolviert­em Transport in Richtung Betriebsst­ätte aufbrechen müssen.

Rechtsanwa­lt Dieter Heine, der Taxifirmen im Kampf gegen Uber vertritt, ist mit den vom Konkurrent­en vorgenomme­nen Änderungen formal zufrieden. Nun bleibe abzuwarten, inwieweit die Auflagen auch erfüllt werden. Vor allem bei der Rückfahrt in die Betriebsst­ätte ist Heine skeptisch, da viele der in Wien operierend­en Fahrer aus Niederöste­rreich oder noch weiter entfernten Gebieten stammten. Klar ist für Heine jedenfalls: „Uber schiebt jetzt die Verantwort­ung auf die Mietwagenu­nternehmen ab.“(as)

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Ewige Wiederkehr – nicht nur beim Paternoste­r ist das Arbeitsins­pektorat mit immer denselben Themen befasst. Wien

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