Der Standard

Haider irrlichter­t noch immer durch die Justiz

Prozess: Kärnten will von Haider-Erbinnen Schadeners­atz – Anwalt kontert scharf

- Walter Müller aus Klagenfurt

Es ist ein weiterer, später juristisch­er Nachhall der so schrillen wie problemati­schen Kärntner Episode des Jörg Haider, die das Bundesland an den Rand des budgetären Bankrotts gebracht hatte. Und unzählige Gerichtsta­ge sowie Verurteilu­ngen einst mächtiger Landesmana­ger und Politiker nach sich zog.

Rund um den Verkauf der Hypo-Alpe-Adria-Bank – und darum drehte sich am Dienstag die Fortsetzun­g des „Haider-Birnbacher-Prozesses“in Klagenfurt – hatte der Steuerbera­ter Dietrich Birnbacher im Jahr 2007 zuerst zwölf, schließlic­h nach Protesten sechs Mio. Euro Honorar für ein sechs DIN-A4-Seiten langes „Gutachten“bekommen. Auf Geheiß des damaligen Landeshaup­tmannes Jörg Haider.

Nach etlichen Prozessen und Verurteilu­ngen hat das Land Kärnten bzw. die Kärntner Landeshold­ing die Witwe Haiders und deren Töchter auf Schadeners­atz geklagt. In einem vorangegan­gen Strafverfa­hren wurde seinerzeit der Holding ein Gesamtscha­den von 4,7 Millionen Euro zugesproch­en. Der ehemalige ÖVP-Chef und Landesrat Josef Martinz, der in die Honorarver­einbarung mit Birnbacher involviert war, hat bereits teilweise bezahlt, aber ein Restbetrag von 2,8 Mio. Euro ist noch offen. Und genau darauf rekurriert jetzt der Anwalt der Haider-Erbinnen, der ehemaligen FPÖ-Justizmini­ster Dieter Böhmdorfer.

Das Land solle nicht „eine Politshow“abziehen und versuchen, das Geld von den Haider-Nachkommen zu holen, sondern vielmehr den Begünstigt­en des Birnbacher-Honorars, Martinz, exekutiere­n lassen. Der verfüge nämlich über ein Seegrundst­ück im Wert von mehr als neun Mio. Euro. Das Land könnte sich quasi „per Knopfdruck“das Geld holen, um den Schaden zu begleichen.

Nach Angaben der Landesvert­reter weist diese Liegenscha­ft aber bei weitem nicht diesen von Böhmdorfer erwähnten Wert auf. Es handle sich nicht um Bauland, sondern nur um einen Campingpla­tz mit teilweisem Seezugang.

Böhmdorfer drehte am Dienstag die Schraube aber noch fester an. Wenn die Vorstände der Landeshold­ing nicht auf dieses Grundstück per Exekution zugreifen, kämen sie in die Nähe einer strafrecht­lichen Untreue, weil sie nicht im Interesse der Holding handelten, sondern sich auf den „höchst riskanten und kostspieli­gen Weg einer Haider-Klage“einließen. Statt sich das Geld bei Martinz „sofort zu holen“.

In einem Aufwaschen stellte Böhmdorfer auch einen Befangenhe­itsantrag gegen Richterin Sabine Grün, sie hätte von sich aus bereits Anzeige wegen des Verdachtes der Untreue gegen die Holdingvor­stände einbringen müssen. Die jetzige Klage sei eigentlich abzuweisen. „Ich bin da juristisch völlig anderer Meinung und sehe keine Untreue“, konterte Grün. Es stehe der Klagsparte­i offen, wie sie ihren Schaden begleichen wolle.

Böhmdorfer unterstell­te den Landesvert­retern zudem, politisch motiviert zu handeln, um Martinz vor einer möglichen Exekution zu schützen, zumal der ehemalige Holdingvor­stand und jetzige Landesrat Ulrich Zafoschnig mit Martinz parteipoli­tisch in der ÖVP verbunden sei.

Dann überrascht­e Böhmdorfer mit dem Angebot, er werde ad hoc dem Landesvert­reter ein Gutachten über den tatsächlic­hen Wert des Martinz-Grundstück­es vorlegen. Böhmdorfer und der LandesAnwa­lt zogen sich zurück. Die Richterin vertagte anschließe­nd „auf unbestimmt­e Zeit“.

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