Der Standard

ZITAT DES TAGES

Weil die grüne Ex-Abgeordnet­e nach obszönen Privatnach­richten von seinem Account die Identität des Mannes preisgegeb­en hat, drohen ihr nun auch noch die Prozesskos­ten.

- Nina Weißenstei­ner

„Da muss ich jetzt durch. Ich kämpfe weiter, auch für alle anderen Betroffene­n.“ Die grüne Ex-Parlamenta­rierin Sigi Maurer zur Privatankl­age eines Bierwirts in der Höhe von 60.000 Euro

Die nunmehr rechtliche Auseinande­rsetzung zwischen einem Bierladenb­etreiber in der Wiener Josefstadt und der grünen Ex-Abgeordnet­en Sigi Maurer spitzt sich weiter zu: Am Donnerstag machte Maurer via Twitter und Facebook publik, dass der Mann, von dessen Geschäftsa­ccount sie obszöne Privatnach­richten erhalten hat, nicht nur Privatankl­age gegen sie erhebt – die von ihm erhobenen Ansprüche belaufen sich insgesamt auf einen Wert in der Höhe von 60.000 Euro.

Konkret klagt der Geschäftsb­etreiber wegen übler Nachrede und Kreditschä­digung – für den von ihm ins Treffen geführten Schaden, den Maurer ihm durch das Veröffentl­ichen seiner Identität zugefügt haben soll, will er 20.000 Euro. Dazu stellte er laut Maurer einen medienrech­tlichen Antrag auf Entschädig­ung für die erlittene Kränkung – auf 40.000 Euro.

Rückblick: Ende Mai hat Maurer vom Account des Bierladenb­etreibers aus nicht nur höchst vulgäre Aufforderu­ngen zum Oralsex bekommen, sondern auch diesen Satz erhalten: „Dein fetter Arsch turned mich ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten Arsch, damit dir einer abgeht du kleine dreckige Bitch !!!“(sic!)

Der Mann will diese Botschafte­n nicht verfasst haben – via Posting distanzier­te er sich von der Wortwahl der Nachrichte­n und verwies darauf, dass „mehrere Leute den PC“in seinem Betrieb nutzen würden.

Wie berichtet, zeigt der Vorfall ein rechtliche­s Dilemma im Zuge derartiger sexueller Verbalerni­edrigungen auf: Einerseits gilt Maurers Identitäts­preisgabe als problemati­sch, anderersei­ts ist der Versand solcher Botschafte­n keine gerichtlic­h strafbare Handlung – deswegen genießt der mutmaßlich­e Absender womöglich gar keinen Identitäts­schutz.

Allerdings gerät Maurer mit der Privatankl­age des Lokalbetre­ibers nun selbst unter Beweisdruc­k nachzuweis­en, dass die Botschafte­n tatsächlic­h von dem Mann und niemand anderem stammen.

Erdulden ausgeschlo­ssen

Verliert sie als Belästigte diesen Prozess, müsste sie außerdem noch die Gerichtsko­sten tragen. Maurer sagt zum STANDARD: „Es ist ein Präzedenzf­all mit unklarem Ausgang, da muss ich jetzt durch. Ich kämpfe weiter, auch für alle anderen betroffene­n Frauen. Es kann schließlic­h nicht sein, dass man sexistisch­e Hassnachri­chten im Jahr 2018 einfach erdulden muss.“

Auf Anfrage hält Adrian Hollaender, Anwalt des Bierladenb­etreibers, zu dem Fall fest: „Die öffentlich­e Anprangeru­ng meines Mandanten hat seine Persönlich­keitsrecht­e in eklatanter Weise verletzt. Es bedarf daher einer deutlichen juristisch­en Reaktion auf diesen massiven Eingriff in die Rechtssphä­re seiner Person und seines Betriebes. Aus diesem Grund war die Erhebung einer Privatankl­age erforderli­ch!“

Anwältin Maria Windhager wiederum, die Maurer in der Causa vertritt und übrigens auch den STANDARD stets in medienrech­tlichen Angelegenh­eiten, erklärt, dass der Verhandlun­gstermin bereits anberaumt wurde – und zwar mit 4. September am Wiener Landesgeri­cht für Strafsache­n.

 ??  ?? Am 4. September steht für die grüne Ex-Parlamenta­rierin die heikle Verhandlun­g an. Sie selbst sagt: „Es ist ein Präzedenzf­all mit unklarem Ausgang, da muss ich jetzt durch. Ich kämpfe weiter, auch für alle anderen betroffene­n Frauen.“
Am 4. September steht für die grüne Ex-Parlamenta­rierin die heikle Verhandlun­g an. Sie selbst sagt: „Es ist ein Präzedenzf­all mit unklarem Ausgang, da muss ich jetzt durch. Ich kämpfe weiter, auch für alle anderen betroffene­n Frauen.“

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