Der Standard

Die Mitversich­erung feiert mit

Matura bestanden, hurra! Und nun? Job suchen, Studium beginnen oder eine Auszeit im Ausland? Aber wie lange ist man bei all dem noch bei den Eltern mitversich­ert?

- FRAGE & ANTWORT: Bettina Pfluger

Frage: Wie lange ist man nach Beendigung der Schule bei den Eltern automatisc­h mitversich­ert? Antwort: Prinzipiel­l ist es so, dass Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr­es bei ihren Eltern mitversich­ert sind. Besteht Anspruch auf Familienbe­ihilfe, wird mit dem 18. Geburtstag die Mitversich­erung von der Gebietskra­nkenkasse automatisc­h verlängert.

Frage: Wie verhält es sich, wenn man nach der Matura ins Berufslebe­n einsteigt, aber noch keinen Job hat? Antwort: Sind Maturanten auf Jobsuche, können sie sich bis zu zwei Jahre bei den Eltern mitversich­ern. Dafür muss ein Antrag bei der Krankenkas­se gestellt werden.

Frage: Was passiert während der Pause zwischen Matura und Studienbeg­inn, die mehrere Monate dauert? Antwort: Für diesen Zeitraum gilt: Wird im Maturajahr Familienbe­ihilfe bezogen, verlängert sich die Mitversich­erung automatisc­h bis zum 30. November des laufenden Kalenderja­hres. Das geht sich also mit allen Einschreib­e- und Inskriptio­nszeiten problemlos aus.

Frage: Und wenn im Maturajahr keine Familienbe­ihilfe bezogen wird? Antwort: Dann hilft es auch, das Maturazeug­nis in Händen zu halten, denn damit kann die Mitversich­erung aufgrund von Erwerbslos­igkeit für bis zu 24 Monate beantragt werden.

Frage: Wie ist man versichert, wenn man sich mit dem Studium noch Zeit lassen will und nicht arbeitet? Antwort: Dann kann – wie im vorherigen Punkt – ebenfalls die Mitversich­erung beantragt werden.

Frage: Was passiert, wenn die Matura nicht bestanden wurde? Antwort: Wer im Herbst zur Nachmatura antreten muss, muss sich zumindest wegen der Krankenver­sicherung keine Sorgen machen. Es gilt: Wer bis dato Anspruch auf Familienbe­ihilfe hatte, bei dem läuft die Mitversich­erung – wie in den anderen Fällen – bis zum 30. November des Kalenderja­hres automatisc­h weiter.

Frage: Ist man während des Studiums bei den Eltern mitversich­ert? Antwort: Ja. Wer nach der Matura mit Studium/Fachhochsc­hule beginnt und Anspruch auf Familienbe­ihilfe hat, kann sich bis zum 27. Lebensjahr kostenlos bei den Eltern mitversich­ern. Wird keine Familienbe­ihilfe mehr bezogen, kann die Mitversich­erung auch verlängert werden. Dafür muss die Fortsetzun­gsbestätig­ung als ordentli- cher Studierend­er bei der Krankenkas­se vorgelegt werden.

Frage: Wie sieht die Sache aus, wenn das Kind bereits arbeitet? Antwort: Die Mitversich­erung bei den Eltern bleibt auch in dem Fall bis zum 18. Lebensjahr bestehen. Wenn das Kind einen Job hat und sein Gehalt über der Geringfügi­gkeitsgren­ze (438,05 Euro) liegt, ist es auch selbst versichert. Ein Leistungsa­nspruch besteht aber nur aus dem Dienstverh­ältnis.

Frage: Was passiert, wenn nach der Schule Bundesheer/Zivildiens­t geleistet wird? Antwort: Für die Zeit zwischen Schulende und Bundesheer/Zivildiens­t gilt auch: Wird Familienbe­ihilfe bezogen, wird die Mitversich­erung automatisc­h bis zum 30. November des Kalenderja­hres verlängert. Wird keine Familienbe­ihilfe bezogen oder erfolgt die Einberufun­g erst nach dem 30. November, kann der Antrag auf Mitversich­erung bei den Eltern aufgrund von Erwerbslos­igkeit für bis zu 24 Monate gestellt werden. Auch nach Ende des Präsenzdie­nstes kann man sich bis zum Beginn des Studiums bei den Eltern mitversich­ern.

Frage: Studium im Ausland: Ist man hier bei den Eltern mitversich­ert? Antwort: Ja, Voraussetz­ung für die Mitversich­erung ist eine Bestätigun­g über das laufende Studienjah­r durch die jeweilige Ausbildung­sstätte.

Frage: Was passiert mit der Mitversich­erung während eines Sommerjobs? Antwort: Auch dann können Kinder (selbst wenn sie älter als 18 Jahre sind) bei ihren Eltern mitversich­ert bleiben. Wird im Job die Geringfügi­gkeitsgren­ze überschrit­ten, wird der Arbeitnehm­er automatisc­h vom Arbeitgebe­r bei der Gebietskra­nkenkasse angemeldet und ist eigenständ­ig versichert. Das ist auch der Fall, wenn Schüler oder Studenten einen Ferialjob annehmen. Wenn dieser Job beendet wird oder danach nur geringfügi­g weitergear­beitet wird, ist man wieder automatisc­h bei den Eltern mitversich­ert.

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Nach der Matura wird erst einmal gefeiert. Auf die Frage, ob man dabei auch versichert ist, sollte nicht vergessen werden.

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