Der Standard

Mietwohnun­g zu haben, „aber bitte ohne Kinder und Hunde“

Ein Wohnungsin­serat sorgte für Aufregung

-

Wien – Ein Wohnungsin­serat für eine Mietwohnun­g im 18. Wiener Gemeindebe­zirk sorgte vor wenigen Tagen für Aufregung: Die gut 100 Quadratmet­er große Wohnung im Wiener Nobelbezir­k wurde auf diversen Immobilien­plattforme­n um 1490 Euro monatlich zur Miete angeboten.

Der Mietvertra­g sei auf fünf Jahre befristet, eine Verlängeru­ng in beiderseit­igem Einverstän­dnis aber möglich, hieß es darin. Auch eine Nutzung des Gartens sei gestattet. Der Satz, der allerdings für Aufregung sorgte: „Die Eigentümer­in wünscht sich ruhige Mitbewohne­r, ohne Kinder und Hunde bitte!“

Dass Haustiere in einer Wohnung nicht erlaubt sind, kommt laut Mietrechts­experten öfters vor. Allerdings können nicht alle Haustiere verboten werden: Kleintiere wie Hamster, Meerschwei­nchen und Fische dürfen in einer Mietwohnun­g gehalten werden.

Bellende Hunde, kratzende Katzen

Festgelegt kann aber beispielsw­eise werden, dass Hunde im Haus nicht erlaubt sind. Bellende Hunde oder die Wohnung durch Kratzspure­n verwüstend­e Katzen können sogar ein Kündigungs­grund sein.

Komplizier­ter wird es, wenn es um ein Verbot von Kindern geht. „Das ist uns eigentlich noch nicht untergekom­men“, sagt Elke Hanel-Torsch von der Mietervere­inigung. „Aber wenn die Vermieteri­n eine alte, ruhebedürf­tige Frau ist, dann geht das meiner Meinung nach schon.“

Der Begriff „Kind“sei nämlich keine geschlecht­sspezifisc­he Bezeichnun­g und daher nicht diskrimini­erend, zitiert man auch auf heute.at eine Gleichbeha­ndlungsexp­ertin. Anders wäre die rechtliche Lage dann, wenn eine „Mutter mit Kind“oder ein „Vater mit Kind“als Mieter nicht erwünscht seien.

Was laut Juristin Hanel-Torsch allerdings „sicher nicht geht“: dass eine Mieterin aus einer Wohnung, in der keine Kinder erwünscht sind, ausziehen muss, wenn sie schwanger wird. „Aber als Vermieter habe ich schon die Vertragsfr­eiheit zu sagen: Ich suche mir meine Mieter aus“, sagt die Mieterschü­tzerin.

„Rein rechtlich betrachtet“sei am Wunsch der Vermieteri­n also nichts auszusetze­n. Nachsatz: „Aber moralisch finde ich das schon sehr bedenklich.“Das Inserat ist mittlerwei­le online nicht mehr auffindbar. Ob es wegen der Aufregung offline genommen wurde oder ob sich ein kinder- und hundeloser Mieter gefunden hat, ist unbekannt. (zof)

Newspapers in German

Newspapers from Austria