Razzia bringt Beschwerden beim Oberlandesgericht – Entlassung wirkt sich in Klage beim Arbeitsgericht aus
Das Strafverfahren zur Causa BVT und gegen den früheren Kabinetts- und Präsidialchef im Innenressort, Michael Kloibmüller, zieht einen Rattenschwanz an anderen Verfahren nach sich. Beschuldigte BVT-Mitarbeiter wurden suspendiert, darunter auch BVT-Chef Peter Gridling selbst. Seine und die meisten anderen Suspendierun
gen hat das Bundesverwaltungsgericht aber bereits aufgehoben. Eine Kernfrage muss das Oberlandesgericht Wien (OLG) entscheiden. Sie betrifft die Zulässigkeit der Hausdurchsuchungen im BVT und an den Wohnsitzen etlicher Beamter, die Betroffenen haben Beschwerde eingelegt. Sollte das OLG entscheiden, dass diese Maßnahme, die durch die Einsatzgruppe zur Bekämpfung von Straßenkriminalität (EGS) ausgeführt wurde, ungerechtfertigt war, würde das für die WKStA nicht gerade einen schlanken Fuß machen.
Zudem beschäftigt sich das Arbeitsgericht Wien mit der Causa. Dort bekämpft der Chef des BVT-Referats Nachrichtendienst seine
Entlassung. Die wurde damit begründet, dass bei ihm daheim als vertraulich klassifizierte Unterlagen gefunden wurden, an denen er gearbeitet habe. Er rechtfertigt sich damit, er habe quasi Tag und Nacht gearbeitet, auch während eines Pflegeurlaubs für seine Kinder. Und: Die Klassifizierung habe er selbst vorgenommen.