Grunderwerbsteuer für Investoren soll fallen
Finanzministerium will die Steuerfreiheit gesetzlich verankern und spricht von „Klarstellung“
Wien – Immobilien-Investoren zahlen keine Grunderwerbsteuer, wenn die fraglichen Immobilien in verschachtelten Firmenkonstruktionen verkauft werden – und zwar ganz legal. Das sieht eine von der Regierung geplante Gesetzesänderung vor. Das Finanzministerium spricht von einer „Klarstellung“, Kritik kommt von Gewerkschaft, Arbeiterkammer und SPÖ. Der Salzburger Finanzrechtler Christoph Urtz befürchtet Umgehungskonstruktionen.
Derzeit wird Grunderwerbsteuer fällig, wenn eine Immobilie direkt verkauft wird – etwa wenn eine Wohnung an einen neuen Eigentümer geht. Die Steuer beträgt dann 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Außerdem muss die Steuer bezahlt werden, wenn eine Firma, die selbst Immobilien besitzt, den Eigentümer wechselt. Letzteres wurde mit der Steuerreform 2016 verschärft, um damals übliche Steuervermeidungskonstruktionen zu unterbinden.
Unstrittig ist seither, dass beim Verkauf einer Firma mit Immobilienbesitz Grunderwerbsteuer zu zahlen ist, exakt 0,5 Prozent vom „Grundstückswert“(etwas niedriger als der Verkehrswert, Anm.). Anders als in Deutschland wurde aber nicht explizit geregelt, dass die Steuer auch beim Verkauf von Firmen fällig wird, die ihren Immobilienbesitz in eine Tochter ausgelagert haben. Mit dem „Jahressteuergesetz 2018“will das Finanzministerium nun festlegen, dass diese Fälle steuerfrei bleiben. Kauft ein Investor also eine Holding, deren Tochterfirmen Immobilien besitzen, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Das Finanzministerium bezeichnet diese im „Jahressteuergesetz 2018“enthaltene Regelung als „Klarstellung“und betont, das Grunderwerbsteuergesetz sei bisher schon so interpretiert worden.
Damit sei es nun praktisch gesetzlich erlaubt, sich bei Immobilienübertragungen doppel- oder mehrstöckiger Konstruktionen zu bedienen, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, kritisieren ÖGB und AK.“Sie fordern eine Steuerpflicht nach deutschem Vorbild. (APA)