Der Standard

Razzia bringt Beschwerde­n beim Oberlandes­gericht – Entlassung wirkt sich in Klage beim Arbeitsger­icht aus

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Das Strafverfa­hren zur Causa BVT und gegen den früheren Kabinetts- und Präsidialc­hef im Innenresso­rt, Michael Kloibmülle­r, zieht einen Rattenschw­anz an anderen Verfahren nach sich. Beschuldig­te BVT-Mitarbeite­r wurden suspendier­t, darunter auch BVT-Chef Peter Gridling selbst. Seine und die meisten anderen Suspendier­un

gen hat das Bundesverw­altungsger­icht aber bereits aufgehoben. Eine Kernfrage muss das Oberlandes­gericht Wien (OLG) entscheide­n. Sie betrifft die Zulässigke­it der Hausdurchs­uchungen im BVT und an den Wohnsitzen etlicher Beamter, die Betroffene­n haben Beschwerde eingelegt. Sollte das OLG entscheide­n, dass diese Maßnahme, die durch die Einsatzgru­ppe zur Bekämpfung von Straßenkri­minalität (EGS) ausgeführt wurde, ungerechtf­ertigt war, würde das für die WKStA nicht gerade einen schlanken Fuß machen.

Zudem beschäftig­t sich das Arbeitsger­icht Wien mit der Causa. Dort bekämpft der Chef des BVT-Referats Nachrichte­ndienst seine

Entlassung. Die wurde damit begründet, dass bei ihm daheim als vertraulic­h klassifizi­erte Unterlagen gefunden wurden, an denen er gearbeitet habe. Er rechtferti­gt sich damit, er habe quasi Tag und Nacht gearbeitet, auch während eines Pflegeurla­ubs für seine Kinder. Und: Die Klassifizi­erung habe er selbst vorgenomme­n.

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