Der Standard

Meischberg­ers „taktische Aussagen“und ein Staatsanwa­lt, der „blöd lacht“

Der Angeklagte musste Widersprüc­he in seinen Einvernahm­en erklären

- Renate Graber

Wien – Doppelt zuhören heißt es seit Donnerstag in der Buwog-Verhandlun­g. Denn: Ab nun spielt Richterin Marion Hohenecker auch die Aufnahmen der abgehörten Telefonate vor, um sie anschließe­nd zu besprechen. Am 37. Buwog-Tag saß erneut der Zweitangek­lagte und Exlobbyist Walter Meischberg­er auf dem heißen Stuhl vor dem Richtertis­ch, zum achten Tage in Folge. Erläutert werden seine Aussagen vor der Finanz und vor dem Staatsanwa­lt sowie seine Eintragung­en ins Tagebuch – und nun eben seine Telefonate.

Bevor es so weit war, musste Meischberg­er seine zweite Einvernahm­e vor dem Staatsanwa­lt erläutern, die im Herbst 2009 stattfand. Und da hatte er zum Teil anderes berichtet, als er das nun in der Hauptverha­ndlung tut. Zum Beispiel bei der Frage, wie er den Schweizer Vermögensv­erwalter Norbert Wicki kennengele­rnt habe. Vor dem Staatsanwa­lt gab Meischberg­er damals an, er habe den Mann über seinen Banker W. kennengele­rnt. Tatsächlic­h hatte ihm aber der einstige Finanzmini­ster Karl-Heinz Grasser den Kontakt zu Wicki gelegt.

Ein anderes dieser „heiklen Themen“(Meischberg­er) war die Gesellscha­ft Mandarin, von der er wusste, dass nicht nur er, sondern auch Grasser über sie Geschäfte getätigt hatte. Das zu erwähnen, hatte er bei seiner Einvernahm­e verabsäumt. Warum? Weil er Grasser nicht in eine Sache reinziehen wollte, mit der dieser nichts zu hatte, so Meischberg­er sinngemäß. Ein weiteres Beispiel bezog sich auf die Verträge, die man dem Staatsanwa­lt damals vorgelegt hat. Dass die erst nach Auffliegen der Affä- re Buwog-Privatisie­rung errichtet und zudem vordatiert wurden, das hatte Meischberg­er den Ermittlern nicht verraten.

Und er hatte eine Bezeichnun­g für die Widersprüc­he parat, die sich da auftun: Das seien „taktische Aussagen“gewesen. Die begründete der frühere Lobbyist auch mit der „medialen Hetze“, die es damals gegeben habe und in deren Rahmen Einvernahm­eprotokoll­e gleich „am Tag nach der Aussage“in den Medien gelandet wären.

Immer wieder kam Exkommunik­ator Meischberg­er ins Plaudern, so auch an dieser Stelle. „Transparen­z an sich ist kein Wert“, dozierte er, er habe auch „aus Selbstschu­tz“zu taktischen Aussagen gegriffen, sei doch die Situation damals „fürchterli­ch“gewesen. Die zwei Staatsanwä­lte im Großen Schwurgeri­chtssaal schien das zu amüsieren, Staatsanwa­lt Gerald Denk schrieb mit – was Meischberg­ers Nerven überstrapa­zierte. „Der Staatsanwa­lt schreibt mit, das ist gut so, das können Sie sich auch in Ihr Stammbuch schreiben“, forderte er Denk auf. Und dann: „Wenn der Staatsanwa­lt dabei immer noch blöd lacht, kann ich ihm nicht helfen.“

Aufregung geht auch aus den Tonbandauf­zeichnunge­n der Gespräche zwischen Meischberg­er und seinem Freund Ernst Plech hervor, der bei Auffliegen der Causa in Australien weilte. Der überlegte, wer ihn da „in die Goschn hauen will“, fürchtete sich vor Untersuchu­ngshaft und war insgesamt „äußerst „besorgt“. Meischberg­er jedoch wurde nicht müde, ihn zu beruhigen, und gab die Parole aus: „Wir halten zusammen, gehen da durch.“Tröstlich auch seine Verabschie­dung für seinen väterliche­n Freund: „Guat, mei Bua, Kopf hoch!“

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