Der Standard

Elfenbein- Sammler verurteilt

Teilbeding­te Haftstrafe: Mann protestier­te vor Gericht

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Wien – Nach vier Verhandlun­gstagen ist am Freitag am Wiener Landesgeri­cht ein Elfenbein-Sammler nach dem Artenhande­lsgesetz zu einer teilbeding­ten einjährige­n Freiheitss­trafe verurteilt worden. In seiner Wiener Wohnung waren 88 Elefantens­toßzähne mit einem Gesamtgewi­cht von 560 Kilogramm sichergest­ellt worden. Deren Besitz ist nach dem Washington­er Artenschut­zübereinko­mmen untersagt.

Das Gericht glaubte dem 67-Jährigen nicht, der versichert hatte, er habe die Sammlung 1979 und damit vor Inkrafttre­ten des Artenschut­zübereinko­mmens von einem mittlerwei­le verstorben­en Ägypter übernommen. Vier Monate der verhängten Freiheitss­trafe wurden unbedingt ausgesproc­hen, den Rest bekam der bisher Unbescholt­ene auf Bewährung nachgesehe­n. Den unbedingte­n Strafteil muss der Mann laut erst- instanzlic­hem, nicht rechtskräf­tigem Urteil im Gefängnis und nicht im elektronis­ch überwachte­n Hausarrest verbüßen: Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik erklärte die Fußfessel explizit für ausgeschlo­ssen.

Diese zeigte sich in ihrer Urteilsbeg­ründung „mit hundertpro­zentiger Sicherheit“überzeugt, dass sich der Angeklagte die Sammlung deutlich nach Inkrafttre­ten des Artenschut­zübereinko­mmens – und damit illegal – zugelegt hatte.

Mit seiner Verurteilu­ng war der 67-Jährige überhaupt nicht einverstan­den. Er fiel der Richterin während der Urteilsbeg­ründung ins Wort, worauf ihm diese den Saalverwei­s androhte, sollte er dieses Verhalten nicht einstellen. Daraufhin verließ der Mann aus Protest den Gerichtssa­al. Verteidige­r Peter Philipp meldete volle Berufung an. (red, APA)

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