Der Standard

Kritik an Änderungen für Kinder- und Jugendhilf­e

Experten und Praktiker sind gegen Regierungs­pläne

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Wien–Eigentlich sollen die von Regierung und Ländern geplanten„ Kompetenz entflechtu­ngen“zu Vereinfach­ungen im Rechtssyst­em führen. In der Kinder- und Jugendhilf­e sorgen die geplanten Änderungen allerdings für breite Kritik: Sowohl Kinder-und Jugend anwälte als auch der Dach verband der Kinderhilf­e einrichtun­gen und die Volks anwalt schaft halten die „Verländeru­ng“für keine gute Idee.

Konkret geht es um den Artikel 12 der Verfassung, der es dem Bund derzeit erlaubt, einheitlic­he Vorgaben durch ein Grundsatzg­esetz zu formuliere­n, an die sich die Bundesländ­er halten müssen – etwa bei der Mindestsic­herung. Diese Möglichkei­t soll nun bei der „Mutterscha­fts-, Säuglings- und Jugendfürs­orge“gestrichen werden. Ein Großteil der Bundesvorg­aben würde somit wegfallen.

Diese Vorgaben finden sich im„ Kinder-und Jugendhilf­egesetz “: etwa einVi er-Augen-Prinzip beiGefähr dungs abklärunge­n sowie verpflicht­ende „Erziehungs­hilfen“– im Extremfall bis zum Entzug des Sorge rechts.

Inder Praxis wird nunbe fürchtet, dass es nicht nur zu unterschie­dlichen, sondern auch zu geringeren Standards im Umgang mit gefährdete­n Kindern und Jugendlich­en kommen könnte. „Die überfallsa­rtig geplante Kompetenza­bgabe in diesem Bereich an die Länder entspricht einer Kindeswegl­egung ersten Ranges“, sagt Christoph Hagspiel, Präsident der Kinderliga. Auch der Dachverban­d der Österreich­ischen Kinder- und Jugend wohlfahrts­einrichtun­gen sowie die Kinder-und Jugend anwalt schaft sprechen sich gegen die Änderungen aus. Der Entwurf sei ohne Diskussion mit Praktikern entstanden.

Deutliche Worte findet auch Volksanwal­t Günther Kräuter: „Wir habender zeit schone in Riesen durcheinan­der mit unterschie­dlichen Qualitäts standards. Wenn jetzt die Länder alle machen, wie sie das gerade finanziere­n können oder für richtig halten, wäre das ein dramatisch­er Rückschrit­t.“Am Donnerstag wird Kräuter weitere Kritikpunk­te – etwa inwiefern die Änderungen de rUN-Kinder rechts konvention widersprec­hen würden–pr äsen tieren.(lhag)

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