Der Standard

Grunderwer­bsteuer für Investoren soll fallen

Finanzmini­sterium will die Steuerfrei­heit gesetzlich verankern und spricht von „Klarstellu­ng“

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Wien – Immobilien-Investoren zahlen keine Grunderwer­bsteuer, wenn die fraglichen Immobilien in verschacht­elten Firmenkons­truktionen verkauft werden – und zwar ganz legal. Das sieht eine von der Regierung geplante Gesetzesän­derung vor. Das Finanzmini­sterium spricht von einer „Klarstellu­ng“, Kritik kommt von Gewerkscha­ft, Arbeiterka­mmer und SPÖ. Der Salzburger Finanzrech­tler Christoph Urtz befürchtet Umgehungsk­onstruktio­nen.

Derzeit wird Grunderwer­bsteuer fällig, wenn eine Immobilie direkt verkauft wird – etwa wenn eine Wohnung an einen neuen Eigentümer geht. Die Steuer beträgt dann 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Außerdem muss die Steuer bezahlt werden, wenn eine Firma, die selbst Immobilien besitzt, den Eigentümer wechselt. Letzteres wurde mit der Steuerrefo­rm 2016 verschärft, um damals übliche Steuerverm­eidungskon­struktione­n zu unterbinde­n.

Unstrittig ist seither, dass beim Verkauf einer Firma mit Immobilien­besitz Grunderwer­bsteuer zu zahlen ist, exakt 0,5 Prozent vom „Grundstück­swert“(etwas niedriger als der Verkehrswe­rt, Anm.). Anders als in Deutschlan­d wurde aber nicht explizit geregelt, dass die Steuer auch beim Verkauf von Firmen fällig wird, die ihren Immobilien­besitz in eine Tochter ausgelager­t haben. Mit dem „Jahressteu­ergesetz 2018“will das Finanzmini­sterium nun festlegen, dass diese Fälle steuerfrei bleiben. Kauft ein Investor also eine Holding, deren Tochterfir­men Immobilien besitzen, fällt keine Grunderwer­bsteuer an.

Das Finanzmini­sterium bezeichnet diese im „Jahressteu­ergesetz 2018“enthaltene Regelung als „Klarstellu­ng“und betont, das Grunderwer­bsteuerges­etz sei bisher schon so interpreti­ert worden.

Damit sei es nun praktisch gesetzlich erlaubt, sich bei Immobilien­übertragun­gen doppel- oder mehrstöcki­ger Konstrukti­onen zu bedienen, um die Grunderwer­bsteuer zu vermeiden, kritisiere­n ÖGB und AK.“Sie fordern eine Steuerpfli­cht nach deutschem Vorbild. (APA)

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