Prozess um Szenen einer problematischen Ehe
45-Jähriger soll versucht haben, Noch- Gattin zu vergewaltigen; er gibt nur Onanie zu
Wien – Wenn eine Beziehung endet, führt das manchmal vor Gericht. Wie im Fall von Vitaly K., der am 21. März versucht haben soll, seine Frau zu vergewaltigen. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Petra Poschalko muss über diese Anklage entscheiden.
Der 45-Jährige lebt seit 2003 in Österreich, ist unbescholten und arbeitet in einem Sozialberuf. Die Ehe, aus der mehrere Kinder stammen, lief nach Aussagen beider länger nicht gut. „Meine Frau nimmt Medikamente und wollte uns schon mehrmals verlassen“, erzählt der Angeklagte. „Einmal ist sie zehn Tage in die Ukraine gefahren!“, empört er sich. Vorsitzende Poschalko bremst ihn ein: „Es geht nicht um Szenen Ihrer Ehe und wie problematisch die war, das ersehe ich aus dem Akt. Bei uns geht es um den 21. März.“
Den schildert K. folgendermaßen: „Ich bin heimgekommen, und sie hat wieder gesagt, dass sie wegwill. Ich habe begonnen, mich aufzuregen. Ich war nicht wütend, ich kann gar nicht beschreiben, in welchem Zustand ich war.“Er habe sich aber an eine frühere Situation erinnert und sagte: „Dann mach das, was du das letzte Mal im Lift gemacht hast, dann kannst du gehen.“Gemeint ist damit Oralverkehr vor der Reise in die Ukraine. „Sie haben also gesagt: ,Blas mir einen, dann kannst du gehen!‘, habe ich das richtig zusammengefasst?“, erkundigt sich Poschalko.
Seine Frau habe sich geweigert, also habe er begonnen, zu masturbieren, und auf den Boden ejakuliert. Die Gattin sei da zwei Meter entfernt gesessen. Danach sei sie plötzlich aufgesprungen, habe sich das Sperma in Haare, Gesicht und Oberkörperbereich geschmiert und angekündigt, er werde jetzt ins Gefängnis kommen. Dann habe sie um Hilfe geschrien und die Polizei alarmiert.
Laut Anklage soll K. die Frau dagegen mit einem geschlossenen Taschenmesser bedroht und versucht haben, sie zu vergewaltigen. Da er wegen ihrer Gegenwehr ihre Jeans nicht öffnen konnte, habe er versucht, sie zum Oralverkehr zu zwingen, und soll, als auch das nicht gelang, auf sie masturbiert haben. „Ich kann nicht verstehen, warum sie sich das ausdenkt“, quittiert der Angeklagte.
Eine entscheidende Rolle kommt also der DNA-Sachverständigen Christina Stein zu, die beurteilen soll, ob das Sperma von Herrn K. auf der untersuchten Kleidung der Frau eher auf ein bewusstes „Verwischen“hindeutet oder die Muster entstanden sind, indem fliegendes Ejakulat auftraf. Bei zwei Spurenbildern ist sie von Letzterem überzeugt.
Gemeinsam mit der laut der Vorsitzenden „sehr glaubwürdigen Aussage“der Frau führt das zu einer nicht rechtskräftigen Verurteilung zu zwei Jahren. Die Scheidung läuft mittlerweile.