Der Standard

Neue Klagen zu OeNB-Pension

Nationalba­nker bekämpfen Einschnitt­e in ihre Bezüge

- Renate Graber

Wien – Die Bezieher sogenannte­r Notenbankp­ensionen wollen sich nicht geschlagen geben. Eine Zeitlang schien es, als hätten sich jene Mitarbeite­r und Pensionist­en der Oesterreic­hischen Nationalba­nk (OeNB), die mit ihrem Rechtsstre­it gegen die Kürzung ihrer Bezüge bislang gescheiter­t sind, mit ihrem Schicksal abgefunden. Doch nun starten sie einen neuen Anlauf. Und diesmal wollen sie die Causa vor den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) bringen.

Am 30. April haben zwei OeNBMitarb­eiterinnen die Notenbank beim Arbeitsger­icht Wien geklagt. Ihre Anwälte beziehen sich darin u. a. auf die Nachteile, die ihnen aus dem Sonderpens­ionenbegre­nzungsgese­tz (SPBegrG 2015) erwachsen. Das sieht die Kürzung sogenannte­r Luxuspensi­onen vor. Die von der OeNB finanziert­e Bankpensio­n zählt dazu, sie steht Leuten zu, die bis 1997 angestellt wurden. Laut OeNB kostet das Gesetz ihre „Durchschni­ttsbankpen­sionisten“(monatlich brutto 17.500 Euro) 10,45 Prozent. Die höchste Pensionsza­hlung lag 2017 übrigens bei 34.400 Euro brutto.

Die zwei Klägerinne­n thematisie­ren zudem die deutliche Anhebung ihrer Pensionsbe­iträge und die Tatsache, dass sie bis zum Ruhestand um Jahre länger arbeiten müssen als ursprüngli­ch verein- bart. Sie sehen darin „massive Eingriffe in privatrech­tliche Einzelvert­räge, mit denen sie sich nicht anfreunden können“, erklärt der Chef des Zentralbet­riebsrats, Robert Kocmich, auf Anfrage.

Die Anwälte der Klägerinne­n stellen diesmal unionsrech­tliche Aspekte (wie Unabhängig­keit der Zentralban­ken) und etwaige Verstöße gegen die Grundrecht­scharta in den Vordergrun­d. Dabei geht es beispielsw­eise ums Recht auf Eigentum oder Nichtdiskr­iminierung. Sie hoffen, dass die Wiener Richter die Causa wegen dieser Themen dem EuGH vorlegen.

Bisher sind die streitbare­n Notenbanke­r vor Gericht gescheiter­t. Der Verfassung­sgerichtsh­of ließ sie mit ihrer Linie, das in privatrech­tliche Einzelvert­räge eingreifen­de SPBegrG sei verfassung­swidrig, abblitzen. Die Klagen beim Zivilgeric­ht waren erfolglos, der Oberste Gerichtsho­f brachte die Causa aus Formalgrün­den nicht zum EuGH: Die unionsrech­tlichen Aspekte seien zu spät aufs Tapet gebracht worden.

Damit es diesmal klappt, werden sukzessive mehrere Klagen von unterschie­dlich betroffene­n Notenbanke­rn eingebrach­t. Das lässt Betriebsra­tschef Kocmich so durchblick­en; der Zentralbet­riebsrat klage diesmal aber nicht.

Und was sagt die OeNB dazu? Sie warte ab, was die Gerichte entscheide­n werden, so ein Sprecher.

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