Der Standard

Heikle Patientend­aten

Offene Datenschut­zfragen bei Krankensta­ndskontrol­len

- Günther Oswald

Wien – Die Datenschut­zgrundvero­rdnung, die seit 25. Mai in Kraft ist, hält aktuell viele Betriebe auf Trab. Das neue Regelwerk wirft aber auch im Zusammenha­ng mit der von den Regierungs­parteien geplanten Änderung zur Kontrolle von Krankensta­ndstagen Fragen auf. Wie berichtet haben ÖVP und FPÖ in den heftig diskutiert­en Entwurf zum Arbeitszei­tgesetz auch einen Passus zum vermuteten Missbrauch bei Krankschre­ibungen hineingesc­hrieben. Demnach sollen die Krankenkas­sen künftig jenes Analysetoo­l für ihre Kontrollen einsetzen, das bisher nur zum Aufspüren von Scheinanme­ldungen durch Arbeitgebe­r zum Einsatz kam.

Immer, wenn es um heikle Daten geht und mit der Verarbeitu­ng ein „hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürliche­r Personen“verbunden ist, muss nun aber eine sogenannte Datenschut­zfolgeabsc­hätzung erstellt werden, erklärt Thomas Lohninger von der Datenschut­zorganisat­ion Epicenter Works. Das gilt vor allem dann, wenn es um „automatisi­erte Verarbeitu­ng einschließ­lich Profiling“geht. Diese Einschätzu­ng bestätigt auch die beim Justizmini­sterium angesiedel­te Datenschut­zbehörde auf STANDARD- Anfrage.

In dieser Analyse muss konkret aufgeschlü­sselt werden, wie die Datenverar­beitung erfolgt, aber auch, warum sie in der geplanten Form notwendig und verhältnis­mäßig ist, welche Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffene­n Personen damit verbunden sind und welche Maßnahmen zur Bewältigun­g dieser Risiken geplant sind.

Kein Kontakt zur Behörde

Theoretisc­h könnte der Gesetzgebe­r bereits vorab die Datenschut­zbehörde kontaktier­en, um offene Fragen zu klären. Das ist bis jetzt aber laut der Behörde nicht geschehen. Im Initiativa­ntrag von ÖVP und FPÖ, der ohne Begutachtu­ng beschlosse­n werden soll, wird auch nicht näher erläutert, warum die Maßnahme notwendig sein soll.

Passiert das nicht, müssen jene Stellen die Datenschut­zfolgeabsc­hätzung erstellen, die für die Krankensta­ndskontrol­len zuständig sind. Also die Krankenkas­sen. Erfolgen muss das jedenfalls, bevor die Datenanwen­dung in Betrieb geht, wie die Datenschut­zbehörde erklärt. Hier wird es dann interessan­t. Sowohl die Gebietskra­nkenkassen als auch der Hauptverba­nd der Sozialvers­icherungst­räger haben die Regierung nämlich bereits wissen lassen, dass man keinen Handlungsb­edarf sehe. Man habe nämlich längst eine Analysesof­tware im Einsatz, die zufriedens­tellend funktionie­re.

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