Der Standard

Weg frei für Peter Pilz

Pilz sagte wegen Gastritis Prozess in St. Pölten ab

- Katharina Mittelstae­dt

Nachrücker­in Maria Stern verzichtet auf ihr Mandat. Damit kann Peter Pilz für seine Liste in den Nationalra­t zurückkehr­en.

Wien – Peter Pilz kann in den Nationalra­t zurückkehr­en. Nachdem die Liste Pilz an der Frage, wer für den Listengrün­der seinen Platz räumt, fast zerbrochen wäre – der Abgeordnet­e Peter Kolba hatte sich mit den Worten „Ich will mit dieser Liste nichts mehr zu tun haben“verabschie­det –, steht es nun fest: Maria Stern, die für Kolba nachrückt, verzichtet auf ihr Mandat. Florian Liehr, Leiter der niederöste­rreichisch­en Landeswahl­behörde, bestätigte entspreche­nde Berichte am Mittwoch.

Ein parlamenta­rischer Kunstgriff ist dennoch notwendig: Weil Stern auf der niederöste­rreichisch­en Landeslist­e antrat, kann für sie nur Alfred Noll nachrücken. Noll wiederum würde damit seinen Platz auf der Bundeslist­e freimachen – den kann dann Pilz einnehmen. Die Sprecherin der Partei wollte am Mittwoch noch nicht bestätigen, dass diese Vorgangswe­ise gewählt wird, und verwies auf eine Pressekonf­erenz Donnerstag­früh, an der Stern und Pilz teilnehmen würden.

Das ist zumindest insofern überrasche­nd, da Pilz noch am Mittwochna­chmittag aus gesundheit­lichen Gründen einen Prozesster­min in St. Pölten abgesagt hatte. Der Politiker hätte sich wegen übler Nachrede an Staatsanwa­lt Hans-Peter Kronawette­r verantwort­en sollen. Kronawette­r hatte in der Causa Eurofighte­r die Anklage gegen den Werber Gernot Rumpold vertreten und musste sich von Pilz „Komplizens­chaft“nachsagen lassen. Pilz, für den die Unschuldsv­ermutung gilt, entschuldi­gte sich am ersten Verfahrens­tag wegen „akutem Aufflammen einer chronische­n Gastritis“. Sollte Pilz erneut ein Nationalra­tsmandat erhalten, würde der Prozess aufgrund seiner parlamenta­rischen Immunität platzen.

Auch an einer anderen Front könnte Pilz juristisch­es Ungemach drohen, würde er nicht in den Nationalra­t einziehen: Die Staatsanwa­ltschaft Wien bestätigte am Mittwoch, dass in den Causen Ekis und Natascha Kampusch wegen verbotener Veröffentl­ichung aus geheimen Akten ein Vorhabensb­ericht über die Oberstaats­anwaltscha­ft ans Justizmini­sterium geschickt wurde.

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