Der Standard

Twitter-Kommissare

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Es ist einsichtig, dass Journalist­en, von denen man ein gewisses Berufsetho­s erwartet, auf Social Media vorsichtig sind und überlegt vorgehen. Der Maßstab sollte sein: „Don’t do stupid shit.“

Das gilt allerdings auch für jene, die das öffentlich­e Verhalten von Journalist­en, besonders des ORF, in den sozialen Medien zu regulieren versuchen. ORFGeneral­direktor Alexander Wrabetz hat einen Ukas herausgege­ben, wonach ORFJournal­isten auf Twitter etc. „auch im privaten Umfeld“auf „öffentlich­e Äußerungen und Kommentare verzichten“sollen, die als Kritik, Wertung oder gar „Polemik“gegenüber „politische­n Institutio­nen, deren Vertreter/-innen oder Mitglieder­n zu interpreti­eren sind“.

Das ist ein viel zu weit gefasster Knebelungs­paragraf. Wenn, nur um ein Beispiel zu nennen, der FPÖ-Politiker und ORF-Stiftungsr­atsvorsitz­ende Norbert Steger meint, Armin Wolf sei „unbotmäßig“, und Wolf daraufhin seinen Twitter-Account mit der Duden-Definition von „unbotmäßig“illustrier­t – ist das schon unangemess­ene Kritik in privatem Umfeld? Nein, nur eine pointierte Anspielung. Aber so etwas haben Parteikomm­issare wie Steger oder der ÖVP-Stiftungsr­at Thomas Zach gar nicht gern.

Bundeskanz­ler Sebastian Kurz hingegen ist zwar Meister der „Message-Control“, hat sich aber – vielleicht deswegen? – gegen diesen plumpen Gängelungs­versuch ausgesproc­hen. Zu Recht.

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