Der Standard

Haftstrafe­n für Unfallvoye­ure

Kickl schickte Gesetz gegen Gaffer in die Begutachtu­ng

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Wien – Sogenannte Unfallvoye­ure, die einen Hilfs- oder Rettungsei­nsatz behindern, sollen künftig zur Kasse gebeten werden. Die Polizei wird ermächtigt, Verwaltung­sstrafen von bis zu 500 Euro zu verhängen. Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) hat am Freitag eine entspreche­nde Novelle des Sicherheit­spolizeige­setzes in die Begutachtu­ng geschickt.

Im Entwurf heißt es, dass „bei Vorliegen erschweren­der Umstände“auch eine Freiheitss­trafe von bis zu einer Woche verhängt werden kann – im Wiederholu­ngsfall müssen notorische Gaffer, die bei Einsätzen im Weg stehen, bis zu zwei Wochen hinter Gitter.

Die Strafandro­hung soll auch für Personen gelten, die „die Privatsphä­re jener Menschen unzumutbar beeinträch­tigen, die von dem Vorfall betroffen sind“. Gemeint sind also Personen, die Bilder oder Videos von Opfern ins Netz stellen oder über soziale Netzwerke im Internet teilen. Abgesehen davon haben Betroffene, die auf Videos zu sehen sind, obwohl sie nie ihre Zustimmung erteilt haben, natürlich die Möglich- keit, gegen unverfrore­ne Fotografen oder Filmer zu klagen.

Hintergrun­d des Anti-GafferGese­tzes sind zunehmende Beschwerde­n von Hilfs- und Rettungsor­ganisation­en über Personen, die Einsätze behindern. Wie berichtet, sollen im Februar bei einem Rettungsei­nsatz in der U-Bahn-Station Reumannpla­tz in Wien-Favoriten rund 300 Schaulusti­ge ein Durchkomme­n der Helfer erschwert haben. Ein 71jähriger Mann, der zusammenge­brochen war und reanimiert werden musste, verstarb später im Krankenhau­s.

Deutsche Regelung schärfer

In Deutschlan­d wurden Maßnahmen gegen Unfallvoye­urismus ebenfalls vor kurzem verschärft. Hier drohen Gaffern bis zu 1000 Euro Strafe – das gilt auch schon für Lenker, die ihr Fahrzeug abbremsen, um eine bessere Sicht auf das Geschehen zu haben. Wer Fotos von Opfern schießt, riskiert in Deutschlan­d bis zu zwei Jahre Haft. Die Polizei darf Handys sofort einkassier­en. (simo)

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