Der Standard

Prozess um Szenen einer problemati­schen Ehe

45-Jähriger soll versucht haben, Noch- Gattin zu vergewalti­gen; er gibt nur Onanie zu

- Michael Möseneder

Wien – Wenn eine Beziehung endet, führt das manchmal vor Gericht. Wie im Fall von Vitaly K., der am 21. März versucht haben soll, seine Frau zu vergewalti­gen. Ein Schöffenge­richt unter Vorsitz von Petra Poschalko muss über diese Anklage entscheide­n.

Der 45-Jährige lebt seit 2003 in Österreich, ist unbescholt­en und arbeitet in einem Sozialberu­f. Die Ehe, aus der mehrere Kinder stammen, lief nach Aussagen beider länger nicht gut. „Meine Frau nimmt Medikament­e und wollte uns schon mehrmals verlassen“, erzählt der Angeklagte. „Einmal ist sie zehn Tage in die Ukraine gefahren!“, empört er sich. Vorsitzend­e Poschalko bremst ihn ein: „Es geht nicht um Szenen Ihrer Ehe und wie problemati­sch die war, das ersehe ich aus dem Akt. Bei uns geht es um den 21. März.“

Den schildert K. folgenderm­aßen: „Ich bin heimgekomm­en, und sie hat wieder gesagt, dass sie wegwill. Ich habe begonnen, mich aufzuregen. Ich war nicht wütend, ich kann gar nicht beschreibe­n, in welchem Zustand ich war.“Er habe sich aber an eine frühere Situation erinnert und sagte: „Dann mach das, was du das letzte Mal im Lift gemacht hast, dann kannst du gehen.“Gemeint ist damit Oralverkeh­r vor der Reise in die Ukraine. „Sie haben also gesagt: ,Blas mir einen, dann kannst du gehen!‘, habe ich das richtig zusammenge­fasst?“, erkundigt sich Poschalko.

Seine Frau habe sich geweigert, also habe er begonnen, zu masturbier­en, und auf den Boden ejakuliert. Die Gattin sei da zwei Meter entfernt gesessen. Danach sei sie plötzlich aufgesprun­gen, habe sich das Sperma in Haare, Gesicht und Oberkörper­bereich geschmiert und angekündig­t, er werde jetzt ins Gefängnis kommen. Dann habe sie um Hilfe geschrien und die Polizei alarmiert.

Laut Anklage soll K. die Frau dagegen mit einem geschlosse­nen Taschenmes­ser bedroht und versucht haben, sie zu vergewalti­gen. Da er wegen ihrer Gegenwehr ihre Jeans nicht öffnen konnte, habe er versucht, sie zum Oralverkeh­r zu zwingen, und soll, als auch das nicht gelang, auf sie masturbier­t haben. „Ich kann nicht verstehen, warum sie sich das ausdenkt“, quittiert der Angeklagte.

Eine entscheide­nde Rolle kommt also der DNA-Sachverstä­ndigen Christina Stein zu, die beurteilen soll, ob das Sperma von Herrn K. auf der untersucht­en Kleidung der Frau eher auf ein bewusstes „Verwischen“hindeutet oder die Muster entstanden sind, indem fliegendes Ejakulat auftraf. Bei zwei Spurenbild­ern ist sie von Letzterem überzeugt.

Gemeinsam mit der laut der Vorsitzend­en „sehr glaubwürdi­gen Aussage“der Frau führt das zu einer nicht rechtskräf­tigen Verurteilu­ng zu zwei Jahren. Die Scheidung läuft mittlerwei­le.

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