Neue Klagen zu OeNB-Pension
Nationalbanker bekämpfen Einschnitte in ihre Bezüge
Wien – Die Bezieher sogenannter Notenbankpensionen wollen sich nicht geschlagen geben. Eine Zeitlang schien es, als hätten sich jene Mitarbeiter und Pensionisten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die mit ihrem Rechtsstreit gegen die Kürzung ihrer Bezüge bislang gescheitert sind, mit ihrem Schicksal abgefunden. Doch nun starten sie einen neuen Anlauf. Und diesmal wollen sie die Causa vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen.
Am 30. April haben zwei OeNBMitarbeiterinnen die Notenbank beim Arbeitsgericht Wien geklagt. Ihre Anwälte beziehen sich darin u. a. auf die Nachteile, die ihnen aus dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SPBegrG 2015) erwachsen. Das sieht die Kürzung sogenannter Luxuspensionen vor. Die von der OeNB finanzierte Bankpension zählt dazu, sie steht Leuten zu, die bis 1997 angestellt wurden. Laut OeNB kostet das Gesetz ihre „Durchschnittsbankpensionisten“(monatlich brutto 17.500 Euro) 10,45 Prozent. Die höchste Pensionszahlung lag 2017 übrigens bei 34.400 Euro brutto.
Die zwei Klägerinnen thematisieren zudem die deutliche Anhebung ihrer Pensionsbeiträge und die Tatsache, dass sie bis zum Ruhestand um Jahre länger arbeiten müssen als ursprünglich verein- bart. Sie sehen darin „massive Eingriffe in privatrechtliche Einzelverträge, mit denen sie sich nicht anfreunden können“, erklärt der Chef des Zentralbetriebsrats, Robert Kocmich, auf Anfrage.
Die Anwälte der Klägerinnen stellen diesmal unionsrechtliche Aspekte (wie Unabhängigkeit der Zentralbanken) und etwaige Verstöße gegen die Grundrechtscharta in den Vordergrund. Dabei geht es beispielsweise ums Recht auf Eigentum oder Nichtdiskriminierung. Sie hoffen, dass die Wiener Richter die Causa wegen dieser Themen dem EuGH vorlegen.
Bisher sind die streitbaren Notenbanker vor Gericht gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof ließ sie mit ihrer Linie, das in privatrechtliche Einzelverträge eingreifende SPBegrG sei verfassungswidrig, abblitzen. Die Klagen beim Zivilgericht waren erfolglos, der Oberste Gerichtshof brachte die Causa aus Formalgründen nicht zum EuGH: Die unionsrechtlichen Aspekte seien zu spät aufs Tapet gebracht worden.
Damit es diesmal klappt, werden sukzessive mehrere Klagen von unterschiedlich betroffenen Notenbankern eingebracht. Das lässt Betriebsratschef Kocmich so durchblicken; der Zentralbetriebsrat klage diesmal aber nicht.
Und was sagt die OeNB dazu? Sie warte ab, was die Gerichte entscheiden werden, so ein Sprecher.