Streit um die Arbeitszeit wird häufiger vor Gericht landen
Der Entwurf schafft zahlreiche Probleme bei Altverträgen
Wien – In vielen Fällen war die betriebliche Praxis schon flexibler als der regulatorische Rahmen, das neue Arbeitszeitpaket holt also viele Arbeitsverhältnisse aus der Illegalität. Doch gerade bei Altverträgen entsteht Rechtsunsicherheit, die in vielen Fällen erst die Gerichte beseitigen werden. Die heftig diskutierte Frage, unter welchen Umständen Arbeitnehmer die elfte und zwölfte Überstunde werden ablehnen können, muss noch politisch geklärt wer- pflicht für die elfte und zwölfte Stunde sprechen. Letztlich wird es somit entscheidend darauf ankommen, wie aktuelle Gleitzeitvereinbarungen konkret formuliert sind.
Streitfall 2: Was heißt All-in?
Eine ähnliche Frage ergibt sich auch bei All-in-Verträgen. Während bei neuen Verträgen unstrittig sein wird, dass auch die elfte oder zwölfte Arbeitsstunde mit abgegolten ist (solange die kollektivvertragliche Überzahlung ausreicht), ist dies bei bestehenden Verträgen nicht so klar. Eine Abdeckung würde voraussetzen, dass nach dem Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss alle während des Dienstverhältnisses zulässigerweise geleisteten Überstunden umfasst sein sollen, also auch die „neue“elfte und zwölfte Stunde. Diese Sichtweise wäre insbesondere dann vertretbar, wenn laut dem Text einer All-in-Klausel „sämtliche künftig geleisteten Mehr- und Überstunden“vom Entgelt abgedeckt sind. Letztlich geht es hier um Einzelfragen der Vertragsinterpretation, die aller Voraussicht nach häufiger als bisher vor Gericht landen werden.