Der Standard

Faschistis­che Symbole im Visier

Die SPÖ will das Abzeicheng­esetz ändern, damit auch faschistis­che Organisati­onen anderer Länder betroffen sind. Ein kroatische­r Politiker, der in Bleiburg verhaftet wurde, muss am 29. Juni vor Gericht.

- Colette M. Schmidt, Adelheid Wölfl

Das Tragen, Zeigen bzw. die „öffentlich­e Zurschaust­ellung“, wie es im Gesetzeste­xt heißt, von Abzeichen, Uniformen oder Teilen von Uniformen verbotener Organisati­onen ist in Österreich strafbar. Geregelt wurde das 1960 im sogenannte­n Abzeicheng­esetz, mit dem man freilich vor allem gegen nationalso­zialistisc­he Symbole vorgehen wollte. Die SPÖ will dieses Gesetz nun verschärfe­n. Erstens soll es erweitert, zweitens soll die Geldstrafe erhöht werden.

Welche Organisati­onen derzeit als verboten gelten, wurde schon 13 Jahre zuvor, nämlich 1947 im Verbotsges­etz festgeschr­ieben. Das Abzeicheng­esetz, das in Deutschlan­d sein Pendant im Gesetz, das das „Verwenden von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen“verbietet, hat, stößt immer wieder an seine Gren- zen. Konkret an Staatsgren­zen. Denn faschistis­che Symbole anderer Staaten sind derzeit in Österreich nicht strafbar.

Zum Thema wurde das im Vorfeld der Gedenkfeie­r im Kärntner Bleiburg, die auch immer Anhänger der kroatische­n Ustascha anzog. Wie berichtet, sprachen sich EU-Abgeordnet­e von drei Parteien, nämlich Othmar Karas (ÖVP), Josef Weidenholz­er (SPÖ) und Angelika Mlinar (Neos), im April, kurz vor dem heurigen Treffen für eine Anpassung des Abzeicheng­esetzes, aus, damit Behörden etwa in Bleiburg künftig härter durchgreif­en können.

Für die SPÖ haben Klubobmann Andreas Schieder, die Sprecherin für Gedenkkult­ur, Sabine Schatz, und der Kärntner Abgeordnet­e Philipp Kucher einen entspreche­nden Antrag im Parlament eingebrach­t, der nun im Innen- ausschuss behandelt wird. Konkret fordern sie, ebenso Abzeichen und Uniformen jener ausländisc­hen Organisati­onen, „die mit in Österreich verbotenen Organisati­onen kollaborie­rt, zusammenge­arbeitet oder kooperiert haben“, unter Strafe zu stellen – genau wie jene der Nationalso­zialisten.

Prominente­r Häftling

Wer gegen das Abzeicheng­esetz verstößt, dem drohen 4000 Euro Strafe oder bis zu einem Monat Arrest. Die Geldstrafe will die SPÖ ebenfalls erhöhen lassen – auf 5000 Euro. „Im Sinne der allgemeine­n Preisentwi­cklung und auch der Inflation scheint es nunmehr mehr als angebracht, diese Summe wie angegeben zu erhöhen“, heißt es im Antrag.

Keine Gesetzesän­derung bedurfte die Verhaftung von sechs Kroaten durch österreich­ische Polizisten am 12. Mai in Bleiburg. Sie führten nämlich keine kroatische­n Symbole mit sich, sondern fünf von ihnen sollen den Hitlergruß gezeigt haben und einer einen SS-Totenkopf zur Schau gestellt haben.

Unter den fünf Hitlergrüß­ern ist auch Andelko Bosancic, Politiker der kroatische­n Regierungs­partei HDZ. Seit zwei Wochen sitzt er in Klagenfurt in U-Haft. Im Gegensatz zu den anderen fünf Kroaten, ist seine Anklage bereits rechtskräf­tig. „Er hat auf einen Einspruch verzichtet“, sagt die Sprecherin des Landesgeri­chts Klagenfurt, Eva Maria Jost-Draxl, dem Standard. Seine Hauptverha­ndlung ist am 29. Juni.

In seiner Heimat hält man sich mit öffentlich­en Solidaritä­tsbekundun­gen für Bosancic zurück. Nur der lokale Flügel der HDZ in Split hält ihm noch die Stange.

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Die Flagge ähnelt der kroatische­n Flagge, ist aber jene des faschistis­chen Ustascha-Staates (1941 bis 1945) samt U und dem mit Weiß beginnende­n Schachbret­tmuster im Wappen.

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