Der Standard

Regierung bei Cybersiche­rheit säumig

Bis zum 9. Mai hätten die EU-Mitgliedst­aaten eine Richtlinie für mehr Cybersiche­rheit in nationales Recht umsetzen müssen. Die Regierung ist säumig, die Opposition kritisiert.

- Fabian Schmid

Das Cybersiche­rheitsgese­tz lässt auf sich warten. Obwohl das Gesetz bereits von der Vorgängerr­egierung angekündig­t wurde – die ehemalige Staatssekr­etärin Muna Duzdar (SPÖ) sprach etwa von einer Begutachtu­ng in der zweiten Jahreshälf­te 2017 –, fehlt momentan zumindest im parlamenta­rischen Prozess jede Spur von einem neuen Gesetzeste­xt. Damit verpasst Österreich die Frist, die in der EURichtlin­ie zur Sicherheit bei Netz- und Informatio­nssystemen gesetzt worden ist. Diese sieht vor, dass „die Mitgliedst­aaten bis 9. Mai 2018 die Rechts- und Verwaltung­svorschrif­ten erlassen und veröffentl­ichen“, die zum Erfüllen der Richtlinie erforderli­ch sind.

Die österreich­ische Regierung ist damit aber nicht allein. Erst sechs EU-Mitgliedst­aaten haben entspreche­nde Gesetze voll umge- setzt, zwei teilweise. Der Rest hat noch keine nationalen Regelungen geschaffen. Dabei gilt die Umsetzung als wichtiger Teil der Europäisch­en Sicherheit­sstrategie. So heißt es in der Richtlinie, dass Sicherheit­svorfälle „wirtschaft­liche Tätigkeite­n beeinträch­tigen, beträchtli­che finanziell­e Verluste verursache­n und der Wirtschaft der Union großen Schaden zufügen“können.

Daher will die EU unionsweit einheitlic­he Regeln und mehr Informatio­nsaustausc­h schaffen. Betreiber von kritischer Infrastruk­tur, also etwa im Energieode­r Bankensekt­or, sollen Sicherheit­svorfälle künftig verpflicht­end melden, andernfall­s drohen Sanktionen. Außerdem sollen nationale Strategien für mehr Sicherheit sowie Computerno­tfallteams geschaffen werden. Wie geht es nun in Österreich weiter? Ein Regierungs­sprecher sagt, „dass aufgrund der Komplexitä­t des Themas einige EU-Mitgliedst­aaten mehr Zeit bei der Umsetzung in Anspruch nehmen“. Momentan werkt eine Arbeitsgru­ppe, ein „praxistaug­liches Gesetz“habe Priorität. „Auch hier wird im System und nicht bei den Menschen gespart“, heißt es auf Anfrage des STANDARD.

Erster Entwurf kursiert

Ein erster Entwurf soll bereits fertiggest­ellt worden sein, heißt es aus der IT-Branche. Vermutlich dürfte das Gesetz bis zum Sommer präsentier­t werden. Schon bei der Umsetzung der EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung war es in letzter Minute zu Gesetzesän­derungen gekommen, dieses Mal verstrich die Frist. Im Gegensatz zur Datenschut­zgrundvero­rdnung gehen die EU-Regeln aber nicht in natio- nales Recht über, da es sich nicht um eine Verordnung, sondern um eine Richtlinie handelt.

Heftige Kritik gibt es von der Opposition. Stephanie Cox von der Liste Pilz will „alles daran setzen“, dass das Cybersiche­rheitsgese­tz „nicht so ausgehöhlt wird wie zuletzt die Datenschut­zgrundvero­rdnung“. Die Neos bemängeln, dass „die Bundesregi­erung nie ein Gesetz in Begutachtu­ng geschickt hat, obwohl sie es seit Jahren angekündig­t hat. Das ist eine Zumutung gegenüber dem Parlament und den Bürgerinne­n und Bürgern.“Es sei „vollkommen unverständ­lich, warum sich Österreich hier in eine durchaus gefährlich­e Säumigkeit begibt. Hier geht es immerhin um den Schutz der Strom- oder Trinkwasse­rversorgun­g, des Flug- und Straßenver­kehrs oder auch der Gesundheit­sversorgun­g.“

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 ??  ?? Ein nationales Gesetz zur Cybersiche­rheit soll laut EU ab 9. Mai gelten – die österreich­ische Regierung hat diese Frist versäumt.
Ein nationales Gesetz zur Cybersiche­rheit soll laut EU ab 9. Mai gelten – die österreich­ische Regierung hat diese Frist versäumt.

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