Twitter-Kommissare
Es ist einsichtig, dass Journalisten, von denen man ein gewisses Berufsethos erwartet, auf Social Media vorsichtig sind und überlegt vorgehen. Der Maßstab sollte sein: „Don’t do stupid shit.“
Das gilt allerdings auch für jene, die das öffentliche Verhalten von Journalisten, besonders des ORF, in den sozialen Medien zu regulieren versuchen. ORFGeneraldirektor Alexander Wrabetz hat einen Ukas herausgegeben, wonach ORFJournalisten auf Twitter etc. „auch im privaten Umfeld“auf „öffentliche Äußerungen und Kommentare verzichten“sollen, die als Kritik, Wertung oder gar „Polemik“gegenüber „politischen Institutionen, deren Vertreter/-innen oder Mitgliedern zu interpretieren sind“.
Das ist ein viel zu weit gefasster Knebelungsparagraf. Wenn, nur um ein Beispiel zu nennen, der FPÖ-Politiker und ORF-Stiftungsratsvorsitzende Norbert Steger meint, Armin Wolf sei „unbotmäßig“, und Wolf daraufhin seinen Twitter-Account mit der Duden-Definition von „unbotmäßig“illustriert – ist das schon unangemessene Kritik in privatem Umfeld? Nein, nur eine pointierte Anspielung. Aber so etwas haben Parteikommissare wie Steger oder der ÖVP-Stiftungsrat Thomas Zach gar nicht gern.
Bundeskanzler Sebastian Kurz hingegen ist zwar Meister der „Message-Control“, hat sich aber – vielleicht deswegen? – gegen diesen plumpen Gängelungsversuch ausgesprochen. Zu Recht.