Haider irrlichtert noch immer durch die Justiz
Prozess: Kärnten will von Haider-Erbinnen Schadenersatz – Anwalt kontert scharf
Es ist ein weiterer, später juristischer Nachhall der so schrillen wie problematischen Kärntner Episode des Jörg Haider, die das Bundesland an den Rand des budgetären Bankrotts gebracht hatte. Und unzählige Gerichtstage sowie Verurteilungen einst mächtiger Landesmanager und Politiker nach sich zog.
Rund um den Verkauf der Hypo-Alpe-Adria-Bank – und darum drehte sich am Dienstag die Fortsetzung des „Haider-Birnbacher-Prozesses“in Klagenfurt – hatte der Steuerberater Dietrich Birnbacher im Jahr 2007 zuerst zwölf, schließlich nach Protesten sechs Mio. Euro Honorar für ein sechs DIN-A4-Seiten langes „Gutachten“bekommen. Auf Geheiß des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider.
Nach etlichen Prozessen und Verurteilungen hat das Land Kärnten bzw. die Kärntner Landesholding die Witwe Haiders und deren Töchter auf Schadenersatz geklagt. In einem vorangegangen Strafverfahren wurde seinerzeit der Holding ein Gesamtschaden von 4,7 Millionen Euro zugesprochen. Der ehemalige ÖVP-Chef und Landesrat Josef Martinz, der in die Honorarvereinbarung mit Birnbacher involviert war, hat bereits teilweise bezahlt, aber ein Restbetrag von 2,8 Mio. Euro ist noch offen. Und genau darauf rekurriert jetzt der Anwalt der Haider-Erbinnen, der ehemaligen FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer.
Das Land solle nicht „eine Politshow“abziehen und versuchen, das Geld von den Haider-Nachkommen zu holen, sondern vielmehr den Begünstigten des Birnbacher-Honorars, Martinz, exekutieren lassen. Der verfüge nämlich über ein Seegrundstück im Wert von mehr als neun Mio. Euro. Das Land könnte sich quasi „per Knopfdruck“das Geld holen, um den Schaden zu begleichen.
Nach Angaben der Landesvertreter weist diese Liegenschaft aber bei weitem nicht diesen von Böhmdorfer erwähnten Wert auf. Es handle sich nicht um Bauland, sondern nur um einen Campingplatz mit teilweisem Seezugang.
Böhmdorfer drehte am Dienstag die Schraube aber noch fester an. Wenn die Vorstände der Landesholding nicht auf dieses Grundstück per Exekution zugreifen, kämen sie in die Nähe einer strafrechtlichen Untreue, weil sie nicht im Interesse der Holding handelten, sondern sich auf den „höchst riskanten und kostspieligen Weg einer Haider-Klage“einließen. Statt sich das Geld bei Martinz „sofort zu holen“.
In einem Aufwaschen stellte Böhmdorfer auch einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Sabine Grün, sie hätte von sich aus bereits Anzeige wegen des Verdachtes der Untreue gegen die Holdingvorstände einbringen müssen. Die jetzige Klage sei eigentlich abzuweisen. „Ich bin da juristisch völlig anderer Meinung und sehe keine Untreue“, konterte Grün. Es stehe der Klagspartei offen, wie sie ihren Schaden begleichen wolle.
Böhmdorfer unterstellte den Landesvertretern zudem, politisch motiviert zu handeln, um Martinz vor einer möglichen Exekution zu schützen, zumal der ehemalige Holdingvorstand und jetzige Landesrat Ulrich Zafoschnig mit Martinz parteipolitisch in der ÖVP verbunden sei.
Dann überraschte Böhmdorfer mit dem Angebot, er werde ad hoc dem Landesvertreter ein Gutachten über den tatsächlichen Wert des Martinz-Grundstückes vorlegen. Böhmdorfer und der LandesAnwalt zogen sich zurück. Die Richterin vertagte anschließend „auf unbestimmte Zeit“.