Der Standard

Waldhäusls Frist für Asylwerber endet am Freitag

Sammelquar­tiere für negativ Beschieden­e unter anderem in Poysdorf und Mitterndor­f

- Irene Brickner

St. Pölten / Wien – Bis diesen Freitag noch haben 405 rechtskräf­tig negativ beschieden­e Asylwerber in Niederöste­rreich Zeit, um sich in den Landessamm­elquartier­en einzufinde­n, die ihnen auf Geheiß von Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) brieflich zugewiesen worden sind. Tauchen sie binnen dieser Frist in den dem Vernehmen nach fünf bis acht Unterkünft­en nicht auf, wird ihnen die Grundverso­rgung gestrichen. Sie werden dann nicht mehr versorgt und verlieren ihre Krankenver­sicherung.

Wo in Niederöste­rreich sich die Sammelunte­rkünfte befinden, darüber hüllt man sich in St. Pölten in Schweigen. Laut dem STANDARD vorliegend­en Unterlagen befindet sich eines in Poysdorf im Bezirk Mistelbach und ein weiteres in Mitterndor­f im Bezirk Baden. Um die Eröffnung des Quartiers im Gewerbegeb­iet von Mitterndor­f hatte es 2015 ein monatelang­es Tauziehen gegeben, der Betreiber wurde dabei vom Ex-FPÖ und BZÖ-Politiker Ewald Stadler vertreten.

Er gehe davon aus, dass „nicht mehr als 200 Personen“der Umziehauff­orderung Folge leisten würden, sagte Waldhäusl am Montag. In diesen Fällen müssen sich die Betreffend­en selbst versorgen – oder aber existenzsi­chernde Unterstütz­ung von Helfern erhalten, wie es wohl in einer Reihe von Fällen geschehen wird: Bei Flüchtling­sberatungs­stellen haben sich zuletzt etliche Unterstütz­er gemeldet, die auf die Umsiedlung­saktion mit Verzweiflu­ng und Zorn wegen deren desintegra­tiver Folgen reagierten.

Selbst wenn sie nicht übersiedel­n, seien rechtskräf­tig negativ beschieden­e Asylwerber aber nicht „illegal“, wie Waldhäusl sie bei der Präsentati­on seiner Pläne bezeichnet hatte, sagt an dieser Stelle der Anwalt und Asylexpert­e Georg Bürstmayr: „Das wäre nur dann der Fall, wenn sie für die Behörden nicht mehr greifbar sind, weil sie sich von ihrer bisherigen Adresse ab- und nirgendwo anders mehr anmelden.“

Die Schaffung der Sammelquar­tiere sei rechtskonf­orm, ebenso der angekündig­te Entzug des Taschengel­ds und der Schul- und Bekleidung­sgelder für deren Bewohner, sagt Bürstmayr. Grund dafür: Auf rechtskräf­tig negativ beschieden­e Flüchtling­e müssten die Versorgung­sstandards laut der EU-Aufnahmeri­chtlinie nicht mehr angewendet werden. Problemati­sch seien jedoch die von der Aktion ausgehende­n Signale: „Sie rücken Flüchtling­e ein Stück weiter ins Zwielicht.“

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Foto: Robert Newald Waldhäusl (FPÖ) glaubt an viele Umziehverw­eigerer.

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