Elfenbein- Sammler verurteilt
Teilbedingte Haftstrafe: Mann protestierte vor Gericht
Wien – Nach vier Verhandlungstagen ist am Freitag am Wiener Landesgericht ein Elfenbein-Sammler nach dem Artenhandelsgesetz zu einer teilbedingten einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In seiner Wiener Wohnung waren 88 Elefantenstoßzähne mit einem Gesamtgewicht von 560 Kilogramm sichergestellt worden. Deren Besitz ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen untersagt.
Das Gericht glaubte dem 67-Jährigen nicht, der versichert hatte, er habe die Sammlung 1979 und damit vor Inkrafttreten des Artenschutzübereinkommens von einem mittlerweile verstorbenen Ägypter übernommen. Vier Monate der verhängten Freiheitsstrafe wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der bisher Unbescholtene auf Bewährung nachgesehen. Den unbedingten Strafteil muss der Mann laut erst- instanzlichem, nicht rechtskräftigem Urteil im Gefängnis und nicht im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen: Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik erklärte die Fußfessel explizit für ausgeschlossen.
Diese zeigte sich in ihrer Urteilsbegründung „mit hundertprozentiger Sicherheit“überzeugt, dass sich der Angeklagte die Sammlung deutlich nach Inkrafttreten des Artenschutzübereinkommens – und damit illegal – zugelegt hatte.
Mit seiner Verurteilung war der 67-Jährige überhaupt nicht einverstanden. Er fiel der Richterin während der Urteilsbegründung ins Wort, worauf ihm diese den Saalverweis androhte, sollte er dieses Verhalten nicht einstellen. Daraufhin verließ der Mann aus Protest den Gerichtssaal. Verteidiger Peter Philipp meldete volle Berufung an. (red, APA)