Kickls Generalsekretär angezeigt
Causa BVT: Anonyme Anzeige gegen Peter Goldgruber
Wien – Neuzugänge gibt es in der Affäre rund ums Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) – und zwar aus dem Innenministerium. Bei der Staatsanwaltschaft (StA) Wien und bei der StA Korneuburg hat ein Anonymer Anzeige gegen den Generalsekretär im Innenministerium, Peter Goldgruber, und gegen einen Kabinettsmitarbeiter erstattet. Die Vorwürfe gehen in Richtung Amtsmissbrauch, ergeben Recherchen von STANDARD und Profil.
Goldgruber spielt in der Causa eine gewichtige Rolle; auch abseits der Tatsache, dass das BVT zum Innenministerium ressortiert. Der seit Dezember amtierende Generalsekretär war es, der der Justiz das anonym erstellte „Konvolut“aus Vorwürfen gegen BVTBeamte und gegen den Exkabinetts- und Präsidialchef im Innenministerium, Michael Kloibmüller, überreicht hat. Dazu hat Goldgruber der Staatsanwaltschaft an diesem 19. Jänner 2018 eine sechsseitige „Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der anonymen Schreiben“überlassen: of- fenbar Lesehilfe fürs Justizressort. Das Innenressort vermittelte der Justiz auch Belastungszeugen.
Die zweite Person, gegen die sich die anonyme Anzeige richtet, ist ein Kabinettsmitarbeiter von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Der Mann hatte mit zwei der vier „geheimen“Zeugen zu tun, deren Aussagen zur Hausdurchsuchung im BVT geführt haben. Hinterfragt wird, ob diese Zeugenaussagen der Wahrheit entsprachen beziehungsweise ob es davor Absprachen gegeben habe. Eine Zeugin hatte ja am Ende ihrer zweiten Aussage vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf die Frage, wie es zu ihrer Aussage gekommen sei, gemeint, der Kabinettsmitarbeiter „hat mir einfach gesagt, dass ich heute hierherkommen soll. Ich weiß allerdings noch nicht genau, warum.“
Das Innenministerium sagt zu den Anzeigen aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts. Aus dem Justizministerium ist zu hören, dass die Anzeigen an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übergeben werden – die wird nun die Zuständigkeitsfrage klären. Es gilt die Unschuldsvermutung.