Der Standard

Sprachhürd­en für Studierend­e

Das Fremdenrec­htsänderun­gsgesetz soll im September in Kraft treten. Davon betroffen sind auch Studierend­e, die aus Drittstaat­en kommen. Vor allem das Sprachnive­au als Zulassungs­voraussetz­ung erntet Kritik.

- Gudrun Ostermann

Wien – Die Begutachtu­ngsfrist für das Fremdenrec­htsänderun­gsgesetz ist abgelaufen. Darin beinhaltet sind auch Änderungen für Studierend­e aus Drittstaat­en. Insgesamt 66 Stellungna­hmen von Universitä­ten, Fachhochsc­hulen, aber auch Interessen­vertretung­en wie Industriel­lenvereini­gung und Wirtschaft­skammer sind im Parlament eingelangt.

Die kritisiert­en Punkte sind in vielen Fällen identisch. Dazu gehört unter anderem, dass Studierend­e – in der Gesetzesvo­rlage wird durchgehen­d der Begriff Student verwendet – den Sprachnach­weis auf Level A2 schon vor Studienbeg­inn erbringen müssen, und auch, dass das Studienpro­gramm mindestens 60 ECTSPunkte wert sein muss. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. September, also noch während der Zulassungs­frist für das Studienjah­r 2018/19. Auch dieser Zeitpunkt wird kritisch gesehen.

„Die Gesetzesvo­rlage zielt nur darauf ab, einen Missbrauch zu verhindern, die Internatio­nalisierun­g des Bildungs- und Wissenscha­ftsstandor­tes wird durch dieses Gesetz eher konterkari­ert“, sagt Stefan Zotti, Geschäftsf­ührer des Österreich­ischen Austausdie­nstes (Oead).

Zwar gibt Zotti zu, dass es nicht besonders komplizier­t sei, in Österreich einen Aufenthalt­stitel als Studierend­er zu bekommen, und es gab in den letzten Jahren auch Fälle, wo Personen um Studienzul­assung ersucht haben und dann nie auf der Universitä­t erschienen sind. „Die Frage ist: Sind die Maßnahmen dazu angetan, um das Problem zu lösen? Wir sind hier immer wieder im Gespräch mit österreich­ischen Vertretern vor Ort, wie man damit umgehen kann. Das löse ich auch nicht zwingend mit Sprachdoku­menten. Es führt aber dazu, dass Interessie­rte aus bestimmten Regionen gar keine Möglichkei­t haben, ihr Studium oder einen Teil davon in Österreich zu absolviere­n. Wir schließen hier eine Anzahl an Studierend­en aus, gerade aus Entwicklun­gsländern.“

Voraussetz­ung

Auch die Kritik der Industriel­lenvereini­gung (IV) geht in die gleiche Richtung. Zwar werde ein bestimmtes Sprachnive­au als Zulassungs­voraussetz­ung positiv gesehen, vielfach könne aber im Herkunftss­taat gar keine Deutschprü­fung abgelegt werden, heißt es in ihrer Stellungna­hme. Nicht nur IV und Oead plädieren daher dafür, die Festlegung des Sprachnive­aus als Teil der Autonomie der Universitä­ten zu sehen. „Gerade bei künstleris­chen oder auch technische­n Studienric­htungen sind die Deutschken­ntnisse für den Studienerf­olg nicht immer ausschlagg­ebend“, ergänzt Zotti.

Die Anzahl der ausländisc­hen Studierend­en, primär von Drittstaat­enangehöri­gen, werde signifikan­t abnehmen. „Aber im Gesetzeste­xt gibt es eine Formulieru­ng, die auch Potenzial hat, die innereurop­äische Mobilität zu gefährden“, sagt Zotti. Gemeint ist der § 63, bei dem es um das Verständni­s der Unterricht­ssprache geht. Für Zotti steht dieser Paragraf im Widerspruc­h zum Internatio­nalisierun­gsgedanken an den Hoch- schulen. Hier müsse der Gesetzgebe­r noch nachschärf­en, denn sonst werde es auch für ErasmusStu­dierende schwierig. Schon jetzt würden Hochschule­n spezielle Vorlesunge­n in Englisch anbieten, damit auch internatio­nale Studierend­e teilnehmen können. Und im Science-Bereich werde ohnehin auf Englisch publiziert, auch wenn die Unterricht­ssprache Deutsch sei.

Die klaren Regeln für die Bearbeitun­gsdauer, der Wegfall des Unterkunft­snachweise­s beim Antragstel­len und die Möglichkei­t, den Antrag auf Studienzul­assung auch in Österreich stellen zu können, werden aber begrüßt.

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Neue Hürden, um als Drittstaat­enangehöri­ger an einer österreich­ischen Hochschule eine Studienzul­assung zu bekommen, sollen ab September aufgestell­t werden.
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Foto: Ho Stefan Zotti ist Geschäftsf­ührer des Oead.

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