ÖBB-Pensionen am Pranger
Das seit 2007 sozialdemokratisch geführte Verkehrsministerium verweigerte beharrlich die Umsetzung der vom Rechnungshof geforderten Einschnitte in Eisenbahnerpensionen.
Was die ÖBB betrifft, setzt die Präsidentin des Rechnungshofs (RH), Margit Kraker, den Kurs ihres Vorgängers Josef Moser, nunmehr Minister für Reform und Justiz, fort. Im Frühjahr 2016 nahm man sich Mosers Leib- und Magenthema an: den ÖBB-Pensionen. Der Befund, der dem Nationalrat am Freitag zugeleitet wurde, ist mit Kritik gespickt – allerdings vor allem an den ÖBBEigentümervertretern im Verkehrsministerium.
Fünf von sechs Empfehlungen des RH wurden nicht umgesetzt, nicht einmal Ministerratsvorträge für Änderungen des BundesbahnPensionsgesetzes (BB-PG) wurden entwickelt, geschweige denn beschlossen, kritisiert der RH. Dadurch halbierten sich potenzielle Einsparungen fast – von rund 1,07 Milliarden Euro auf 560 Millionen Euro in den Jahren 2018 bis 2050. Die wichtigsten Kritikpunkte:
Pensionskosten Die Zahl der ÖBB-Pensionisten ist zwar gesunken, die Ausgaben für deren Ruhestandsbezüge stiegen von 2008 bis 2016 allerdings von 1,934 auf 2,042 Milliarden Euro. Dem Bund entstanden dadurch Mehrkosten: 2008 schlugen die ÖBB-Pensionen mit rund 1,52 Milliarden zu Buche, 2016 waren es 1,66 Milliarden (plus 9,2 Prozent). Das liegt auch daran, dass seit 1995 angestellte ÖBBler nicht mehr in die Eisenbahner-Pensionskasse einzahlen, sondern gemäß ASVG in die PVA. Die Bundeszuschüsse für die Eisenbahnerkasse steigen dadurch zwangsläufig.
Pensionssicherungsbeiträge Sie sind Stellschrauben, um den kontinuierlich sinkenden Eigendeckungsgrad der Eisenbahner-Pensionsversicherung zu heben und staatliche Zuzahlung einzudämmen. Der RH schlug vor, den bis 2020 schrittweise von 5,8 Prozent (im Jahr 2004) auf 3,5 Prozent abschmelzenden Pensionssicherungsbeitrag auf dem Niveau von 2014, also auf 4,27 Prozent einzufrieren. Das lehnte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) unter
QQVerweis auf Vertrauensschutzprinzip und Verfassungsrecht ab. Von ursprünglich rund 60.000 ÖBBlern unterlägen nur mehr 23.000 altem Pensionsrecht, von denen bis 2030 rund 78 Prozent pensioniert werden können.
Der RH mahnt das Ministerium unter Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ), den Pensionssicherungsbeitrag wenigstens 2018 auf 3,78 Prozent einzufrieren, um ein Absinken auf 3,5 Prozent ab Jänner 2020 zu verhindern. Man nehme den Bericht zur Kenntnis, lässt Hofer wissen. Die Kritik betreffe das alte Pensionssystem. Die Ent- wicklung bei Pensionsantrittsalter und Pensionen sei ja positiv.
Pensionsantrittsalter Tatsächlich stieg das Antrittsalter bei altersbedingten Ruhestandsversetzungen von 57,18 auf 60,23 Jahre (2016). Aber es ist laut RH noch immer deutlich besser als für das Gros der Bevölkerung. Im Durchschnitt gingen Eisenbahner mit 59,33 Jahren in Rente. Die altersbedingten Pensionierungen stiegen von 2008 bis 2016 von 50 auf 186. Allerdings stiegen auch die krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen: Von 288 (im Jahr 2011) auf 486 (2016), wo die Hälfte der 672
Qpensionierten Eisenbahner krankheitsbedingt in Ruhestand ging (laut ÖBB ein historischer Tiefstand), während mit 186 (7,2 Prozent) doppelt so viele in Alterspension gingen wie 2015.
Nebengebühren Die 2002 unter ÖBB-Chef Rüdiger vorm Walde eingeführte Pauschale, mit der diverse Zulagen pauschaliert und die ÖBB-Personalverrechnung vereinfacht wurde, müssen eingefroren werden, sagt der RH. Der Pauschbetrag ist pensionsbegründend und steigt bis 2020 von zehn auf 15 Prozent. Das Ministerium lehne ein Einfrieren per Gesetz ab.
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