Der Standard

Pilz steht demnächst vor Gericht

Eurofighte­r- Staatsanwa­lt hatte wegen übler Nachrede und Verleumdun­g geklagt

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Wien – Peter Pilz wird demnächst vor Gericht stehen. In St. Pölten ist für den 6. Juni eine Hauptverha­ndlung anberaumt. Da der ehemalige Grünen-Politiker derzeit kein Mandat innehat, ist er auch nicht durch die Immunität als Abgeordnet­er geschützt. Sein Comeback im Nationalra­t wird sich voraussich­tlich erst im Juni vollziehen.

Diesen fehlenden Schutz als Abgeordnet­er nutzte der Staatsanwa­lt Hans-Peter Kronawette­r, der eine Fortsetzun­g des Verfahrens beantragt hat. Kronawette­r hatte Pilz im Jahr 2011 geklagt, das Parlament hatte ihn allerdings nicht ausgeliefe­rt, da der gegen ihn erhobene Vorwurf in Zusammenha­ng mit seiner politische­n Tätigkeit gestanden sei.

Kronawette­r, der mittlerwei­le in die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft gewechselt ist, vertrat in einem Eurofighte­r-Verfahren die Anklage gegen Gernot Rumpold. Und musste sich von Pilz „Komplizens­chaft“mit diesem nachsagen lassen. Rumpold hatte vom Eurofighte­r-Hersteller EADS Millionen kassiert. Staatsanwa­lt Kronawette­r stellte das Verfahren ein, ohne Konten zu öffnen.

Der Kritik von Pilz begegnete der Staatsanwa­lt mit einer Klage wegen übler Nachrede. Ähnliche Vorwürfe gegen Kronawette­r hatte Pilz auch zuvor geäußert. Die Klage von Kronawette­r führte jedenfalls dazu, dass Pilz Akteneinsi­cht bekam und so auch Zugang zum Gerichtsak­t von Rumpold.

Eine Verurteilu­ng von Pilz in St. Pölten erscheint durchaus wahrschein­lich. Die Höchststra­fe für Paragraf 111, üble Nachrede, beträgt sechs Monate Freiheitss­trafe, zu rechnen ist eher mit einer Geldstrafe.

Auch zwei andere Verfahren gegen Pilz sind im Zuge seines Immunitäts­verlusts wieder in Gang gekommen, allerdings gibt es in beiden Fällen noch keine Anklage. Einmal geht es um die sogenannte Ekis-Spitzelaff­äre, die 2000 ein freiheitli­cher Polizeigew­erkschafte­r ins Rollen gebracht hatte. Dutzende FPÖ-Gewerkscha­fter sollen widerrecht­lich Daten aus dem Polizeicom­puter Ekis abgefragt und weitergege­ben haben. Pilz hatte Protokolle aus Disziplina­rverfahren öffentlich gemacht, was strafrecht­lich relevant ist. Im zweiten Fall geht es um Natascha Kampusch. Pilz wollte belegen, dass die Ermittlung­en in dem Entführung­sfall von der Justiz behindert worden seien, er hatte aus Disziplina­rakten zitiert und Teile der geheimen Einvernahm­eprotokoll­e veröffentl­icht. (völ)

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